Detektivkosten: hier mal konkrete Zahlen

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    • Detektivkosten: hier mal konkrete Zahlen

      Es wird ja immer wieder mal nach Detektivkosten gefragt. Bedeutung hat das vor allem, wenn es darum geht, der Ex nachzuweisen, dass sie in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, also einen Neuen hat und das nicht zugibt. Denn dann kriegt sie kein Unterhalt mehr (für sich). Ich habe mich mal wegen der Kosten schlau gemacht - man muss das schon gut gegen rechnen gegen die mögliche Ersparnis an Unterhalt und die Chance, das auch feststellen zu lassen. Denn die Stundensätze, die viele Detekteien vorgaukeln sind pure Luftnummern. Meist wird ein Stundensatz von 60 Euro vorgegaukelt. Mal abgesehen davon, dass oft nur netto angegeben wird: Dabei bleibt es nie! Es kommen noch in ganz erheblichem Umfang Nebenkosten dazu, die fast immer in Form von Pauschalen geltend gemacht werden. Diese sind irgendwo im Gewirr der Vertragsunterlagen angegeben: Also Pauschalen für bestimmte Zeiten (vor 8 Uhr, Nach 18 Uhr und an Wochenendenden, besonders teuer: Feiertage!); Pauschalen für eine WAgeneinsatz, den es möglicherweise gar nhicht gab, sonstige Auslagen, Spesen und auch Zuschläge für die Arbeit des "Einsatzleiters" im Hintergrund. Alles in allem kann so die Stunde leicht zwischen 150 - 200 Euro kosten. TEurer geht auch, aber bei seriösen Instituten dürfte es auf etwa diese Zahl rauslaufen. Dabei werden regelmässig Mindeststunden vereinbart, also egal wie lange es dauert, zB. 4 Stunden verrechnet, für alles: MItarbeiter, Einsatzleitung, Wagen, etc. Alles netto wie gesagt, die 19% kommen also auch nochmal drauf.

      Alles in allem: 25 Stunden Begleitung der Ex bei Reise am Wochenende (Freitag auf Samstag) mit Übernachtung im Ausland: 4300 Euro (brutto).
      Eine Beobachtung von erneut einem Samstag von früh bis spät abends: 3500 Euro.

      Ich sage nicht, dass es sich nicht lohnt. Aber rechnet vorher gut durch, ob es das auch wirklich tut. Mit wenigen Tagen Beobachtung seid ihr ein Vermögen los. Und wenn ihr Pech habt, ergibt die Beobachtung nichts! Also Einsätze nur dann, wenn ihr vorher recherchiert habt und sehr gezielt Zeiten und Orte angeben könnt, an denen mit großer Wahrscheinlichkeit eine ERfolg der Beobachtung zu erreichen sein wird.

      Wer Fragen hierzu hat, kann gerne Kontakt mit mir aufnehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JuergenK ()

    • Hallo Juergen,
      dein Hinweis ist bestimmt wichtig und wohl auch berechtigt: Eine Kosten-Nutzen-Abwägung ist auch hier von großer Bedeutung.
      Gut fände ich es, wenn sich zu diesem Thema Betroffene, "Geschädigte" und Interessierte hier im Forum melden, denn ich verstehe den Sinn eines Forums so, dass möglichst viele Personen vom Wissen und/oder der Erfahrung anderer einen Nutzen haben. Und Erfahrungen scheinst du in diesem Bereich ausgiebig gemacht zu haben.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,
      für alle, die mehr darüber lesen möchten, ob und unter welchen Bedingungen Detektivkosten zu zahlen sein könnten (!) und welche Folgen das haben kann, hier eine recht aktuelle Entscheidung aus 2. Instanz (OLG Hamm): Az. 6 WF 83/14.
      Bitte keinen "Automatismus" aus dieser Entscheidung ableiten, aber immerhin eine richtungsweisende Entscheidung.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
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