Liebe Forenmitglieder,
ich lebe seit fast einem Jahr von meinem Mann getrennt. Unser gemeinsam genutztes Haus ist im Grundbuch auf meinen Namen eingetragen. Da ich wegziehen werde und die Verbindlichkeiten auf mich laufen, möchte ich das Haus verkaufen. Ich habe es meinem Mann bereits im Dez. 2014 zum Kauf angeboten bzw. durch meine Anwältin anbieten lassen, da er mündlich geäußert hat, er möchte das Haus behalten. Bisher kam von seiner Seite keine ernstzunehmende und vor allem keine verbindliche Rückmeldung. Fristen wurden von seiner Seite nicht eingehalten. Von der Anwältin wurde diesbezüglich nichts unternommen. Da er Keller, Garage und Dachboden gewerblich angemietet hat, bekam er eine Kündigung des Mietverhältnisses. Was ihn leider auch nicht zu einer Antwort bewogen hat. Die RAin meinte, ich müsse abwarten und dann eine Räumungsklage anstreben. Vor zwei Monaten sagte sie mir dann, ich solle zuerst die Scheidung vorantreiben und mich dann um die Immobilie kümmern. Nun zu meinen Fragen:
* Was sollte ich zuerst durchziehen, Hausverkauf oder Scheidung, wenn er sich nicht (verbindlich) zu dem Angebot äußert bzw. sich nicht sachdienlich verhält?
* Kann er mir bezüglich des Hausverkaufes Steine in den Weg legen, wenn er sich nicht zu den Angeboten äußert?
* Wie kann ich Verbindlichkeit von seiner Seite erreichen, wenn er die Fristen nicht einhält? Muss ich es überhaupt?
* Gibt es Alternativen zur Räumungsklage?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Einen schönen Abend, ebend
ich lebe seit fast einem Jahr von meinem Mann getrennt. Unser gemeinsam genutztes Haus ist im Grundbuch auf meinen Namen eingetragen. Da ich wegziehen werde und die Verbindlichkeiten auf mich laufen, möchte ich das Haus verkaufen. Ich habe es meinem Mann bereits im Dez. 2014 zum Kauf angeboten bzw. durch meine Anwältin anbieten lassen, da er mündlich geäußert hat, er möchte das Haus behalten. Bisher kam von seiner Seite keine ernstzunehmende und vor allem keine verbindliche Rückmeldung. Fristen wurden von seiner Seite nicht eingehalten. Von der Anwältin wurde diesbezüglich nichts unternommen. Da er Keller, Garage und Dachboden gewerblich angemietet hat, bekam er eine Kündigung des Mietverhältnisses. Was ihn leider auch nicht zu einer Antwort bewogen hat. Die RAin meinte, ich müsse abwarten und dann eine Räumungsklage anstreben. Vor zwei Monaten sagte sie mir dann, ich solle zuerst die Scheidung vorantreiben und mich dann um die Immobilie kümmern. Nun zu meinen Fragen:
* Was sollte ich zuerst durchziehen, Hausverkauf oder Scheidung, wenn er sich nicht (verbindlich) zu dem Angebot äußert bzw. sich nicht sachdienlich verhält?
* Kann er mir bezüglich des Hausverkaufes Steine in den Weg legen, wenn er sich nicht zu den Angeboten äußert?
* Wie kann ich Verbindlichkeit von seiner Seite erreichen, wenn er die Fristen nicht einhält? Muss ich es überhaupt?
* Gibt es Alternativen zur Räumungsklage?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Einen schönen Abend, ebend