Unterhalt ab 18 privilegiert

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    • Kraxelhuber schrieb:

      Nun bekam ich einen Brief vom Jugendamt Sohn wird 18 und ich solle mein Einkommen offen legen.
      Ich weiß ja dass das Jugendamt ab 18 dort nicht mehr viel zu vermelden hat aber ich will natürlich weiter korrekt Unterhalt bezahlen und eine ordentliche Berechnung (zählt nicht unbedingt zu den Stärken des JA dies zu tun.)

      Kraxelhuber schrieb:

      Ich lasse den Unterhalt trotzdem auf dem JA ausrechnen so hat mein Sohn eine halbwegsoffizielle Berechnung in der Hand. Zumal ich nunmehr etwas weniger zahlen muss als vorher.

      Moin K.,

      es muss beruhigend auf den Pflichtigen wirken, wenn er schon vor Eintritt der Volljährigkeit seines Kindes über eine Reduzierung der Unterhaltszahlungen informiert ist. Der Beistand (Jugendamt) wird das vor dem 18. auch noch schriftlich bestätigen. :thumbup:

      Kein Anwalt, keine Kosten. Friede, Freude, Eierkuchen. :thumbsup:

      Melde Dich hier wieder, falls Du noch Fragen zur Titulierung hast.

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    • Hi, erst wolte ich nicht, aber nun sage ich doch noch was dazu.

      Forenadmin schrieb:

      Aber es steht Dir ja frei zu erläutern worin der Unterschied besteht wenn er jetzt noch nicht 18 ist ...

      Der Beistand ist nur Beistand (also gesetzlicher Vertreter des Kindes für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen) so lange die Beistandschaft besteht. Die Beistandschaft endet spätestens mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes. Ich habe zwar nach wie vor Zweifel, dass ein Beistand überhaupt befugt ist, Volljährigenunterhalt geltend zu machen, aber das lassen wir jetzt bitte mal außer acht. Gehen wir also davon aus, er kann es. Eine wirksame Inverzugsetzung des Vaters kann der Beistand nur erreichen, wenn er dem Vater zur Überprüfung der Haftungsanteile auch die Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter (incl. aller Belege) sendet. Und zwar unabhängig davon, ob und über wieviel Einkommen sie verfügt. Ohne diese Auskünfte muss der Vater keinen Volljährigenunterhalt zahlen! Stichwort: Darlegungs- und Beweislast im Erstprozess zum Volljährigenunterhalt (hab ich hier und auch in mehreren anderen Threads schon angesprochen). Verlangt der Beistand Volljährigenunterhalt ohne diese Auskünfte und dem Kind ensteht dadurch ein Schaden, könnte möglicherweise der Fall der Amtshaftung eintreten. Daher auch diese "Fragen" vor einigen Tagen:

      Clint schrieb:

      Hallo Kraxelhuber,

      einfach die Stufung und überhaupt die Berechnung des Jugendamtes abwarten, dann sehen wir weiter.

      Nach alledem, was ich hier im Forum über ähnlich gelagerte Fälle gelesen habe, bin ich gespannt wie das Jugendamt nach Erhalt Deines Anschreibens damit umgeht:
      1. Senden sie Dir noch vor dem 18. Geburtstag des Kindes die Berechnung?
      2. Setzen sie Dich in Verzug oder bitten sie Dich nur zu zahlen?
      3. Verlangen sie einen Titel?
      4. Wie reagieren sie auf Deine Hinweise zur Auskunft der Mutter?
      Leider hast Du immer noch nicht bestätigt, dass eine Beistandschaft besteht. Es könnte ja auch sein, dass das JA "nur" beratend und unterstützend im Rahmen des § 18 Abs. 4 SGB VIII unterwegs ist. Mich interessiert das sehr, weil mir ein Satz nicht aus dem Kopf geht:

      _Ernst_ schrieb:

      Hallo clint,
      alle Regelungen der gesetzlichen Vertreter, sei es die Mutter oder der Beistand gelten für und gegen das Kind.
      gruß
      ernst


      Forenadmin schrieb:

      ... oder welchen Einfluss weitere Planungen des Sohnes haben.

      Diese Planungen können sehr hilfreich sein, wenn es um eine evtl. Begrenzung des zukünftigen Titels geht. Wer weiß, wie lange der Sohn noch privilegiert ist? Und: Kraxelhuber hat noch 2 minderjährige Kinder... Da ändert sich dann später was am Unterhalt! 8)

      Forenadmin schrieb:

      Das sit ein Forum. Hier darf jeder anonym sein Problem schildern. Und er geht mit der Offenlegung seines privaten Themas soweit wie er es für richtig erachtet.

      Ja klar. Aber in sehr vielen Fällen sind Rückfragen unerlässlich, weil nur so "sauber" auf das Thema eingegangen werden kann. "Saubere" Antworten, die auch über die eigentliche Frage hinausgehen (um z.B. auf wichtige Probleme hinzuweisen) sollten Standard in einem seriösen Forum sein. :)

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    • Hallo Clint,

      ja wir bemühen uns, ein seriöses Forum zu sein. Seriosität wünschen wir uns auch von unseren Usern. Und nein, wir betrachten es nicht als unseriös, wenn nicht alle Punkte eines 'Falles' in epischer Breite beschrieben werden. Es ist eine Frage der Akzeptanz, und es muss ja niemand antworten, wenn er das nicht möchte.

      Manchmal hilft es auch, nochmal zu lesen. Das z.B.
      ...dass die Beistandschaft endet weil Sohnemann 18 geworden ist.
      wurde von Kraxelhuber so geschrieben und noch einmal in einer Antwort zitiert. ER IST 18 GEWORDEN. Das Ereignis ist vollendet.

      Unsauber ist eine Antwort nicht, wenn genau diese Aussage einfach mal akzeptiert wird. Wer denn möchte, kann einen kurzen Hinweis auf mögliche andere Fallkonstellationen geben (mit der Gefahr, dass regelmäßig die threads total überfrachtet sind mit Auskünften, die gar nicht die Frage betreffen). Kurz ist hier das Zauberwort.

      Das hier
      WER oder WAS hält Dich davon ab, hier in diesem Forum die Wahrheit zu sagen?
      ist schon grenzwertig. Willst du damit eine Verschwörungstheorie lostreten? Lass es!

      Susanne
    • Hallo Clint,
      und ich werde allmählich sauer, dass du schon wieder anfängst, deine penetrante Art herauszukehren. Kraxelhuber hat seine Fragen beantwortet bekommen. Zum Rest ist alles gesagt. Und warum sollte sich der Themensteller dir gegenüber zu einer Antwort verpflichtet fühlen, die ohnehin schon gegeben ist, was dich, trotz Susannes Hinweisen dazu, aber nicht die Bohne zu interessieren scheint.
      Hör auf zu nerven, sonst wird dein jüngstes Gastspiel hier ein kurzes werden.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Z'sammenander,

      Vielen Dank für Eure Hilfe.
      Nun ist die Berechnung des Jugendamtes per Post bei mir eingetroffen.
      Das Einkommen der Mutter wurde angegeben. Allerdings sind 1300 Euro / Monat als Erzieherin mit über 25 Jahren Berufspraxis für mich fraglich.
      Ich nehme an dass die Mutter nur Teilzeit arbeitet. Bei mir werden Einkünfte aus meiner Vollzeitstelle, aus meinem Nebenjob und meine Unfallrente dem Einkommen zugerechnet was ja völlig Okay ist.
      Meiner Meinung nach müsste hier doch wirklich das zu erzielende Einkommen der Mutter bei einer Vollzeitstelle zumindestens fiktiv angerechnet werden dürfen.
      Nach Tarif öffentlicher Dienst Gruppe 8 Stufe 5 in der Steuerklasse 1 kann man mit 2050 Euro / Monat Einkommen rechnen. Jahressonderzahlungen sind dort noch nicht dabei.
      Ich finde diese Berechnung sehr unfair. Auch mein Sohn bekommt dadurch weniger Unterhalt. Ich bezahle wie immer den Löwenanteil des Unterhaltes. Im Grunde genommen ist durch die Teilzeit der Mutter die faire Berechnung des Volljährigenunterhaltes komplett ausgehebelt.
      Trotzdem ich alle Jahre durch jeden Monat pünktlich und in voller Höhe meiner Unterhaltszahlung nachgekommen boin wird von mir eine weitere Titulierung verlangt. Na meinetwegen Okay aber dann bitte gerecht.

      Was kann ich tun?
      1. ein fiktives Einkommen ansetzen und diesen Betrag titulieren?
      2. Die Berechnung zurücksenden und um eine korrekte Berechnung mit Vollzeit bitten?

      Oder sitze ich mit dieser unfairen Berechnung des Unterhaltes fest weil mein Sohn gegenüber seiner Mutter nicht auf einer Vollzeitbeschäftigung besteht?

      Entschuldigung für meinen etwas emotionalen Beitrag.

      Vielen Dank

      Kraxelhuber
    • Hallo Kraxlhuber,

      da dein Kind inzwischen volljährig ist, kann das JA nur noch beratend tätig werden, es kann also z.B. den Anspruch berechnen, es wird ihn aber nicht mehr durchsetzen; das müsste im Streitfall dann das volljährige Kind tun.

      Meine Erfahrung ist die, dass sich das JA öfter mal verrechnet, z.T. auch die rechtlichen Grundlagen nicht genau kennt (!), aber mit sich reden lässt. Mein Rat an dich wäre also, einen Termin mit der Sachbearbeiterin zu vereinbaren und Folgendes zu klären:
      a. Arbeitet die Mutter in Vollzeit? Wenn nein, warum nicht? Gibt es keinen zwingenden Grund, können ihr fiktive Einkünfte zugerechnet werden, bzw. musst du dadurch mehr zahlen, hast du gegen sie einen Ausgleichsanspruch.
      b. Wenn der Mindestunterhalt gesichert ist, gibt es m.E. keinen Grund, deinen Nebenjob anzurechnen (überobligatorisch). Die Anrechnung würde ich nicht akzeptieren.

      Hat das JA die Anzahl der Berechtigten (3, evtl. 4, falls deine Frau weniger als du verdient) berücksichtigt und entsprechend in der DDT (um 1, ggfs. 2 Stufen) herabgestuft?

      Ein Recht auf Titulierung hat er; der Betrag sollte aber korrekt berechnet und daher für dich in Ordnung sein.
      Du könntest im Streitfall den Betrag titulieren lassen, der deiner Rechnung entspricht. Denke an die Befristung bis zum Ende der Privilegierung!

      GRuß, HT
    • Hi Kraxelhuber, welcome back! :)

      Du findest die Berechnung unfair? Aber es war ursprünglich auch Dein Wunsch, dass das Jugendamt eine Berechnung vornimmt.

      Kraxelhuber schrieb:

      Ich lasse den Unterhalt trotzdem auf dem JA ausrechnen so hat mein Sohn eine halbwegsoffizielle Berechnung in der Hand. Zumal ich nunmehr etwas weniger zahlen muss als vorher.

      Jetzt hat der Sohn eine Berechnung, der er mangels entsprechender Kenntnisse vermutlich voll und ganz vertraut...

      Schon Anfang Juli hattest Du dem Beistand (Jugendamt) zur Berechnung des Volljährigenunterhalts vollständig Auskunft über Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilt. Dem Sohn, der Mutter und dem Jugendamt gegenüber hast Du "die Hose herunter lassen" müssen. Es hat sehr lange gedauert, bis die "unfaire" Berechnung vorgelegt wurde. Woran liegt das? Der Sohn ist doch schon ein Weilchen volljährig ... ;)

      Für die weitere öffentliche Diskussion im Forum halte ich persönlich es für wichtig, das "verfahrenstechnische Vorgehen" des Jugendamtes näher zu beleuchten. Dazu auch hier meine "Standardfragen":
      1. Die Beistandschaft ist seit Eintritt der Volljährigkeit des Sohnes beendet. Hat sich das Jugendamt danach zur Geltendmachung des Volljährigenunterhalts entsprechend legitimiert? Wenn ja, wie?
      2. Wurden Deine angegebenen Positionen zur Bereinigung des Einkommens entsprechend berücksichtigt?
      3. Hat nun auch die Mutter "die Hosen herunter gelassen"? Sind Dir entsprechende Belege über ihre Einkünfte vorgelegt worden? Vollständig?
      4. Bittet das Jugendamt um Zahlung und Titulierung des Unterhalts oder fordert es auf und setzt Termine?
      5. Mit welcher Begründung wurden Deine Einkünfte (Höhe?) aus dem Nebenjob berücksichtigt? Bitte möglichst auch Infos zu Art und Umfang des Nebenjobs.

      Anschreiben und Berechnungsbogen des Jugendamtes in anonymisierter Form hier im Forum hochladen, das wäre es...

      Wie Hochtief sinngemäß schon sagt, nicht alle Mitarbeiter des Jugendamtes kennen die rechtlichen Grundlagen so genau und rechnen deshalb z.T. auch nicht richtig. Manchmal zum Nachteil des Pflichtigen, weniger oft aber auch zum Nachteil des Berechtigten. Ich selbst sehe das bekanntlich noch ein wenig anders... 8)

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    • Hallo Liebes Forum,

      heute bekam ich ein Schreiben vom Jugendamt mit folgendem Inhalt.

      1. Ab 18 besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Eltern wie in der Minderjährigkeit. Grundlage der Berechnung sind die tatsächlichen Einkommensbelege der Eltern.

      *** Mein Sohn ist noch in der Schulischen Ausbildung Abitur, wohnt bei seiner Mutter und hat kein eigenes Einkommen ****

      2. bei volljährigen Kindern ist höchstens der Unterhalt zu zahlen der sich aus dem Einkommen der Tabelle ergibt. Ohne Anwendung 11.2 (Herauf bzw. Herabstufung bei mehreren Unterhaltspflichten)


      Das ist doch beides nicht wahr oder?

      Vielen Dank für Eure Hilfe

      Kraxelhuber
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