Warmduscher

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    • Warmduscher

      Guten Morgen liebe Gemeinde

      Es ist eigtl. albern aber auch interessant, welche Abartigkeiten so aufkommen.

      Meine Frau hat vor 3 Monaten die Scheidung eingereicht.
      Unterhalt an EX und Kind sind geklärt und werden bezahlt.

      Nun will meine Ex - da ich mit der Wohnungssuche nicht so flink bin wie Sie es gerne hätte (der Immobilienmarkt etc.)- das ich, solange ich noch in ihrem Haus wohne (getrennte Betten und Küche), das ich mich mit 50% an den Energiekosten beteilige. Sie hätte gern €200.-

      Dazu habe ich noch nicht richtig Stellung bezogen, da ich ja immerhin Unterhalt zahle und ganz nebenbei auch 13 Jahre komplett alles bezahlt habe (Rechnungen, Hypothek etc)
      Moralisch gesehen bitte ich mir das Recht heraus, die folgenden 2/3 Monate bis zum Auszug wenigstens warm duschen zu dürfen/ können um zvilisiert meinem Broterwerb nachzugehen.
      Heute morgen mußte ich feststellen das sie mir das warme Wasser abgedreht hat.
      Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich ja lachen.
      Aber es nervt!

      Gibt es einschlägige Erfahrungen oder gesetzlich korrekte Vorgehensweisen?

      Dankbar und mit kalten Grüßen
      Barb

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von barbarossa ()

    • Hallo Barb.

      200€ sind schom sehr viel. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die ganze Familie ? ( eine Aufteilung nach Mitglieder wäre o.k).

      und die kalten Monate sind vorerst vorbei.

      Bedenke aber, in eigener Wohnung fallen diese Kosten auch an.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo barbarossa,
      rechtlich kannst du nichts dagegen unternehmen. Dein Verbrauch entsteht schließlich auch, und solange keine getrennten Zähler vorhanden sind kann man auch nicht anders vorgehen als von Edy vorgeschlagen (Berechnung nach Kopfzahl).
      Leben noch Kinder oder andere Personen im Haus?
      Gab es bislang immer Rückzahlungen für Wasser und Energie?
      An deinem Beispiel kann man/frau sehen: Was in Liebe begann...
      Kopf hoch und durch!

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Ach herjeh Barbarossa,

      es gibt wohl nix, was es nicht gibt. Ich fürchte aber, edy und Villa haben Recht. Zähne zusammenbeißen und durch. Das Beste wäre, du findest wirklich schnell eine eigene Wohnung. Natürlich darf sie dir das warme Wasser nicht abstellen. Das dürfte sie als Vermieterin ja auch nicht, selbst dann nicht, wenn du im Rückstand wärst.

      Was ist denn mit den übrigen Kosten für das Haus? Zahlst du da noch? Gibt's da was zu verrechnen? Ich denke so an Müllabfuhr, Straßenreinigung und Grundsteuer. Das wird ja in der Regel im voraus bezahlt. Gehört ihr das Haus allein? Wer zahlt denn aktuell die Raten für die Bank? Ist da was zu machen.

      Wie auch immer - so was macht mich fassungslos.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Villa

      Ich erinnere mich noch an die Wassergeburt der Tochter.
      Hatte recht lang gedauert und das Wasser im Becken wurde recht frisch mit der Zeit.

      In gewisser Weise hatte dieser Vorgang einen ähnlichen Verlauf wie die Ehe - es wurde mehr und mehr kühler, bis zur kalten Dusche.
      Im Nachhinein ist man klüger
      ;)

      Danke für eure Kommentare

      Barb
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