Raten für Autofinanzierung - bereinigtes Netto?

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    • Raten für Autofinanzierung - bereinigtes Netto?

      Guten Tag,

      mein Mann hat am Donnerstag einen Termin zur Berechnung des Trennungsunterhaltes, den ich seit der Trennung im Nov. 2014 noch nicht beansprucht habe.
      Wir sind 30 Jahre verheiratet, ich war die letzten 15 Jahre Hausfrau, wohne im Moment noch im Haus und hatte bis vor einem Monat Zugang zum gemeinsamen Konto.
      Jetzt sind die Konten getrennt und mein Mann gab mir 300 Euro Taschengeld. Ab nächsten Monat sollte der Unterhalt gezahlt werden, da ich ausziehen will und nun mit einer so kleinen Summe nicht mehr auskomme.

      Meine Frage: werden Finanzierungsraten für Auto und Motorrad bei der Berechnung des bereinigten Nettos abgezogen?
      Wenn ja, dann fände ich das irgendwie nicht richtig, da das Motorrad für ihn ganz alleine ist, ebenso das erste Auto. Es gibt noch ein Zweitauto, das ich fahre und das ebenso finanziert ist.
      Er will, dass ich mir Geld von meiner Familie leihe und ihm das Auto sozusagen abkaufe, damit er die Raten nicht mehr zahlen muss.

      Wie wäre der Ablauf korrekt und gerecht?

      Kann mir jemand Rat geben?

      Vielen herzlichen Dank im voraus und liebe Grüße,
      Claudia
    • Hallo Claudia,

      da schaust Du in die Leitlinien des zuständigen OLG. Unter Punkt 10.2.2 wirst Du fündig.

      Die Kosten der Finanzierung sind mit der KM-Pauschale abgegolten.

      EDIT: Da hätte ich mal gleich bis zum Ende lesen sollen. Die Finanzierungskosten für das von Dir genutzte Auto muss Dein Mann nicht tragen. Wenn er das macht, müsstest Du ihm dafür eine Entschädigung leisten, oder die Rate wird schon als Unterhalt berücksichtigt. Die Idee mit dem Abkaufen, wäre auch eine Lösung.

      LG chico

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von chico_LB ()

    • Hallo,

      ich bin kein Rechtsanwalt oder ähnliches kann aber aus Erfahrung sagen das die Finanzierung von beiden wohl mit 100% Sicherheit nicht abgezogen werden kann. Wenn dann eines von beiden, wenn es kein Luxus ist, außerdem dazu benötigt wird um auf Arbeit zu fahren und wenn keine anderen Möglichkeiten wie öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können KANN es unter Umständen mit angerechnet werden. Zu deinem Auto welches er finanziert kann ich leider nicht viel sagen. Sollte es noch Kinder geben die damit befördert werden so wird meist so entschieden das du das Auto weiterhin behalten darfst und auch der andere Part es notfalls weiter finanzieren muss. Weiterhelfen kann dir da nur ein rechtlicher Beistand aber eines ist schon einmal klar die 300 Euro "Taschengeld" werden sich exorbitant erhöhen für ihn sollte er Leistungsfähig sein. Als Faustformel gilt 3/7 des gemeinsamen Einkommens.

      Beste Grüße
      Matthias
    • Genau so.

      Danke Euche allen! :)

      Das Zweitauto brauche ich um überhaupt mobil zu sein. Wir wohnen in Alleinlage mitten auf dem Land. Ausser ein paar km laufen habe ich keine Möglichkeit irgendwo hin zu kommen.
      Ich arbeite seit kurzem stundenweise in einem Hotel. Auch dafür brauche ich ein Fahrzeug.
      Wir werden es wohl so lösen, dass ich das Auto "abkaufe". Mir hatte nur die Anwältin bei dem Beratungsgespräch, dass ich in Anspruch genommen habe, geraten, das Auto nicht zu kaufen sondern es bei den Raten zu belassen. Warum hab ich nicht recht verstanden.
      Aber letztendlich werde ich es in dem Moment wohl selbst finzanieren müssen, in dem ich vollen Unterhalt bekomme.

      LG Claudia
    • Hallo Claudia,

      Was er auch wissen sollte:

      wenn du bis jetzt nicht arbeiten warst? müßtest du auch im ersten Jahr auch nicht arbeiten.

      Wenn du aber arbeitest, geht dein Einkommen in die Berechnung (TU) ein. D.h. er "spart".

      Er sollte dir dankbar sein.( und bei seinen Überlegungen berücksichtigen).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      gestern hatte mein Mann den Termin bei seiner Anwältin zur Errechnung des Trennungsunterhaltes und hat mir mitgeteilt, dass er mir 468,- Euro zahlen müsse.
      Ich war die letzten 15 Jahre Hausfrau und das Nettoeinkommen beträgt mit Weihnachts- und Urlaubsgeld unbereinigt durchschnittlich 2650,- Euro pro Monat.
      Wir wohnen momentan beide noch im Haus, ich ziehe aber im Mai in eine Mietwohnung.
      Für das Haus werden lediglich noch 120,- Euro Darlehenszinsen gezahlt. Der dazugehörige Bausparer ist stillgelegt bis zum Hausverkauf.
      Was um Himmels willen haben die denn da alles vom Netto abgezogen?
      Der Unterhalt kommt mir schon extrem niedrig vor. Das kann doch nicht sein oder?

      Ich habe jetzt wohl oder übel selbst einen Anwalt zu nehmen. Das kann ja wohl nicht sein, denke ich.

      Viele Grüße,
      Claudia

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ClaudiaW ()

    • Hallo Claudia,

      Mein gegnerischer Anwalt legte mir einen genauen Berechnungsbogen vor, in dem alle Vorgänge aufgelistet waren.

      Das solltest du auch verlangen.

      Die Berechnung muss transparent sein.

      ClaudiaW schrieb:

      Für das Haus werden lediglich noch 120,- Euro Darlehenszinsen gezahlt.
      Evtl. werden/können hier noch Tilgung im ersten Jahr berücksichtigt werden. ( die ja auch dir zu Gute kommen).

      Wurden von dir Verdienstbescheinigungen gefordert?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Das Haus hat einen Wert von ca. 180 000 Euro. zu zahlen sind davon noch 45 000. Bei dem letzten Bausparer von 60 000 sind bereits 15 000 angespart. Die Zinsen vom dazugehörigen Darlehn von ebenfalls 60 000 belaufen sich auf 120 Euro.

      LG Claudia

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ClaudiaW ()

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