Unterhalt bei Volljährigkeit, JA keine Hilfe!

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    • Unterhalt bei Volljährigkeit, JA keine Hilfe!

      Hallo!

      Ich hoffe ich finde hier jemanden der mir evtl. helfen kann bei der Unterhaltsberechnung, da mein zuständiges JA mir sagt das müsste ich, jetzt wo ich 18 bin alleine machen. Leider bin ich kein Experte und mein Vater wollte noch nie etwas von mir wissen und verkehrt wenn nur schriftlich mit mir.

      Ich versuche meine größten Probleme kurz zu schildern:

      1.Nettoeinkommen: Unterlagen vom Vater teilweise fehlerhaft. Er hat mir einen Ausdruck aus dem Internet geschickt (Netto-Rechner). Ich habe ihn aufgefordert mir eine gültige Gehaltsabrechnung zu schicken, die aber leider nicht gerade einfach zu lesen ist. Ein Verwandter von mir ist Steuerberater und der hat mir sein Netto aufgrund seiner Lohnbescheinigung ausgerechnet.

      2. Bereinigtes Nettoeinkommen: Die Fahrtkosten sind mehr als unglaubwürdig. Er gibt eine Wegestrecke von 66km für Hin- und Rückfahrt an, obwohl der kürzeste Weg, mit Fähre, nur 16 km zählt. Begründung die Fähre, die er benutzen könnte fährt noch nicht so früh. Wobei laut Öffnungszeiten und Fahrtzeiten des Fährbetriebes dies ohne Probleme möglich ist. Belege hat er mir dafür nicht vorgelegt.

      Zusätzlich gibt er noch 15 Bereitsschaftsfahrten im Jahr an, die er aber von seinem Arbeitgeber schon erstattet bekommt. Auch hier kein Beleg darüber.

      Außerdem habe ich nun erfahren das sein tatsächlicher Wohnsitz bei seiner Firma ist und er nur minimale Fahrtkosten haben kann.

      3. Beratungspflicht JA: Meine Bearbeiterin beim JA ist leider immer nur schwer zu erreichen (Teilzeit). Darum wollte ich mir nach Wochen hin und her, einen Anwalt holen, um mich beraten zu lassen. Dies ist, gem. Amtsgericht, erst möglich wenn das JA bescheinigt alles getan zu haben um den Unterhalt festzulegen und alle Möglichkeiten des JA ausgereizt sind. Bis heute hat mir das JA nur so geholfen, das ich ein Formular bekommen habe, welches beide Elternteile ausfüllen sollten. Bei Anfragen zu Berechnung wurde mir gesagt das sie das nicht können. Sie würden nur Bescheinigen das alles so richtig sie wie ich es ausgerechnet habe?! Dies alles zieht sich nun schon 3,5 Monaten hin, in denen ich von meinen Vater keinen Unterhalt, trotz gültigem Unterhaltstitel, bekomme. Mittlerweile liegen dem JA alle Dokumente vor und man hat mir gesagt das könnte noch einige Zeit dauern, da sie ja eine Behörde seien. Als ich nach ihrem Vorgesetzten fragte, wurde meine Bearbeiterin etwas hilfsbereiter und hat sich mit meinem Vater wegen fehlender Unterlagen) selbst in Verbindung gesetzt.

      Ich weiß das war jetzt was viel auf einmal, aber ich bin echt fertig und weiß nicht mehr was ich machen soll.

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    • Hallo edy

      Lieb das du mir antwortest. Von meiner Mutter habe ich alles zusammen, also gehaltsmäßig und ja ich wohne noch bei ihr :)
      Ich bin noch in der Schule und mache nächstes Jahr Abitur.
      Ja der Titel ist vom Gericht, damals als die Vaterschaft festgestellt wurde und dann wurde der Titel nochmal abgeändert. Dort steht nirgendwo was das der mit 18 erlöscht. Darum denk ich er ist noch gültig, oder?
      LG
      Charlie
    • Hallo Charlie,

      natürlich kannst du auch ohne Jugendamt usw. einen eigenen Anwalt beauftragen.

      Schreibe deinem Vater das ein noch gültiger Titel besteht, und kündige ihm die Vollstreckung des Titels an.

      Sollte er innerhalb von ca. 3 Wochen den Unterhalt + rückständiger Unterhalt nicht zahlen, leitest du über das Amtsgericht

      (Verteilerstelle Gerichtsvollzieher) die Vollstreckung ein.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Charlie,

      du hast wohl schlechte Erfahrungen mit deinem JA gemacht. Schade. Aber lass dich nicht entmutigen. Du hast einen Rechtsanspruch auf Beratung und auf Unterstützung bei der Durchsetzung deiner Unterhaltsansprüche. Das gilt zumindest bis zum 21. Lebensjahr.
      gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html

      Bei Anfragen zu Berechnung wurde mir gesagt das sie das nicht können
      Nun, dann werden sie es lernen müssen. ?(

      Vermutlich ist beim Amtsgericht dein Antrag auf VKH aus diesem Grund auch erst einmal abgeschmettert worden. Das JA muss dir helfen und das ist eine kostenlose Möglichkeit, die natürlich einem kostenträchtigen Verfahren vorgezogen werden muss.

      Charlie, du bist in der glücklichen Lage, deine Ansprüche durch den Titel durchsetzen zu können. Bei der Vorgeschichte und bei über 3 Monaten ohne Geld bin ich der gleichen Meinung wie edy. Mach es einfach.

      Viel Glück und alles Gute!

      Susanne
    • Hallo Susanne.
      Danke für deine lieben Worte :)
      Ehrlich gesagt traue ich mich nicht richtig. Wollte doch keinen Ärger mit meinem Vater. Außerdem habe ich das Gefühl gar nicht richtig ernst genommen zu werden von den Behörden. Das mit dem Unterhaltstitel habe ich schon mehrfach gesagt und das wurde immer ignoriert. Hm .... Ich werde nochmal beim Amtsgericht nachfragen ob ich damit vollstrecken kann.
      Danke erstmal !!!!!
    • Hallo,
      Wie bitte?!

      Könnte das Jugendamt einen Grund für sein Verhalten haben?

      Der Benutzername deutet auf das Geburtsjahr 1996 hin. Bis ins 1. HJ 1998 hinein wurde Regelunterhalt tituliert, der bis zur Volljährigkeit begrenzt war (auch in Urteilen). Erst mit Einführung der Regelbetrag-Verordnung ( 1.7.1998 ) wurde das anders. Bestehende Alt-Titel über den Regelunterhalt konnten auf Antrag umgestellt werden, sind dann unbegrenzt (siehe BGH unten). Was hier tatsächlich tituliert ist, ergibt sich nur aus der gerichtlichen Entscheidung und der einen erwähnten Änderung. Also erst mal ganz genau nachlesen (lassen).

      Wer hat eigentlich die Neuberechnung incl. Einholung aktueller Auskünfte von Mama + Papa angeleiert? Wer macht sowas bei unbegrenzten Titeln?

      Sollte der Vater vor Eintritt der Volljährigkeit eine Überprüfung/Abänderung eines unbegrenzten Titels bei der Mutter bzw. - sofern Beistandschaft bestand - beim Beistand beantragt haben oder sollte der Vater dieses nach Eintritt der Volljährigkeit beim Sohn direkt beantragt haben, ist zunächst der "Verfahrensstand" der Abänderung wichtig.

      Ohne Beachtung und Klärung bestimmter wichtiger Punkte darf man doch niemandem zur Vollstreckung raten. Das kann richtig in die Hose gehen.

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…t=en&nr=34273&pos=0&anz=1

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Mahnmann,

      wir sollen aber jetzt aus deinem Namen nicht schließen, dass du für ein Inkasso-Unternehmen arbeitest? :D Kleines Späßchen am Rande.

      Zu den von dir gestellten Fragen:
      Könnte das Jugendamt einen Grund für sein Verhalten haben?
      Könnte sein - wer weiß das schon? Aber einen berechtigten Grund, gegen die Beratungspflicht nach § 18 SGB VIII zu verstoßen, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

      Charlie schreibt selbst, dass er einen gültigen Titel hat. Natürlich kann man alles, was hier im Forum geschrieben wird, in Frage stellen. Kann man. Ist aber nicht zielführend. Er schreibt selbst, dass er volljährig und noch Schüler ist. Somit ist er privilegiert und unterhaltstechnisch wie ein Minderjähriger zu behandeln. (natürlich hat niemand hier seinen Perso gesehen).

      Wer hat eigentlich die Neuberechnung incl. Einholung aktueller Auskünfte von Mama + Papa angeleiert? Wer macht sowas bei unbegrenzten Titeln?
      Dazu schrieb Charlie:
      1.Nettoeinkommen: Unterlagen vom Vater teilweise fehlerhaft. Er hat mir einen Ausdruck aus dem Internet geschickt (Netto-Rechner). Ich habe ihn aufgefordert mir eine gültige Gehaltsabrechnung zu schicken, die aber leider nicht gerade einfach zu lesen ist.
      Ich gehe davon aus, dass das stimmt. Was denn sonst?

      Sollte der Vater vor Eintritt der Volljährigkeit eine Überprüfung/Abänderung eines unbegrenzten Titels bei der Mutter bzw. - sofern Beistandschaft bestand - beim Beistand beantragt haben oder sollte der Vater dieses nach Eintritt der Volljährigkeit beim Sohn direkt beantragt haben, ist zunächst der "Verfahrensstand" der Abänderung wichtig.
      Schon klar. Siehst du irgendwo einen Hinweis, dass das so geschehen ist? Halte ich für reine Spekulation.

      Ohne Beachtung und Klärung bestimmter wichtiger Punkte darf man doch niemandem zur Vollstreckung raten. Das kann richtig in die Hose gehen.
      Dieses Risiko sehe ich aus den genannten Gründen nicht. Natürlich ist es immer ein Risiko, wenn ein User uns hier 'einen vom Pferd' erzählt. Dessen muss sich auch Charlie bewusst sein. Er klang für mich aber völlig klar und strukturiert - vielleicht mit einem Anflug von Verzweiflung (die ich gut verstehe). Und das Risiko, 3-4 Monate ohne Geld klarzukommen, ist auch nicht von Pappe. Aber so ist das manchmal. Das Leben endet immer tödlich.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo :)
      Bin leider nicht so oft online. Also das JA hat mir als ich 18 geworden bin gesagt das ICH mich um alles selber kümmern muss. Also habe ich meinen Vater erst zweimal mit SMS (leider keine Antwort) und dann per Einschreiben und Rückschein aufgefordert mir seine Unterlagen zu schicken. In dem Monat wo er nicht mehr gezahlt hat. Ein Formular welche Daten notwendig sind hatte ich vom JA. Er hat darauf erst alle Unterlagen meiner Mutter verlangt und erst dann seine Sachen geschickt. Die waren aber unvollständig. Mittlerweile hat das JA dann übernommen und hat die restlichen Sachen gefordert.


      Das mit dem Titel weiß ich halt nicht genau, steht aber nix davon das der abläuft wenn ich 18 bin. Ich werde mich aber darum nochmal mit dem JA in Verbindung setzen, die müssen das doch wissen.

      Ach und ich bin ein Mädchen :)
    • Hallo Charlie,
      Ach und ich bin ein Mädchen :)
      Entschuldige bitte. Dass ausgerechnet ich als gender- und frauenbewegte Userin voreilig durch deinen Namen auf das Geschlecht schließe - nun, das macht mich doch nachdenklich. ;)

      Nochmal das Jugendamt in die Pflicht zu nehmen, ist eine gute Idee. Forsch auftreten, nicht abwimmeln lassen, notfalls den § 18 zitieren und den Vorgesetzten einschalten! Es ist schade, dass man solche Ratschläge überhaupt geben muss. Viel Erfolg!

      Gruß
      Susanne

      @Mahnmann
      Das liebe ich so an Susanne.
      Jetzt bin ich platt. So ein Geständnis, wo wir uns grad seit 3 Beiträgen kennen. 8)
    • Hallo :)
      Habe gerade vom JA die Antwort bekommen, dass sie mir die Bescheinigung für einen Anwalt ausstellen. Ich habe heute morgen ja hingeschrieben, so wegen über drei Monate kein Geld und Unterhaltstitel und so weiter und das mein Vater mir nicht entgegenkommt. Ich bin echt froh das ich mich jetzt endlich von einem Fachmann oder Fachfrau :) beraten lassen darf!
      DANKE euch erstmal für die vielen Tipps. Ist schön wenn man das Gefühl hat das jemand einem zuhört.
      LG
      Charlie
    • Hallo,

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      @Charlie, besuch doch mal eine ISUV-Veranstaltung in deiner Nähe?

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      Dort haben die Besucher die Möglichkeit, sich aus 3 Anwälten einen "passenden" auszusuchen ( können aber auch einen ganz anderen wählen).

      Alles total unverbindlich.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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