Frage Unterhalt volljähriges Kind

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    • Frage Unterhalt volljähriges Kind

      Hallo zusammen,

      bin neu hier und hoffe alles richtig zu machen..

      Ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder. 16 (wohnt zu Hause - Schülerin) und fast 21 (seit April 2015 ausgezogen).
      Der Vater meiner Kinder zahlt keinen Unterhalt, weil er nichts verdient. Hab zwar einen Titel - aber das bringt ja nichts. Mein volljähriger Sohn hat im Januar seine Ausbildung hingeschmissen. Er kifft den ganzen Tag und ist total unverschämt und schlimm mir gegenüber, sowie auch seiner Schwester gegenüber. Nun ist er zum Glück ausgezogen und hat sich beim JobCenter als arbeitssuchend gemeldet. Ich bin echt froh, dass zu Hause endlich Ruhe eingekehrt ist, allerdings hab ich schon Angst, dass ich auf ewig Unterhalt zahlen muss. Bisher kam noch nichts vom Job Center, allerdings werden die sich bestimmt bald bei mir melden.
      Kann mir jemand sagen, wie das aussieht mit meiner Unterhaltspflicht? Muss ich tatsächliche 670 Euro alleine zahlen, weil der Vater nichts verdient? Und falls ja, wie lange? Mein Sohn behauptet, dass er seine Ausbildung im September wieder beginnen will. Allerdings hab ich große Zweifel, ob das was bringen wird. Er hatte immer viele Fehlzeiten und feiert lieber, als was zu lernen.

      Kann mir jemand ungefähr die Rechtslage erklären? Vor allem wie wird sichergestellt, dass er sich einen Job sucht, für die Übergangsphase? Kann er sich einfach zurücklehnen und abwarten bis die Ausbildung beginnt? Und die dann eventuell wieder abbrechen, so wie er mag?


      Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

      DAnke,

      lillie
    • Hallo lillie,

      Dem 21 Jährigen steht nur Unterhalt zu, wenn er nachweislich in Schule/Ausbildung ist.

      Dass ist hier nicht der Fall(er hat also kein Unterhaltsanspruch).

      Weiterhin käme es auf deine Leistungsfähigkeit an. Dein Selbstbehalt ihm gegen über beträgt 1300€-

      Einzig das Kindergeld könnte er auf sich überleiten lassen. ( wenn arbeitssuchend gemeldet).

      lg
      edy
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    • Hallo lillie,

      herzlich willkommen hier bei uns im ISUV-Forum. Ich hoffe, du findest hier Hilfe und Tipps, die dir weiterhelfen.

      Für dich ist es gut, dass dein Sohn ausgezogen ist. In vielerlei Hinsicht, da die Belastung für dich und deine Tochter wohl sehr groß war. Aber auch finanziell ist es so günstiger. Dein Sohn hat nun keinen Unterhaltsanspruch mehr, weil er z.Zt. weder in Schul- noch Berufsausbildung ist. Den hatte er zwar seit Januar (Abbruch der Ausbildung) schon nicht mehr, das ist abewr schwer durchzusetzen, so lange er in deinem Haushalt lebt.

      Um alles weitere kümmert sich jetzt das JobCenter bzw. dein Sohn selbst. Sollte er tatsächlich wieder eine Ausbildung aufnehmen - was ja zu wünschen wäre - lebt sein Unterhaltsanspruch seinen Eltern gegenüber wieder auf. Dann wäre auf jeden Fall eigenes Einkommen (Ausbildungsvergütung) anzurechnen. Keine Sorge - das JobCenter ermittelt seinen Unterhaltsanspruch gegen dich streng nach familienrechtlichen Vorschriften.

      Gruß
      Susanne
    • lieber edy,

      danke für die schnelle antwort. ist das tatsächlich so? das würde mich echt beruhigen. ich meine ich hätte gelesen, dass für eine gewisse übergangszeit auch unterhalt geleistet werden muss?

      ich verdiene knapp 2900 euro netto. zahle 400 euro monatlich für nen kredit am haus ab. allerdings glaub ich, dass ich dadurch komplett zahlen muss, wenn ich denn zahlen muss, richtig? wie hoch ist denn der selbstbehalt wenn ich noch ein 16 jähriges kind im haus leben hab, das ebenfalls keinen unterhalt bekommt?

      ich möchte hier auch deutlich zum ausdruck bringen, dass ich durchaus unterhalt zahlen wollen würde, wenn ich wüsste, dass das geld nicht verkifft wird. wie ist das denn, wenn mein sohn seine ausbildung wieder beginnt und er diese dann nach kurzer zeit wieder hinschmeisst weil er sie nicht schafft? wie lange muss man das mitmachen?

      grüsse nochmal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lillie09 ()

    • Hallo,

      lillie09 schrieb:

      wie hoch ist denn der selbstbehalt wenn ich noch ein 16 jähriges kind im haus leben hab, das ebenfalls keinen unterhalt bekommt?
      Dein SB ist beiden Kindern gegenüber unterschiedlich. ( 16 Jährige 1080€, Sohn mit eigener Wohnung 1300€).

      Mit eigener Wohnung ist ein Kind nicht mehr "privilegiert", dadurch steht es auch in der Rangfolge hinter einem "privilegierten" Kind.

      Den Unterhalt für die 16 Jährige kannst du erstmals von deinem EK abziehen. Erst dann erfolgt die Berechnung für den 21 Jährigen.

      lg
      edy
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    • Hallo lillie,

      Beim Unterhalt geht man i.d.R. nach der Düsseldorfer Tabelle. Dort geht man vom Netto aus ( gemeint ist hier das bereinigte für den

      Unterhalt relevante Netto).Hier werden verschiedene Posten berücksichtigt ( zum Abzug gebracht). Andererseits kann sich aber auch das relevante EK

      erhöhen (z.B. Wohnvorteil).

      Es gibt eine Unterhaltsrangfolge. In diesem Fall bekommt der 21 Jährige erst Unterhalt wenn der Bedarf für das 16 Jährige Kind voll gedeckt ist.

      Für das 16 Jährige Kind können m.E. ca. 300€ angesetzt werden.

      lg
      edy
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