Kraxelhuber schrieb:
Nun bekam ich einen Brief vom Jugendamt Sohn wird 18 und ich solle mein Einkommen offen legen.
Ich weiß ja dass das Jugendamt ab 18 dort nicht mehr viel zu vermelden hat aber ich will natürlich weiter korrekt Unterhalt bezahlen und eine ordentliche Berechnung (zählt nicht unbedingt zu den Stärken des JA dies zu tun.)
Kraxelhuber schrieb:
Ich lasse den Unterhalt trotzdem auf dem JA ausrechnen so hat mein Sohn eine halbwegsoffizielle Berechnung in der Hand. Zumal ich nunmehr etwas weniger zahlen muss als vorher.
Moin K.,
es muss beruhigend auf den Pflichtigen wirken, wenn er schon vor Eintritt der Volljährigkeit seines Kindes über eine Reduzierung der Unterhaltszahlungen informiert ist. Der Beistand (Jugendamt) wird das vor dem 18. auch noch schriftlich bestätigen.
Kein Anwalt, keine Kosten. Friede, Freude, Eierkuchen.
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