Hallo zusammen,
morgen habe ich beim Familiengericht einen Termin zur Güteverhandlung bzgl. nachehelichem Unterhalt. Hierbei wird es hauptsächlich um die An-oder Aberkennung meiner beruflichen Aufwendungen, sowie um die An- oder Aberkennung laufender Kreditverbindlichkeiten gehen. Die Scheidung war im Februar rechtskräftig. Der geforderte Unterhalt würde mein Einkommen, nach Abzug meiner Aufwendungen, übersteigen, sodass ich meine finanzielle Existenz gefährdet sehe.
Ende des Monats werde ich meine Lebensgefährtin heiraten. Diese verdient ca. 1/3 weniger als ich selbst und im Oktober erwarten wir ein gemeinsames Kind. Aus diesem Grund müssen wir eigentlich auch in eine etwas teurere 3-Zimmer-Wohnung wechseln.
Meine Frage ist nun in wie weit diese Konstellation beim nachehelichen Unterhalt Berücksichtigung findet? Irgendwo las ich davon, dass ich der neuen Ehefrau ggü ja auch unterhaltspflichtig bin - wie kann man so etwas berechnen?
Danke schonmal...
morgen habe ich beim Familiengericht einen Termin zur Güteverhandlung bzgl. nachehelichem Unterhalt. Hierbei wird es hauptsächlich um die An-oder Aberkennung meiner beruflichen Aufwendungen, sowie um die An- oder Aberkennung laufender Kreditverbindlichkeiten gehen. Die Scheidung war im Februar rechtskräftig. Der geforderte Unterhalt würde mein Einkommen, nach Abzug meiner Aufwendungen, übersteigen, sodass ich meine finanzielle Existenz gefährdet sehe.
Ende des Monats werde ich meine Lebensgefährtin heiraten. Diese verdient ca. 1/3 weniger als ich selbst und im Oktober erwarten wir ein gemeinsames Kind. Aus diesem Grund müssen wir eigentlich auch in eine etwas teurere 3-Zimmer-Wohnung wechseln.
Meine Frage ist nun in wie weit diese Konstellation beim nachehelichen Unterhalt Berücksichtigung findet? Irgendwo las ich davon, dass ich der neuen Ehefrau ggü ja auch unterhaltspflichtig bin - wie kann man so etwas berechnen?
Danke schonmal...