Neue Familie - Berechnung nachehelicher Unterhalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Neue Familie - Berechnung nachehelicher Unterhalt

      Hallo zusammen,

      morgen habe ich beim Familiengericht einen Termin zur Güteverhandlung bzgl. nachehelichem Unterhalt. Hierbei wird es hauptsächlich um die An-oder Aberkennung meiner beruflichen Aufwendungen, sowie um die An- oder Aberkennung laufender Kreditverbindlichkeiten gehen. Die Scheidung war im Februar rechtskräftig. Der geforderte Unterhalt würde mein Einkommen, nach Abzug meiner Aufwendungen, übersteigen, sodass ich meine finanzielle Existenz gefährdet sehe.
      Ende des Monats werde ich meine Lebensgefährtin heiraten. Diese verdient ca. 1/3 weniger als ich selbst und im Oktober erwarten wir ein gemeinsames Kind. Aus diesem Grund müssen wir eigentlich auch in eine etwas teurere 3-Zimmer-Wohnung wechseln.
      Meine Frage ist nun in wie weit diese Konstellation beim nachehelichen Unterhalt Berücksichtigung findet? Irgendwo las ich davon, dass ich der neuen Ehefrau ggü ja auch unterhaltspflichtig bin - wie kann man so etwas berechnen?

      Danke schonmal...
    • Hallo Frittenbude,

      Nach einer bestimmten Formel kann man beim nachehelichen Unterhalt nicht rechnen.

      Meist kommt es auf die Dauer der Ehe an. Hat deine EX auf eine "Karriere" zu deinen Gunsten verzichtet?

      Du solltest versuchen eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltes zu erreichen.

      Deiner Zukünftigen bist du z.Z. noch nicht unterhaltspflichtig ( sondern erst ca. 6 Wochen vor Geburtstermin).

      Deine Ausgaben (Lenbenstil) wird kein Familiengericht interessieren.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Danke für die zügige Antwort!

      Nein - sie musste nicht auf eine Karriere verzichten. Hat bis zur Trennung gearbeitet und dann aufgehört (Betreuung eines gemeinsamen Kindes unter 3). Vorher hat sie deutlich mehr verdient als ich. Die Ehezeit betrug knapp 7 Jahre... Morgen weiß ich dann wohl mehr.
    • Hallo Frittenbude,

      wenn Sie - wie Du schreibst - vorher deutlich mehr als Du verdient hat und dann "mutwillig" den Job aufgegeben hat, warum sollte sie dann nachehelichen Unterhalt bekommen?!?

      Oder bedeutet vorher - vor der Schwangerschaft, als sozusagen kurz nach der Hochzeit und Du hast für 7 Ehejahre zu zahlen?

      So einfach ist das jedoch nicht. Deine neue Frau ist Zweitfrau und u.U. könnte es sein, dass Sie arbeiten muss, damit die neue Familie genug Geld zum leben hat bzw. den o.a. Lebensstandard zu erhalten, während zeitgleich deine Ex zuhause sitzen darf (und/oder nur gering dazu verdient) und Du sie mitfinanzierst. Jedoch, bei sieben Jahren Ehezeit dürften die neuen Gesetze bald greifen.

      Gruß von Frau Glück
    • Hallo.

      Ich kann zwar leider keine Tipps geben, da ich gerade selber im Schlamassel stecke, aber mich interessiert ein Beitrag hier.
      Und zwar schreibt "Frau Glück"
      Jedoch, bei sieben Jahren Ehezeit dürften die neuen Gesetze bald greifen.


      Ich bin 6 Jahre verheiratet (Im Trennungsjahr lebend). Meine Frau hat auch vor unserer Heirat nicht gearbeitet, bzw nur Nebenjobs, Ausbildung hat sie abgebrochen.
      Also kann man hier doch auch nicht davon sprechen, das sie aufgrund der Ehe und der Kinder ihre "Karriere" zurückgesteckt hat, oder ?

      Und was meinst du mit "den neuen Gesetzen" in Bezug auf die 7 Jahre Ehe ?
      Das würde mich sehr interessieren.

      Lieben Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()

    • Hallo zusammen,

      heute möchte ich euch mal ein kurzes (verspätetes) Update liefern.

      Die "Güteverhandlung" im April lief ähnlich lächerlich ab wie die vorhergehenden Verhandlungen auch. Die Antragstellerin war nicht erschienen (Dies war bereits der vierte !! Termin in ihrer Abwesenheit) und ihr Anwalt war natürlich wieder fernab der Akte. Fakten interessierten wieder nur am Rande und der uralte Richter nuschelte sich wieder einen zurecht. Mehrmals musste ich Einspruch in das Diktiergerät rufen, da einfach unkorrekte Dinge immer und immer wieder gesagt wurden. Ihr merkt schon - aus meiner Sicht keine grandiose Veranstaltung. Geeinigt wurde sich während der Verhandlung nicht. Der Richter nannte einen Termin zur schriftlichen Urteilsverkündung, worauf wir bereits unsere Berufungsabsicht bekundeten.

      Zum Hintergrund: Ich bin Soldat und arbeite gut 220 km von meinem Heimatort entfernt. Nun will man mir immer wieder auferlegen in die Kaserne zu ziehen, um die Werbungskosten komplett zu streichen.

      Ende April kam dann überraschenderweise ein schriftlicher Vergleichsvorschlag des Gerichtes. Dieser beinhaltete noch einige 100 Euro an Rechenfehlern, welche wir korrigierten und den Vorschlag über das Gericht an die antragstellende Seite weiterleiteten. Erfreulicherweise hat der Richter in diesem Vorschlag eine Befristung anberaumt.

      GESTERN kam ein Vorschlag zurück, der nun gut unter der Hälfte der ursprünglichen Forderung liegt... Dies ist schonmal äußerst erfreulich. ;) Mit meiner zu erwartenden Steuererstattung könnte ich diese Forderung sogar begleichen und das Thema wäre halbwegs erledigt, wenn dann meine Exfrau auch noch für eigenes Kfz aufkommen würde X(

      Eine Sorge habe ich noch:

      Nach objektiven Maßstäben liege ich UNTER dem Selbstbehalt und müsste gar keinen zusätzlichen, nachehelichen Unterhalt leisten. Dies würde ich jetzt nur mit Kraft aufbringen, um einen Abschluss zu erzielen und hoffentlich ihren Kfz-Kredit loszuwerden.
      WENN ein Vergleich nun durchgeführt wird und ich zu nachehelichem Unterhalt der Summe X verpflichtet werde, kommt dann der Staat zu mir getreu dem Motto "Wenn Du ja jetzt x € Unterhalt leisten konntest, dann kannst du das ja auch gewiss für die letzten Jahre auch, in denen wir Ihre Exfrau unterstützten" - KANN mir sowas blühen?


      Eines habe ich nach meinem heutigen Gespräch mit meinem Anwalt gelernt... Es gibt ein objektiv gültiges Recht und das gefühlsmäßig angewandte 8| ;(

      Allen Leidensgenossen wünsche ich viel Kraft!

      Viele Grüße
    • Hallo Frittenbude,
      das hier
      kommt dann der Staat zu mir getreu dem Motto "Wenn Du ja jetzt x € Unterhalt leisten konntest, dann kannst du das ja auch gewiss für die letzten Jahre auch, in denen wir Ihre Exfrau unterstützten" - KANN mir sowas blühen?
      interpretiere ich mal so, dass deine Exfrau in den letzten Jahren - wie viele denn? - staatliche Leistungen bezogen hat. Welche waren das? Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld 1 oder 2, .... Ohne das zu wissen, kann man kaum einschätzen, was dir 'blühen' kann.

      Beim Lesen deines Beitrages stellt sich für mich sofort die Frage, warum du einem solchen Vergleich zustimmen willst, wenn du objektiv unter dem Selbstbehalt liegst. Das macht einfach keinen Sinn. Denk daran, aus einem einmal vereinbarten Vergleich kommst du nicht so einfach wieder raus. Bei einem Urteil hast du immer noch die Möglichkeit, dich dagegen zu wehren. Aus diesem Kredit heraus zu kommen, ist nur eine Hoffnung. Das ist zu wenig, wenn schon, gehört das mit in den Vergleich. Sind noch andere Baustellen offen? Was ist mit dem Zugewinn-Ausgleich und dem KU? Geregelt? Wie alt ist euer Kind aus dieser Ehe? Noch immer unter 3 Jahre?

      Du schreibst, dass du die Forderung mit deiner Steuerrückerstattung begleichen könntest. Das hört sich so nach Einmalzahlung, nach Abfindung an. Ist das so? Ist bei dem Vergleich berücksichtigt, dass du seit Ende April verheiratet bist? Wurde in dem Vergleich festgelegt, für welchen Zeitraum die Zahlung gelten soll? Das wäre auch wichtig für die Beantwortung deiner obigen Frage nach Rückforderung von staatlichen Leistungen.

      Ich gebe zu, ich hab bei Vergleichen immer ein blödes Gefühl im Magen. Vergleich hört sich so freundlich an, so friedlich und nach 'Vertragen'. Richter mögen Vergleiche. Die machen viel weniger Arbeit als ein Urteil. Dagegen ist ja auch nix einzuwenden. Der Anwalt bekommt übrigens für einen Vergleich auch mehr Geld als für ein Urteil. :)

      Was sagt denn dein Anwalt? Mit den hier zur Verfügung gestellten Infos ist es schwer, sich ein Bild zu machen.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      vielen Dank, dass Du dir Zeit genommen hast.

      Susanne schrieb:

      Hallo Frittenbude,
      das hier
      Zitat kommt dann der Staat zu mir getreu dem Motto "Wenn Du ja jetzt x € Unterhalt leisten konntest, dann kannst du das ja auch gewiss für die letzten Jahre auch, in denen wir Ihre Exfrau unterstützten" - KANN mir sowas blühen? interpretiere ich mal so, dass deine Exfrau in den letzten Jahren - wie viele denn? - staatliche Leistungen bezogen hat. Welche waren das? Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld 1 oder 2, .... Ohne das zu wissen, kann man kaum einschätzen, was dir 'blühen' kann.
      Meine Exfrau ist Bundesbeamtin in Elternzeit. Geburt des Kindes war im August 2012. Meines Wissens nach studiert sie derzeit wieder - bekommt allerdings kein BAföG da sie bereits einen akademischen Grad erlangte. Nach Ende des Elterngeldbezuges bezog sie nach Angaben ihres Anwaltes Sozialleistungen (ALG II).

      Susanne schrieb:

      Beim Lesen deines Beitrages stellt sich für mich sofort die Frage, warum du einem solchen Vergleich zustimmen willst, wenn du objektiv unter dem Selbstbehalt liegst. Das macht einfach keinen Sinn. Denk daran, aus einem einmal vereinbarten Vergleich kommst du nicht so einfach wieder raus. Bei einem Urteil hast du immer noch die Möglichkeit, dich dagegen zu wehren. Aus diesem Kredit heraus zu kommen, ist nur eine Hoffnung. Das ist zu wenig, wenn schon, gehört das mit in den Vergleich. Sind noch andere Baustellen offen? Was ist mit dem Zugewinn-Ausgleich und dem KU? Geregelt? Wie alt ist euer Kind aus dieser Ehe? Noch immer unter 3 Jahre?

      Warum will ich einem solchen Vergleich zustimmen? Dies hat verschiedene Gründe:
      1. Ich will das Verfahren endlich hinter mir und Klarheit haben
      2. Nach Ende des Studiums meiner jetzigen Frau in ca. 3 Jahren würde ich evtl. einen Haufen für die Gebühren am OLG zurückzahlen müssen

      Dass man aus einem Vergleich nicht wieder raus kommt, ist mir bewusst.

      Die Kfz-Kreditangelegenheit soll natürlich mit im Vergleich geregelt werden! Irgend ein anderes Gemauschel lasse ich nicht zu und würde es dann auf das Urteil ankommen lassen und dann den weiteren Weg gehen.

      Thema Zugewinnausgleich ist passé. Es wurde alles verkauft und verscherbelt - davon sehe ich nichts mehr ;(
      Die Auflistung was sie mit dem ganzen Geld machte war totaler Nonsens (Bspw. Schuldtilgung bei ihrem Vater) - Ich war erstaunt wie simpel man sich daraus winden kann. 10 tsd € zusätzlich aus einem BspV einfach mal verpufft...

      KU zahle ich gem. DDT, wobei auch hierbei berufliche Aufwendungen keine wirkliche Würdigung fanden.


      Susanne schrieb:

      Du schreibst, dass du die Forderung mit deiner Steuerrückerstattung begleichen könntest. Das hört sich so nach Einmalzahlung, nach Abfindung an. Ist das so? Ist bei dem Vergleich berücksichtigt, dass du seit Ende April verheiratet bist? Wurde in dem Vergleich festgelegt, für welchen Zeitraum die Zahlung gelten soll? Das wäre auch wichtig für die Beantwortung deiner obigen Frage nach Rückforderung von staatlichen Leistungen.

      Das ist nun das Positive. Gefordert wurde zu Beginn eine unmögliche Summe auf unbestimmte Zeit. Im laufenden Verfahren fand es nun Berücksichtigung dass ich wieder verheiratet bin - sogar das Ungeborene wurde berücksichtigt, sodass eine Begrenzung von März d.J. bis August d.J. stattfinden soll. Diese Summe würde ich mit einer Zahlung leisten (auch wenn diese immernoch ungerechtfertigt ist)
      Meine Sorge ist das Jahr davor bzgl. ALG II-Leistungen, wenn ich dem jetzt zustimmen sollte.


      Susanne schrieb:

      Ich gebe zu, ich hab bei Vergleichen immer ein blödes Gefühl im Magen. Vergleich hört sich so freundlich an, so friedlich und nach 'Vertragen'. Richter mögen Vergleiche. Die machen viel weniger Arbeit als ein Urteil. Dagegen ist ja auch nix einzuwenden. Der Anwalt bekommt übrigens für einen Vergleich auch mehr Geld als für ein Urteil.
      Ja... Bei meinem Anwalt merke ich auch, dass er beim Thema Vergleich plötzlich "weicher" wird. Das war mir aber vorher klar - er hätte auch nicht von sich aus das Kfz in den Vergleich mit reingepackt und noch eine höheren Summe zugestimmt. Wir haben nun den Vergleichsvorschlag gemeinsam angepasst, womit ich schlussendlich zufrieden wäre. Zum Thema Rückforderung ALG II konnte er mir nur die VERMUTUNG aussprechen, dass da WAHRSCHEINLICH nichts mehr kommen wird. Wie gesagt - gelernt habe ich, dass es ein gefühltes Recht gibt.

      Susanne schrieb:

      Mit den hier zur Verfügung gestellten Infos ist es schwer, sich ein Bild zu machen.
      Ich hoffe es wird langsam klarer...

      Susanne schrieb:

      Gruß
      Susanne
      Viele Grüße
    • Hallo Frittenbude,
      ja, jetzt ist einiges deutlicher. Deinen Wunsch, das Thema endlich abhaken zu können, kann ich sehr gut verstehen. Das gilt sogar, wenn dieses 'Sofort' ein bisschen teurer wird.

      Wir reden also von ALG 2. Da werden Unterhaltsansprüche routinemäßig und gründlich geprüft. Dabei muss sich das JobCenter an den familienrechtlichen Kriterien orientieren. Wenn es ein Urteil oder einen Vergleich vom FG gibt, wird das auch akzeptiert. Wenn deine Exfrau für die verglichenen 5 Monate keine SGBII-Leistungen mehr bezieht, kann da auch keine Anrechnung erfolgen.

      Für die Vergangenheit kommt es drauf an. Bist du jemals angeschrieben worden, wurden Forderungen an dich gestellt? Gab es vom JobCenter eine Rechtswahrungsanzeige oder ein Schreiben, wo das Wort 'Forderungsübergang' vorkommt? Sch mal hier:
      dejure.org/gesetze/SGB_II/33.html Absatz 3 !!
      Sollte das alles nicht erfolgt sein, kann gar nix passieren. Aber auch wenn, dann kann immer nur das gefordert werden, was auch rechtlich durchgesetzt bzw. vereinbart wurde. Und das ist bei euch nur der Unterhalt für die 5 Monate.

      Also, nach meiner Einschätzung musst du dir keine Sorgen machen, wenn das alles so war. Unter diesen Umständen ist natürlich der Vergleich sehr attraktiv - allein schon wegen der Befristung des Unterhalts.

      Gruß
      Susanne
    • Benutzer online 1

      1 Besucher