"Volljährigenrechner" - WO auf der Website?

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    • "Volljährigenrechner" - WO auf der Website?

      Guten Tag zusammen,

      ich muss mich zur Zeit mit dem Thema Unterhaltsberechnung für 18j. Kind befassen. In einem recht alten Forums-Thread von 2007 habe ich gelesen, es gäbe hierzu einen "Volljährigenrechner" hier auf der Website. Ich konnte den nicht finden. Gibts den vielleicht inzwischen nicht mehr, bzw. wo finde ich ihn?

      Der Diskussionsbeitrag war hier:

      Unterhalt über 18/ Rechtsanwaltskosten

      Der "Volljährigenrechner" war in diesem Beitrag erwähnt:

      Dienstag, 11. September 2007, 13:41
      sogar mit Link, der aber ins Leere lief,

      und dann nochmal weiter unten in diesem Beitrag:

      Donnerstag, 13. September 2007, 10:09

      Falls es den damaligen Rechner nicht mehr gibt, kennt jemand vielleicht etwas Vergleichbares?

      Vielen Dank im Voraus

      Walter14
    • Hallo Walter14,

      mit dem Stichwort "Volljährigenunterhaltsrechner" wirst du in google schnell fündig werden.

      Ein "Rechner" kann nur "berechnen" was man ihm eingibt. Und da wird es im Unterhaltsrecht ungenau.

      Hast du denn genaue relevante Daten?

      dein bereinigtes Netto-Einkommen?

      das bereinigte Netto-Einkommen derKindesmutter ?

      Einkommen des Volljährigen?

      BAFöG-Bescheid ?/ AZUBI-Einkommen?

      Wird die Gegenseite das alles anerkennen? Das Familiengericht?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      besten Dank für Deine Hinweise! Deine rund 2000. Nachricht im Forum, wow!

      Das mit Google hatte ich übrigens versucht, bevor ich meine Nachricht hier gepostet habe, bin aber trotz einiger Zeitinvestition für die erforderlichen Zwecke nicht fündig geworden. Ich habe mitbekommen, dass diese Art Berechnungen eine ziemlich komplexe Geschichte darstellen, aber wollte zumindest mal von der GRÖSSENORDNUNG her eine Hausnummer finden.

      Für den Moment sehe ich mein Thema für den Rahmen hier im Forum als erledigt an, aber beim Auftauchen weiterer inhaltlicher Fragen würde ich mich dann hier gerne wieder (mit neuem Thread) melden.

      Danke nochmals und viele Grüße

      Walter14
    • Hallo Walter14,

      Walter14 schrieb:

      Ich habe mitbekommen, dass diese Art Berechnungen eine ziemlich komplexe Geschichte darstellen, aber wollte zumindest mal von der GRÖSSENORDNUNG her eine Hausnummer finden.
      Dann könntest du hier mal deine geschätzten Eckdaten anzeigen:

      Dein Netto-Einkommen

      Netto-Einkommen der EX

      hat das volljährige Kind Anspruch auf BAB/BAFöG ?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Vielen Dank für die Hilfsbereitschaft!

      Lieber edy,

      vielen Dank für das Angebot. Ich finde das eine tolle Sache, dass man hier solche Hilfe finden kann! Das ist z.T. wirklich unschätzbar, weil man ja nicht allzu viele Möglichkeiten hat, solchen Sachverstand und Hilfsbereitschaft, wie sie hier versammelt ist, zu erfahren!

      Für den Moment bin ich etwas im Zwiespalt, mich hier für die Gegenseite (sprich Ex) zumindest potentiell identifizierbar zu machen. FALLS sie hier mitlesen sollte oder durchs Googeln hergeführt wird, wären aufgrund der Eckdaten und des jetzigen Zeitpunkts die Bezüge relativ leicht herstellbar. Und zumindest im Moment möchte ich das eher nicht riskieren (auch für die Zukunft gedacht, denn ich kann im Moment noch nicht wissen, welche Fragen ich ggf. später auch noch stellen möchte, und halt OHNE dann für die Ex identifiziert zu sein).

      Nochmals danke und viele Grüße

      Walter14
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