Student krank -> wie lange Unterhaltsanspruch?

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    • Student krank -> wie lange Unterhaltsanspruch?

      Hallo, habe da mal eine Frage zu einem Thema:

      Situation:
      Der Sohn studiert und hätte jetzt das 4. Semester beginnen müssen. Studienbescheinigungen wurden bisher nur auf Aufforderung vorgelegt. Leistungsnachweise wurden nicht vorgelegt, trotz Aufforderung.

      Am 04.04. habe ich wieder mal eine Studienbescheinigung angefragt, die einige Tage später eintraf. Am 20.04. informiert er mich per Mail, dass er wg. Krankheit nicht studieren kann.
      Daraufhin habe ich einen schriftlichen Nachweis gefordert, der einige Tage später auch kam. Das Atest seiner Hausärztin an die Uni sagt aus, dass er das ganze Sommersemester nicht studieren kann.
      Gründe sind nicht angegeben.

      Was jedoch bemerkenswert ist, ist die Tatsache, dass das Atestes am 25.03. ausgestellt wurde. Demnach wusste er bereits bei Vorlage der SB, dass er krank war, hat es jedoch nicht mitgeteilt.

      Wie verhalte ich mich hier? Wie lange hat ein Student Anspruch auf Unterhalt bei Krankheit?

      Es geht hier nicht darum um den Unterhalt zu kommen, aber die Sache riecht schon gewaltig irgendwie.
      Viele Grüße
      midimorpher
    • Hallo midimorpher,

      vorab muss ich sagen, dass ich keine juristische Antwort habe. Was ich weiß, ist, dass bei BAFÖG-Bezg mindestens 3 Monate im Falle einer Erkrankung weitergezahlt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass das beim Unterhalt ähnlich geregelt ist. Bei einer langfristigen Erkrankung nimmt der Student in der Regel ein Urlaubs/Krankheitssemester (also 6 Monate), weil 3 Monate Ausfall meistens nicht in den verbleibenden 3 Monaten aufgeholt werden können. Das ist bei deinem Sohn offensichtlich auch so geregelt worden.

      Was jedoch bemerkenswert ist, ist die Tatsache, dass das Atestes am 25.03. ausgestellt wurde. Demnach wusste er bereits bei Vorlage der SB, dass er krank war, hat es jedoch nicht mitgeteilt.

      Das kann auch bedeuten, dass der Student zu diesem Zeitpunkt noch nicht realisiert oder akzeptiert hatte, was die Erkrankung bedeutet. Vielleicht brauchte er noch Bedenkzeit. Dass die Art der Erkrankung im Attest nicht angegeben ist, ist doch klar. Was geht es die Uni an?
      Wie verhalte ich mich hier? Wie lange hat ein Student Anspruch auf Unterhalt bei Krankheit? .....aber die Sache riecht schon gewaltig irgendwie.

      Das gegenseitige Misstrauen ist offensichtlich riesengroß. Reden würde helfen. Aber ich weiß - wenn der Zug mal abgefahren ist, ist das ganz schwer. Was genau 'riecht' denn für dich? Vielleicht würde er dich grad jetzt ganz dringend brauchen, vielleicht hat er sich aber auch in einem Akt der Selbstverstümmelung das Kahnbein gebrochen, um weiter Unterhalt zu kassieren. :( Ohne Reden oder vielleicht Schreiben wird das nicht rauszufinden sein.

      Noch ein Hinweis: Nach einer gewissen Zeit (ich glaube, nach diesen 3 Monaten) kann er auch SGB II - Leistungen beantragen (auch wenn er krank ist !). Sicher weiß ich das aber nur bei vorherigem BAFÖG-Bezug.

      Gruß
      Susanne
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