Austausch der Schlösser - stehe nicht im Mietvertrag

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    • Austausch der Schlösser - stehe nicht im Mietvertrag

      Hallo zusammen,

      Ich bin neu hier und habe ein dringendes Anliegen:

      Ich wohne seit 1,5 Jahren mit meinen Ex-Partner zusammen. Ich habe zwei Kinder in die Beziehung mitgebracht (2 und 9) und wir haben ein gemeinsames (1). Er steht alleine im Mietvertrag.
      Morgen lässt er die Schlösser austauschen.
      Bis Ende Juli müssen alle meine Sachen aus der Wohnung sein.

      So seine Ansagen.

      Jetzt die Frage: Darf er das? Geht das so einfach, dass er mich mit den Kindern auf die Straße setzt?

      Danke schonmal

      Christin.
    • Hallo Christin,

      Ob er das darf oder nicht ist m.E. zweitrangig.

      Die Frage ist, was macht er?

      Wenn er euch den Zutritt zur Wohnung verwähren sollte,könntest du und die Kinder evtl. vorübergehend in einem Frauenhaus
      unterkommen.

      Als nächstes solltest du dich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen.

      Er ist dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet und dem einjährigen Kind zum Kindesunterhalt.

      Euch einfach aus der Wohnung zu werfen, darf er nicht.Eine angemessene Zeit zur Reaktion steht euch zu.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Christin,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Ich hoffe sehr, dass sich für dich noch eine "bessere" Lösung mit der Wohnung findet.
      Unabhängig davon:
      Seit wann weißt du, dass du ausziehen sollst?
      Eine Möglichkeit zum Wohnen als vorübergehende Lösung hat dir Edy bereits genannt. Dort ist man dir auch bei der Suche nach einer neuen Wohnung behilflich.
      Selbst wenn dein Ex-Freund dich mit den Kindern in seiner Wohnung noch wohnen lässt bis du eine andere Unterkunft gefunden hast: Es kann für dich zum Spießrutenlauf werden!
      Ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Situation.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen

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