Berechnung Kindesunterhalt

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    • Berechnung Kindesunterhalt

      Hallo,verfolge das Forum schon eine ganze weile.
      Habe auch viele Sachen durchgelesen.
      Heute habe ich vom JA Beistandschaft,eine Berechnung für den Kindes Unterhalt bekommen.
      Vor ca.einer Woche hatte ich einen Termin dort,habe meine Einkünfte dargelegt,der JA Mitarbeiter wollte mir erklären, das nur pauschal 5% vom Netto abgezogen würden.
      Daraufhin habe ich mich natürlich schlau gemacht,und dem JA nach meiner Recherche hier im Forum,die abziehbaren Sachen vom netto schriftlich zugeschickt.
      Bis auf die Berufsbedingten Abzüge scheint alles in Ordnung zu sein.
      Meine Rechnung hin und rückfahrt arbeit 34km.
      30x0,30centx220:12(165eur)
      4x0,20centx22o:12(14,60eur)
      Dann kommt noch berufsbekeidung mit 128:12(10,60eur)
      Dann hab ich insgesamt 190,20euro.
      Das JA hat einen Betrag von 175euro.
      Könnte ich die Berechnung mal online stellen?
      Danke im voraus.
    • Hallo denisek,

      Entscheidend ist doch in welche Einkommensgruppe der DT du eingestuft wirst.

      Die Gruppen der Düsseldorfer Tabelle gehen zum Beispiel:

      bis 1500€
      1501€ -1900€ usw.

      da macht dein rechnerischer Unterschied evtl. gar nicht aus?

      Dein Netto-Einkommen ist wie hoch?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Also mein netto sind 2.343,11euro
      - 175 Berufs bed.auf.
      -13.41 vl
      -23.00 Privat krankv.
      -132.00 Alterv.
      -30.50 Kind. Betr.
      -100.29 Darlehen
      =1.879.37 anrechenbares Einkommen
      Habe noch ein Kind somit keine hochstufung.
      Somit DDT2
      Jetzt wollen die auch ein Titel, obwohl immer pünktlich bezahlt wurde.
      Auf was sollte man beim Titel achten außer der Laufzeit?
      Beim Notar oder Ja?
      Schöne grüße
    • Hallo denisek,

      wenn du nach deiner Rechnung in die gleiche Einkommensstufe wie das JA kommst,
      dann ist es doch ok?

      Titel kannst du ruhig unterschreiben. (wenn du sowieso immer pünktlich zahlst).

      Wenn du die errechnete Summe des JA anerkennst, kannst du auch (kostenlos) den Titel dort unterschreiben.

      Titel unbedingt nur bis zum achtzehnten Lebensjahr des Kindes unterschreiben.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo denisek,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Ergänzend zu Edys Ausführungen und zu deiner Frage "Warum jetzt den Titel?": Die/der Alleinerziehende hat einen Rechtsanspruch auf Titulierung des Unterhalts für das minderjährige Kind.

      Gruß Villa
      Leben und leben lassen
    • Moin.

      Weitere Ergänzungen:

      Wenn zur dynamischen Titulierung aufgefordert wurde ist es sehr ratsam, dem nachzukommen (Rechtsanspruch).

      Sollte sich das JA vor Ort strikt weigern, die Begrenzung bis zur Volljährigkeit aufzunehmen, würde ich dort nicht beurkunden lassen. Es gibt weitere Möglichkeiten bei

      Einige Jugendämter weisen auf ihren Internetseiten sogar ausdrücklich auf diese Möglichkeiten hin, bspw:

      rlp-buergerservice.de/bis/rhei…272&_linked_keyword=Recht
      kreis-guetersloh.de/vv/produkte/112180100000030045.php

      Gesetzesgrundlage (als Zitat vom DIJuF übernommen):
      „Beurkundungen von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes sind gebührenfrei. Dies ergab sich bis zum 31.07.2013 aus § 55a KostO iVm § 62 Abs. 1 BeurkG. Seit dem 01.08.2013 ist die Kostenordnung durch das Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) abgelöst worden. Die Gebührenfreiheit von Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 BeurkG ergibt sich aktuell aus der Vorbemerkung 2, Absatz 3, zum Teil 2 (die Notargebühren betreffend) der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG.“

      Es müssen also bei einer Beurkundung durch den Notar lediglich dessen - geringe - Auslagen erstattet werden. Wer sich allerdings in der notariellen Urkunde zur Zahlung der Gebühren verpflichtet, wird wohl auch eine Gebührenrechnung erhalten. :rolleyes:
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