Kind studiert ewig

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    • Kind studiert ewig

      liebes Forum,



      nach langer Zeit melde ich mich mal wieder mit einer Frage an euch.

      meine gr Tochter studiert nun bereits seit 2008 auf Lehramt Sport und Deutsch. das sind dann nun 7 Jahre.

      ich habe sie in den vergangenen 2 Monaten nun mehrfach aufgefordert mir eine Studienbescheinigung vorzulegen. Ltztmalg vergangenes Wochenende. Sie wollte es abends per mail tun und es kam wieder einmal nichts.

      Ich überlege nun ihr einen netten Brief zu schreiben , indem ich ihr ankündige zum kommenden Monat die Zahlungen einzustellen, bis der Nachweis nun endlich da ist. Des weiteren würde mich interessieren ob ich das so machen kann und ob ich nicht demnächst die Zahlungen sowieso komplett einstellen darf. Die junge Dame ist nun bereits 27 Jahre alt, und hat seit Abitur nichts anderes gemacht als Studieren und Sport. da ist sie allerdings sehr erfolgreich. Ich weiß auch, dass sie nebenher arbeitet und ordentlich Geld verdient.

      auf euere sachkundigen Vorschläge freut sich

      euer Fridold
    • Hallo Fridold,

      fridold schrieb:

      sie bekommt morgen noch mal den Unterhalt per Dauerauftrag und übermorgen dann eine nette Mail
      Wenn du es " so gut" mit ihr meinst" ? bitte.

      Ich würde den Dauerauftrag sofort stoppen, und den Nachweis einfordern.

      Das Geld kannst du ihr auch noch Ende nächster Woche überweisen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • so jetzt kam gerade eine studienbescheinigung für abgelaufene Semester, mit dem hinweis, dass Töchterlein ab morgen exmatrikuliert sei. auf meine nachfrage meinte Töchterlein, da sei etwas mit dem semesterbeitrag schief gelaufen....?

      merkwürdige Sache, die bescheinigung wurde heute ausgestellt...

      und nun?

      lg fridold
    • Hallo Fridold,

      Die Semester Gebühren sind rechtzeitig einzuzahlen.

      Dies war offenbar nicht der Fall.

      Das Sommersemester beginnt i.d.R. am 1.4. jedes Jahres.

      Nun hat Töchterlein mindestens 6 Monate Zeit, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu verdienen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • hallo edy,,

      sie meinte sie würde das die Woche in Ordnung bringen. jetzt bin ich echt total verunsichert, verarscht sie mich? nun ein bisschen schusselig war sie schon immer in solchen dingen...
      ich weiß echt nicht was ich tun soll, ich will ihr ja auch nicht unrecht tun...

      lg fridold
    • Hallo,

      also 7 Jahre Studium auf Lehramt, da stellt sich mir die Frage, ob sie nicht schon längst mit dem Studium fertig sein müsste, ob die Regelstudienzeit nicht schon mehr als überschritten ist und ob überhaupt noch eine Unterhaltspflicht besteht.


      Soweit ich weiß ist die Regelstudienzeit bei Lehramt 8 Semester, also 4 Jahre, 7 Jahre ist ja fast doppelt so lange.


      Gruß,

      Heinrich-Karl

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heinrich-Karl ()

    • Hallo,
      falls sie nicht unverschuldet die Regelstudienzeit - hier mit 8 Semestern veranschlagt - überschritten hat besteht rechtlich für die Eltern keine Unterhaltsverpflichtung mehr. Bei 8 Semestern Regelstudienzeit werden allgemein zwei Zusatzsemester akzeptiert.
      Im vorliegenden Fall scheint mir der Unterhaltsanspruch der Studentin wegen fehlender "Zielstrebigkeit" nicht mehr zu bestehen.

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Heinrich-Karl, hallo Fridold,

      die durchschnittliche Studiendauer, nicht die Regelstudienzeit, ist das "Maß" für die Frage, ob einem Studenten noch Unterhalt zusteht. Sie darf nicht "wesentlich" überschritten werden, es sei denn, es liegen triftige Gründe, z.B. eine längere schwere Erkrankung, vor, die nachzuweisen sind.

      Erkundige dich doch mal, Fridold, wie lange die durchschnittliche Studiendauer an der Uni deiner Tochter für Lehramtsstudenten ist. Ich würde da mal auf dem Studentensekretariat oder beim Studentenwerk nachfragen.

      Da kein Titel existiert, bist du in einer komfortablen Situation. Stelle den Unterhalt umgehend ein, und lass dir von deiner Tochter erst mal alle erforderlichen Nachweise vorlegen, auch, warum sie ihr Studium noch nicht beendet hat.

      Gruß, HT
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