Unterhaltsnachforderung

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    • Unterhaltsnachforderung

      Hallo,
      Meine Exfrau hat eine Klage gegen mich wegen Kindesunterhalt verloren, weil Ich nicht Leistungsfähig bin.
      Das Urteil ist rechtskräftig.
      Jetzt hat Sie teilweise für sich H4 bezogen, auch für die Kinder.
      Kann die ARGE mich jetzt auf Rückzahlung teilweiser H4 Leistungen verklagen oder gilt dafür auch das Urteil im
      Unterhaltsprozess?
      Falls die ARGE den Prozess gewinnt gegen mich, wie hoch ist meine Pfaendungsfreigrenze?
      Kann Ich zu meiner Pfändung GS Grenze noch die Freibeträge meiner Drei Kinder draufrechnen, obwohl Sie bei meiner
      Exfrau leben(obwohl ich ja kein Unterhalt zahlen muss), oder gilt nur der Einzelbetrag für mich?

      MfG

      Klontotonto
    • Hallo,

      das JobCenter prüft Unterhaltsansprüche nach den Regeln, die im Familienrecht gelten. Wenn du also lt. Urteil nicht leistungsfähig bist, dann akzeptiert auch das JobCenter das.

      Aber nur mal vorbeugend: Das gilt natürlich nicht bis zum St. Nimmerleins - Tag. Das JobCenter wird regelmäßig die Einkommensverhältnisse prüfen und dich sicher auch auffordern, dein Einkommen - z.B. durch einen Nebenjob - aufzustocken. Sollte Unterhaltsvorschuss gezahlt werden, wird auch von dieser Stelle immer wieder geprüft.

      Insofern hat sich die Frage nach dem pfändbaren Betrag für die Vergangenheit erledigt. Für die Zukunft kannst du ggf. in der Pfändungstabelle nachschauen (ich schätze, die gibt's im Netz). Die Frage nach den Freibeträgen für eure Kinder hast du nicht ernst gemeint, oder? Nein, Kinder, für die man keinerlei Leistungen erbringt, können nicht gewinnbringend angesetzt werden.

      Susanne
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