Zugewinnausgleich

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    • Zugewinnausgleich

      Hallo,

      wer kann mir weiterhelfen? Wann muss ich bei einer Lebensversicherung mit der Möglichkeit die Kapitalauszahlung zu wählen dieses beantragen?
      Muss dieses zwingend vor Einreichung des Antrages auf Scheidung erfolgen oder kann dies auch später noch gewählt werden, damit die Lebensversicherung im Rahmen des Zugewinnausgleiches berücksichtigt wird?

      Vielen Dank.

      LG Sergio
    • Hallo,

      Sergio schrieb:

      Muss dieses zwingend vor Einreichung des Antrages auf Scheidung erfolgen oder kann dies auch später noch gewählt werden, damit die Lebensversicherung im Rahmen des Zugewinnausgleiches berücksichtigt wird?
      Mit dem Einreichen der Scheidung ( Zustellung des Scheidungsantrages ) endet die Zugewinngemeinschaft.

      Ab diesem Zeitpunkt werden die "Ist-Zustände" festgestellt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Sergio,
      ergänzend zu Edys Antwort: Ein Zugewinnausgleich kann bis zu drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden. Dabei finden die Vermögenswerte mit dem Stichtag der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens Anwendung.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo zusammen,
      hier noch eine Ergänzung: Nach der Reform im Jahr 2009 kann nun auch ein vorzeitiger Zugewinnausgleich verlangt werden. Vorher musste der betroffene ausgleichsberechtigte Ehegatte quasi abwarten, dass durch illoyales Verhalten das Vermögen gemindert wurde. Das ist heute nicht mehr der Fall.

      Gruß
      Susanne
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