Guten Abend,
wir haben im Januar einen Vergleich geschlossen bzgl. TU. Da mein Mann nicht nur den ausstehenden TU nachzahlen muss, sondern künftig auch 1/3 mehr, so lange er sich den Wohnwert der ehel. Wohnung anrechnen lassen muss, zieht er nun endlich aus und hat letzte Woche auch den ausstehenden TU gezahlt.
Nun bekam ich heute Post worin die Gegenseite mich auffordert auf die Rechte des Vergleichs zu verzichten und eine Verzichtserklärung zu schreiben.
Ich dachte eigentlich, dass bis zur Rechtskraft der Scheidung der TU weiter gezahlt wird, nur ohne den Wohnwert bzw. ich diesen mir anrechnen lassen muß, wenn ich die ehel. Wohnung wieder bewohne?
Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?
VG und schönen Abend
der waldhüpfer
wir haben im Januar einen Vergleich geschlossen bzgl. TU. Da mein Mann nicht nur den ausstehenden TU nachzahlen muss, sondern künftig auch 1/3 mehr, so lange er sich den Wohnwert der ehel. Wohnung anrechnen lassen muss, zieht er nun endlich aus und hat letzte Woche auch den ausstehenden TU gezahlt.
Nun bekam ich heute Post worin die Gegenseite mich auffordert auf die Rechte des Vergleichs zu verzichten und eine Verzichtserklärung zu schreiben.
Ich dachte eigentlich, dass bis zur Rechtskraft der Scheidung der TU weiter gezahlt wird, nur ohne den Wohnwert bzw. ich diesen mir anrechnen lassen muß, wenn ich die ehel. Wohnung wieder bewohne?
Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?
VG und schönen Abend
der waldhüpfer
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