Verzicht auf Rechte aus dem Vergleich

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    • Verzicht auf Rechte aus dem Vergleich

      Guten Abend,

      wir haben im Januar einen Vergleich geschlossen bzgl. TU. Da mein Mann nicht nur den ausstehenden TU nachzahlen muss, sondern künftig auch 1/3 mehr, so lange er sich den Wohnwert der ehel. Wohnung anrechnen lassen muss, zieht er nun endlich aus und hat letzte Woche auch den ausstehenden TU gezahlt.

      Nun bekam ich heute Post worin die Gegenseite mich auffordert auf die Rechte des Vergleichs zu verzichten und eine Verzichtserklärung zu schreiben.
      Ich dachte eigentlich, dass bis zur Rechtskraft der Scheidung der TU weiter gezahlt wird, nur ohne den Wohnwert bzw. ich diesen mir anrechnen lassen muß, wenn ich die ehel. Wohnung wieder bewohne?

      Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?

      VG und schönen Abend
      der waldhüpfer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von waldhüpfer ()

    • Hallo Waldhüpfer,

      Warum wurde ein Wohnvorteil mit dem Unterhalt verknüpft? Warum wurde nicht der TU errechnet und eine Mietzahlung für die Wohnung?

      Ich würde zunächst nicht auf die Rechte aus dem Vergleich verzichten.

      Verlange erst eine Neuberechnung des TU. Wenn dieser o.k. ist, dann titulieren (bis rechtskräftiger Scheidung).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Danke edy!

      Die Wohnung ist im Haus, welches meiner Mutter und mir je zur ideellen Hälfte gehört. Bei der Trennung weigerte sich mein Mann vehement auszuziehen, so dass ich vor 2 Jahren es entnervt tat, was für mich bedeutete, dass ich TU brauchte da ich Miete zahlen musste. Der TU wurde über RA gefordert, aber nie voll gezahlt; die Gegenseite hatte andere Berechnungen. Bis ich dann den TU gerichtlich forderte. Im Vergleich wurde der Wohnwert eingerechnet.

      Ich hab nicht vor zu verzichten; verstehe nur nicht, was das jetzt soll. DerTU soll neu berechnet werden, wenn mein Mann ausgezogen ist. Er muß dann Miete zahlen und ich mir den Wohnwert der ehel. Wohnung anrechnen lassen. Gut, dann kommt es auf die Miete seiner neuen Bleibe an, die er aber mit seiner neuen Lebensgefährtin bewohnt. Was wird ihm dann angerechnet. Die/seine halbe Miete?

      VG waldhüpfer
    • Hallo Waldhüpfer,

      waldhüpfer schrieb:

      Gut, dann kommt es auf die Miete seiner neuen Bleibe an, die er aber mit seiner neuen Lebensgefährtin bewohnt.
      Was er mit seinem verbleibendem Geld nach dem TU macht ist seine Sache. Auf die Miethöhe kommt es nicht an.

      Die Rechnung geht sinngemäss:

      beide Einkommen ( bei dir dann Wohnvorteil) werden addiert und davon bekommt jeder ca. die Hälfte ( Selbstbehalte müssen gewahrt bleiben).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Mieteinnahmen durch Wohnvorteil ersetzt

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