Unterhalt (Buskosten)

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    • Unterhalt (Buskosten)

      Hallo !
      Unterhalt ist geregelt.
      Aber: Muss ich zusätzlich die monatlichen Buskosten für meinen Sohn in Höhe von 86 € (anteilsmäßige Rückerstattung Schülerbeförderungskosten durch Landkreis)
      auch tragen (in Vorleistung) gehen ?


      MfG
      Peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von peter16 ()

    • Hallo Peter,

      Wie alt ist der Sohn? ist er in Schule? Ausbildung?

      Werden die Fahrtkosten voll vom Landkreis übernommen?

      Warum Vorleistung? wie hoch?

      Von wem kommt die Foderung?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo peter16,
      bevor ich auch (m)einen Kommentar abgebe: Herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Edy hat dir schon Fragen gestellt, und ich möchte noch folgende anschließen: Zahlst du Kindesunterhalt in voller Höhe gemäß Düsseldorfer Tabelle?
      Leider ist das Familienrecht sehr vielschichtig, und Antworten - auch von Rechtsanwälten - beginnen oft mit den Worten "Es kommt darauf an...". Gemeint ist dabei der individuelle Fall mit oft zahlreichen Details. Daher bitte nicht wundern, wenn hier zunächst ergänzende Fragen an dich gestellt werden. Je mehr Einzelheiten bekannt sind, um so genauer kann die Beantwortung ggf. erfolgen.

      Viele Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa u. edy,
      vielen Dank für die nette Begrüßung im Forum !
      Also: Ich zahle lt. Düsseldorfer Tabelle. (377 €)
      Desweiteren zahle ich alle Versicherungen (priv. Krankenversicherung, Haftpflicht- Unfallvers. etc. + Taschengeld 20 € mtl.) für meinen 12 jährigen
      Sohn.
      Mtl. müssen aber 86 € für die Buskarte zur Schule aufgewendet werden, die anteilmäßig ca 2/3 vom Landkreis im Rahmen von Schülerbeförderungskosten
      (Fahrtkostenübernahme) wieder erstattet werden.
      Jetzt kommts :
      Die Kinder bekommen i. d,. Schule die vorgedruckten Fahrtkostenerstattunsanträge zur Unterschrift (Kto. Nr. u. BLZ "meine" bereits vorgedruckt, da ich zahle)
      Was macht meine böse Frau: Sie ändert mit tipp ex die Konto Nr. auf ihre und erschlich sich die Rückerstattung fürs 1. Schulhalbjjahr (352 €)
      Ich habe somit gezahlt und sie hat das Geld eingestrichen !!!
    • Hallo Peter,

      Es geht also um eine monatliche Summe von 28,66 € ?

      m.E. ist diese aus dem laufenden Unterhalt zu leisten.

      Sieht dies ein Familiengericht als Mehrbedarf an, sollte die Mutter zumindest daran beteiligt werden.

      peter16 schrieb:

      Was macht meine böse Frau: Sie ändert mit tipp ex die Konto Nr. auf ihre und erschlich sich die Rückerstattung fürs 1. Schulhalbjjahr (352 €)
      Ich habe somit gezahlt und sie hat das Geld eingestrichen !!!
      Da kannst du natürlich gegen vorgehen.

      Den nächsten Erstattungsantrag solltest du per Post an den Landkreis schicken, oder selbst abgeben.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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