Wirksamkeit einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung von 1991

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    • Wirksamkeit einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung von 1991

      Hallo zusammen,
      Grund meines Beitrages ist ein Brief vom Sozialamt "Sachgebiet Unterhalt", den ich vorgestern erhalten habe.

      Bevor ich meine Frage formuliere, muss ich weit in der Vergangenheit ausholen:
      - 1991: meine 7 Jahre dauernde Ehe wurde geschieden - keine Kinder
      - 12 Tage nach Urteil: Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung
      - 2 Monate nach Vereinbarung: Scheidung wird rechtskräftig
      ... danach: ca. 20 Jahre keinerlei Kontakt mit Ex-Frau ...
      - 1995 heiratete ich wieder (bis heute) - zwei eigene volljährige Kinder aus dieser Ehe, beide studieren
      - Vorgestern: Brief vom Sozialamt - Betreff: Nachehelicher Ehegattenunterhalt für Ex-Frau

      Inhalt der notariellen Scheidungsfolgevereinbarung mit Unterhaltsverzicht:
      - Zahlung von x0.000 DM an Ex-Frau aufgeteilt in monatliche Raten
      - Wechselseitiger Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich
      Anmerkung:
      Der Versorgungsausgleich erfolgte im Scheidungsurteil
      Alle Zahlungen wurden geleistet.

      Inhalt des Schreibens vom Sozialamt:
      - Gibt es Ehevertrag/Vereinbarung/gerichtliche Feststellung zum Unterhalt
      - Konnte Ex-Frau den Lebensunterhalt selbst bestreiten
      - Termingerecht und präzise beantworten, sonst gibt's Fragebogen zu pers./wirtsch. Verhältnissen

      Gestern meine Antwort:
      - Kopie der Scheidungsfolgevereinbarung
      - Keinerlei Kontakt seit über 20 Jahren
      Anmerkung:
      Leider habe ich erst heute ISUV gefunden, sonst hätte ich voher gepostet

      Meine Frage ans Forum:
      Was erwartet mich da ?

      Ist doch wieder viel Text geworden - Danke schon mal für's Lesen und Euere Antworten.
      Adam#0815
    • Hallo Adam,

      Auf nachehelichen Unterhalt darf verzichtet werden.Dieser Vertrag verliert auch seine Gültigkeit nicht, wenn er zu Lasten Dritter geht.

      Es muss dann aber beim Abschluss der Vereinbarung sicher gestellt sein, das der Verzichtende sich in Zukunft selbst ausreichend

      versorgen kann.

      Bezog deine EX schon mal Sozialleistungen in den 20 Jahren?

      Ansonsten könnte auch folgendes Argument wirken:

      Bruch der Unterhaltskette,
      Wird diese Unterhaltskette jedoch durchbrochen, besteht also für einen Zeitraum kein
      Unterhaltstatbestand, so erlischt damit die Verpflichtung zur Gewährung von nachehelichem
      Unterhalt vollständig.

      Wenn es also eine Zeit gab in der dem Partner keinen Unterhalt zustand ( genügend eigenes Einkommen) , dann erlischt ein weiterer Unterhalt.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      danke für die schnelle und vor allem erstmal beruhigende Antwort.
      Ich hab gestern viel gegoogelt, das Familienrecht ist extrem kompliziert.
      Ich hab immer nur seitenlange Urteile zu lesen gefunden, Verschärfung 2001 BGH..., keine Zusammenfassungen.
      Ich hab nicht mal sicher raus bekommen, wo in dem Fall der Gerichtsstand wäre.

      Zu Deiner Frage:
      Ich habe wirklich keine Ahnung was meine Ex-Frau in den 24 Jahre gemacht hat (wollte ich auch nicht).
      Nach Abschluss der Vereinbarung hab ich monatlich meine Zahlungen per Dauerauftrag überwiesen, nach der letzten, glaube ich, hab ich nochmal angerufen.
      Ich vermute, Sie hatte eine neue Beziehung (Zusammenleben), kann es aber nicht beweisen.

      Aber, wenn sie in den letzten 24 Jahren Sozialleistungen bezogen hätte, dann wäre die Anfrage vom Sozialamt doch sicherlich schon mal gekommen, die Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen ist doch sicherlich irgendwie genormt !

      Ich hoffe mal, ich muss nicht beweisen, was in den letzten 24 Jahre passiert ist (Beziehungen/Arbeit/...) ?
      Spricht die vergangene Zeit nicht allein für sich, d.h. sie hatte irgendwie ein eigenes Auskommen ?

      Nochmal Danke und Grüsse
      Adam
    • Hallo Adam,
      willkommen hier im ISUV-Forum.
      Ich würde an deiner Stelle der Angelegenheit - soweit es dir möglich ist - gelassen entgegensehen.
      Durch Übersendung der Unterlagen hast du das Geforderte getan. Ich kann nicht erkennen, dass seitens deiner Ex-Ehefrau und auch nicht des Sozialamates Forderungen begründet werden können.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      Adam#0815 schrieb:

      Ich hoffe mal, ich muss nicht beweisen, was in den letzten 24 Jahre passiert ist (Beziehungen/Arbeit/...) ?
      Spricht die vergangene Zeit nicht allein für sich, d.h. sie hatte irgendwie ein eigenes Auskommen ?
      Nein beweisen musst du nichts.Die Frage die sich alle stellen werden ist m.E. : Wovon hat die EX 20 Jahre gelebt? (das kann die EX beantworten).

      und ja, ein Amt hätte sich bestimmt schon früher gemeldet.

      lg edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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