Hausverkauf oder Scheidung - was sollte zuerst geregelt werden?

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    • Hausverkauf oder Scheidung - was sollte zuerst geregelt werden?

      Liebe Forenmitglieder,

      ich lebe seit fast einem Jahr von meinem Mann getrennt. Unser gemeinsam genutztes Haus ist im Grundbuch auf meinen Namen eingetragen. Da ich wegziehen werde und die Verbindlichkeiten auf mich laufen, möchte ich das Haus verkaufen. Ich habe es meinem Mann bereits im Dez. 2014 zum Kauf angeboten bzw. durch meine Anwältin anbieten lassen, da er mündlich geäußert hat, er möchte das Haus behalten. Bisher kam von seiner Seite keine ernstzunehmende und vor allem keine verbindliche Rückmeldung. Fristen wurden von seiner Seite nicht eingehalten. Von der Anwältin wurde diesbezüglich nichts unternommen. Da er Keller, Garage und Dachboden gewerblich angemietet hat, bekam er eine Kündigung des Mietverhältnisses. Was ihn leider auch nicht zu einer Antwort bewogen hat. Die RAin meinte, ich müsse abwarten und dann eine Räumungsklage anstreben. Vor zwei Monaten sagte sie mir dann, ich solle zuerst die Scheidung vorantreiben und mich dann um die Immobilie kümmern. Nun zu meinen Fragen:

      * Was sollte ich zuerst durchziehen, Hausverkauf oder Scheidung, wenn er sich nicht (verbindlich) zu dem Angebot äußert bzw. sich nicht sachdienlich verhält?
      * Kann er mir bezüglich des Hausverkaufes Steine in den Weg legen, wenn er sich nicht zu den Angeboten äußert?
      * Wie kann ich Verbindlichkeit von seiner Seite erreichen, wenn er die Fristen nicht einhält? Muss ich es überhaupt?
      * Gibt es Alternativen zur Räumungsklage?

      Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

      Einen schönen Abend, ebend
    • Hausverkauf oder Scheidung - was sollte zuerst geregelt werden?

      Hallo, Edy,

      danke für Deine Antwort.

      Ja, wir haben Zugewinngemeinschaft und das Haus wurde während der Ehe gekauft und es ist nicht schuldenfrei. Die Kreditgebende Bank wird meinem Mann den Kredit nicht übergeben, da sie nicht überregional finanziert und die Grundschuld auf das Haus meiner Mutter läuft. Das Angebot, das Haus zu übernehmen, hat er ja bekommen. Darin enthalten ist, dass er mir meine Investitionen quasi auszahlt. Da ihm seine Bank keinen Kredit gewährt, redet er sich immer damit raus, dass er es nicht finanzieren könne. Ich habe ihm ein, meiner Meinung nach, ein finanzierbares Angebot gemacht, das er nicht akzeptiert. Er sitzt es aus, ohne seine Absicht glaubhaft zu machen und ohne irgendeinen Gegenvorschlag bisher gemacht zu haben. Er möchte es haben und ich soll es weiter finanzieren. Er geht wohl auch davon aus, dass ich mit dem Ende seines Mietvertrages nichts unternehme - ich weiß es nicht. Es klingt vielleicht seltsam, aber absolut passend. Mein Mann ist Grieche und er verhält sich kein bißchen anders als Griechenland gegenüber der EU. Es kommt absolut nichts verwertbares von ihm, dafür persönliche Anfeidungen.

      Grüße, ebend
    • Hallo ebend,
      ich halte es für günstiger, wenn du die Scheidung umgehend einreichst.
      Gleichzeitig kannst du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf alleinige Wohnungszuweisung (an dich) stellen. Das nennt sich auch dann so, wenn es sich um ein Haus handelt.
      Zahlt dir dein Mann eine Nutzungsentschädigung/Miete dafür, dass er dein Haus bewohnt?
      Versetz' dich mal in die Lage deines Mannes. Vermutlich kann es ihm bei eurer Situation gar nicht besser gehen: Er bewohnt dein Haus (evtl. mietfrei) und du zahlst alleine den Kredit ab.
      Deine Anwältin sollte so viel Druck wie möglich gegen deinen Mann aufbauen, sonst geht das noch lange so weiter.

      Viel Erfolg

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo ebend,

      ebend schrieb:

      Was sollte ich zuerst durchziehen, Hausverkauf oder Scheidung, wenn er sich nicht (verbindlich) zu dem Angebot äußert bzw. sich nicht sachdienlich verhält?
      Ich nehme an, dein Noch-Mann bekommt eine Ausgleichssumme aus der Zugewinnberechnung?

      Der Zugewinnausgleich hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ( wie die allgemeine Verjährung).Wenn er "nichts tut" verliert

      er einen möglichen Anspruch.

      Der Zugewinnausgleich kann vom normalen Scheidungsverfahren abgetrennt werde ( wird also extra behandelt).

      Hat dein Mann noch Einnahmen aus seinem Gewerbe?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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