BAföG - Bedarfserzeugung durch Auszug?

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    • BAföG - Bedarfserzeugung durch Auszug?

      Hallo zusammen,

      ich hoffe, ihr könnt mir bei meinen Fragen weiterhelfen.

      Nachdem meine Tochter den Kontakt ja fast drei Jahre lang verweigert hatte und ich eigentlich erst mit der Unterhaltsneuberechnung nach dem Ende der Privilegierung mit einem Lebenszeichen von ihr gerechnet hätte, kam nun ein Brief mit der Bitte, einen Schüler-BAfög-Antrag auszufüllen. Da sie (so mein Wissensstand) noch bei ihrer Mutter wohnt und eine allgemeinbildende Schule besucht, hat mich das verwundert, besteht doch unter diesen Voraussetzungen generell kein Anspruch. Nun meinte sie, sie sei jetzt bei ihrer Oma gemeldet, der es gesundheitlich schlecht gehe, und da sie ja jetzt nicht mehr zu Hause wohne, stehe ihr BAföG zu. Ist es wirklich so einfach?
      Von der Wohnung der Mutter aus braucht man öffentlich etwa eine Stunde, sie "kratzt" also an der "Zumutbarkeitsgrenze". Aber: Die Oma wohnt nur ein paar Häuser weiter in derselben (!) Straße, sodass sie dadurch in keinster Weise profitiert, was die Entfernung zur Schule betrifft.

      Zweitens: Ist es nicht auch bei Schüler-BAföG so, dass es als Einkommen zählt und ihr letztlich insofern nichts "nützt", als es zwar meine Verpflichtung reduziert, nicht aber ihr "Einkommen" erhöht?
      Würdet ihr sie darauf aufmerksam machen? Sie scheint sehr auf dieses BAföG zu hoffen, nachdem sich ihre Mutter voreilig und ohne Rücksprache mit mir an eine sehr teure Privatschule gebunden hat, die sie nun alleine finanzieren muss. Ich bin zwar froh, dass derzeit überhaupt ein Kontakt besteht und kommuniziert wird, aber nach all dem, was in den letzten Jahren vorgefallen ist, würde ich ihr das Geld auch nicht einfach so "schenken" wollen.

      Danke für eure Einschätzung,
      Gruß, HT
    • Hallo HT,

      beim BAFÖG ist es so, dass man durchaus einen Anspruch 'dem Grunde nach' haben kann und dennoch wegen Einkommen der Eltern aus der Förderung rausfällt.

      Das sogenannte Schüler-BAFÖG ist außerdem von der Schulart abhängig, die man besucht. Ich erspar uns jetzt mal die möglichen Varianten. Bei euch steht ja fest, dass es die allgemeinbildende Schule ist. Hier ist tatsächlich eine Fördermöglichkeit gegeben, wenn der Weg vom Elternhaus zur Schule zu lang ist (mehr als 2 Stunden). Allerdings ist es fraglich, ob so ein Antrag durchgehen würde, wenn der neue Wohnsitz genauso weit entfernt ist. Das sehen die doch beim BAFÖG-Amt auch. Die anderen Varianten - eigener Hausstand und Kinder bzw. verheiratet oder geschieden - kommen ja wohl nicht in Betracht.

      Unter 'allgemein bildende Schule' sind hier Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen usw. zu verstehen. Sollte es sich bei der Schule um eine Berufsfachschule, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt oder um ein Kolleg handeln, sieht die Sache anders aus. Dann kann (auf Grund der Schulform) gefördert werden - egal, ob die Schüler bei den Eltern wohnen oder nicht. Das BAFÖG wird immer als Zuschuss gewährt. Allerdings gilt auch hier: Einkommen der Eltern wird geprüft.

      Das kannst du hier auch nachlesen: bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

      Gruß
      Susanne
    • Hochtief schrieb:

      Sie scheint sehr auf dieses BAföG zu hoffen, nachdem sich ihre Mutter voreilig und ohne Rücksprache mit mir an eine sehr teure Privatschule gebunden hat, die sie nun alleine finanzieren muss.

      Hi HT,

      ist das Thema "Mehrbedarf Privatschule" nun vollständig für Dich erledigt? Mein letzter Stand vom 18.09.2014:

      Hochtief schrieb:

      Leider war ich am Ende gezwungen, mir einen RA zu nehmen, nachdem mir die Gegenseite mit einer Klage gedroht hatte. Dazu kam es letztlich nicht. Wir haben uns auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, der der Kindsmutter, die den Vertrag unterschrieben hat und dafür keine zwingenden Gründe vorlegen konnte, die finanzielle Hauptlast aufbürdet (250 von 300 €).
    • Susanne schrieb:

      Allerdings ist es fraglich, ob so ein Antrag durchgehen würde, wenn der neue Wohnsitz genauso weit entfernt ist. Das sehen die doch beim BAFÖG-Amt auch.


      Hallo Susanne, hallo zusammen,

      genau das ist der Punkt, um den es mir geht. Wenn ich jetzt statt bei der Mutter bei der Großmutter wohne, ist das dann überhaupt ein "eigener Hausstand", und wenn ich argumentiere, der Wohnsitz der Mutter liege zu weit von der Schule entfernt, ich habe jetzt aber noch nicht einmal eine Minute weniger Fahrzeit, wird das dann tatsächlich anerkannt? Dann müsste ich dieses Vorgehen ja künftig so manchem Schüler als geldwerten Tipp empfehlen?

      Es ärgert mich auch persönlich, das muss ich zugeben, dass sie sich um eine Antwort windet, ob sie tatsächlich offiziell dort gemeldet ist oder das nur beim Amt angibt. Ich habe keine Lust, die in dieser Familie leider nicht unüblichen "Tricksereien" mitzumachen.

      Ausdrücklich interessiert mich auch Folgendes:

      Hochtief schrieb:

      Ist es nicht auch bei Schüler-BAföG so, dass es als Einkommen zählt und ihr letztlich insofern nichts "nützt", als es zwar meine Verpflichtung reduziert, nicht aber ihr "Einkommen" erhöht?
      Würdet ihr sie darauf aufmerksam machen? Sie scheint sehr auf dieses BAföG zu hoffen, nachdem sich ihre Mutter voreilig und ohne Rücksprache mit mir an eine sehr teure Privatschule gebunden hat, die sie nun alleine finanzieren muss. Ich bin zwar froh, dass derzeit überhaupt ein Kontakt besteht und kommuniziert wird, aber nach all dem, was in den letzten Jahren vorgefallen ist, würde ich ihr das Geld auch nicht einfach so "schenken" wollen.



      Clint schrieb:

      ist das Thema "Mehrbedarf Privatschule" nun vollständig für Dich erledigt? Mein letzter Stand vom 18.09.2014:


      Hallo Clint,

      es ist geblieben, wie du es zitierst. Ich beteilige mich durch den Vergleich zwar geringfügig an den Schulkosten, dafür ist aber mein normaler Unterhaltsbetrag gesunken, sodass ich unterm Strich nicht mehr bezahle als vorher, die Mutter aber 300 € mehr schultern muss.


      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hallo HT,

      Um dir selbst mal einen Überblick zur Situation zu verschaffen würde ich folgende Überlegung anstellen:

      Den BAFöG-Rechner bedienen:


      bafoeg-rechner.de/Rechner/


      Um zu sehen ob überhaupt Leistungen möglich sind .

      Bei Durchsicht einiger Leitlinien komme ich zu dem Ergebnis, dass BAFÖG Einkommen des Kindes darstellt und

      auf den Bedarf angerechnet wird.

      Das würde bedeuten, dein zu zahlender Betrag würde sich verringern.

      Weiterhin: was spricht aus deiner Sicht gegen BAFöG ? selbst wenn es zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden würde?

      Du hättest dadurch keinen finanziellen Verlust.

      Ich würde sagen, wenn der Rechner einen positiven Betrag ermittelt, soll die Tochter einen Antrag stellen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • edy schrieb:

      Weiterhin: was spricht aus deiner Sicht gegen BAFöG ? selbst wenn es zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden würde?

      Du hättest dadurch keinen finanziellen Verlust.


      Hallo edy,

      hätten meine Tochter und ich eine "normale", halbwegs ordentliche Beziehung, würde ich das vermutlich auch so sehen wie du.

      Nach all den Lügereien (auch über ihre Anwältin) und haltlosen Vorwürfe der letzten zwei, drei Jahre hätte ich damit aber ein emotionales Problem. Auch jetzt rückt sie nur häppchenweise, in manchen Bereichen auch gar nicht, mit der Wahrheit heraus, und es interessiert mich schon, ob das, was sie da behauptet, überhaupt stimmt oder stimmen kann. Ich gebe zu, dass da inzwischen "erfahrungsbedingt" viel Misstrauen ist, und ich sehe nach den doch beträchtlichen Anwaltskosten, die ich investieren musste, nur, um ihre absurden Forderungen anzuwehren (sie forderte fast 900 € monatlich!), von den Nerven, die alle Beteiligten gelassen haben ganz abgesehen, keinen Grund, ihr ganzes bisheriges Verhalten durch derlei "Geschenke" zu "belohnen".
      So mancher mag das nicht nachvollziehen können, schließlich ist sie trotz alledem meine Tochter, ja. Aber sie hat, zusammen mit ihrer Mutter, den Bogen einfach überspannt und den Kontakt mit den Worten abgebrochen, dass sie enttäuscht sei über die (korrekt ermittelte und freiwillig aufgestockte) Höhe des Unterhalts, die sie als fehlende Wertschätzung interpretiert. Ich hätte mir den Kontakt also mit Geld regelrecht "erkaufen" können.....

      Ein Stück weit geht es mir auch um "Prävention", wer weiß, was nach der Schule kommt, was sie dann fordert, ob es ihr dann wieder nur darum geht, möglichst viel Geld aus uns (meine Frau wird bzgl. meines Einkommens von den beiden immer "mitgerechnet") herauszupressen. Auch jetzt hat sie ja nur Kontakt aufgenommen, weil sie das muss, um BAföG beantragen zu können. Ob sich der Kontakt verstetigt oder wie er sich künftig gestaltet, das weiß ich ja noch gar nicht.

      Da ich bzgl. der Einkünfte der Mutter keine gesicherten Angaben habe, kann ich den BAföG-Anspruch leider nicht korrekt ermitteln. Nehme ich die "offiziellen" Zahlen, hat sie jedoch keinen.
      Die fachlichen Fragen rund ums Schüler-BAföG interessieren mich inzwischen aber auch grundsätzlich.

      Danke für die Durchsicht der Leitlinien!

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hallo HT,

      Hochtief schrieb:

      Da ich bzgl. der Einkünfte der Mutter keine gesicherten Angaben habe, kann ich den BAföG-Anspruch leider nicht korrekt ermitteln. Nehme ich die "offiziellen" Zahlen, hat sie jedoch keinen.
      Meist sind die "offiziellen Zahlen geringer als die echten?

      Rechne doch einfach mal mit dem EK der Mutter = 0€.

      Vielleicht kommt da schon kein Anspruch mehr raus?

      lg
      edy
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