Unterhaltsforderungen aufgrund eines Schreibens ohne Anrede, Anschrift und Datum

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    • Unterhaltsforderungen aufgrund eines Schreibens ohne Anrede, Anschrift und Datum

      Einen schönen guten Tag erstmal.

      Diesmal habe ich eine Frage, die nicht mich selbst betrifft.

      Folgender Fall:

      KM lebt mit ihrem neuen Freund zusammen. Das Kind ist beim KV. Bis Ende letzten Monats war KM arbeitslos. Nun hat sie einen Job gefunden. Sofort danach kam ein Schreiben vom KV (Einschreiben mit Rückschein), in dem der Mindestunterhalt gefordert wird. Allerdings lässt das Schreiben selbst keine Rückschlüsse auf Erstellungsdatum bzw. Empfänger zu. Meint ihr, dass KM darauf reagieren muss? Sie will ja zahlen, aber nicht auf eine Aufforderung des KV hin, sondern auf eine offizielle Unterhaltsfestsetzung des Jugendamtes hin. Die Verfehlungen des KV hier aufzuführen, würde zu weit gehen. Jedoch ist die KM deshalb nicht mehr bereit, irgendwelche inoffiziellen Vereinbarungen mit dem KV zu treffen.

      KV versucht hier offensichtlich, den Weg zum Jugendamt zu sparen und dies KM aufzudrücken.

      Vorab wieder mal herzlichen Dank für Eure Hilfe.

      Freundliche Grüße

      Gretel

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    • Hallo Gretel,

      Hier wäre ich vorsichtig!!

      Der Kindesunterhalt muss nicht über den Weg des Jugendamt gehen.

      Der KV könnte auch einen Fachanwalt einschalten..

      Es besteht aber auch m.E. die Möglichkeit, sich zu einigen und die Sache " offiziell" zu machen durch eine Titulierung beim Notar.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      vielen Dank für Deine Antwort. Meine Idee wäre gewesen, den Ball zurückzuschießen.

      Inhaltlich in etwa wie folgt: Gerne bin ich bereit, in einem offiziellen Verfahren (z.B. Jugendamt) meine Einkünfte offenzulegen. Jedoch möchte ich aufgrund der bisherigen Schwierigkeiten, die es im gegenseitigen Umgang gibt, keinerlei unterhaltsrechtliche Verpflichtung eingehen, die nicht von offizieller Stelle bestätigt ist. Insofern bitte ich darum, über das Jugendamt meine Unterlagen anzufordern, so dass eine rechtlich gesicherte Unterhaltsfestsetzung erfolgen kann.

      Das ganze als Einschreiben mit Rückschein.

      Ich weise allerdings nochmals darauf hin, dass das Schreiben des KV weder eine Anrede, noch eine Anschrift oder ein Datum trägt, so dass es vermutlich rechtlich schwierig sein dürfte, dies der KM als Empfänger überhaupt zuordnen zu können.

      Liebe Grüße

      Gretel

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    • Hallo Clint,

      nein. Nur die Aussage, dass er mit Erzielung des Einkommens den Mindestunterhalt als gesichert ansieht und anderenfalls die Einkünfte nachgewiesen haben will.

      Stellt sich die Frage, ob er nicht in der Pflicht ist, beim Jugendamt vorstellig zu werden zur Festsetzung des Unterhalts. Schließlich wohnt das Kind bei ihm. Kann der andere Elternteil eigentlich dann überhaupt zum Jugendamt gehen, um den Unterhalt festsetzen zu lassen? Das ist doch meines Wissens die Aufgabe desjenigen, bei dem das Kind lebt. Also der den Unterhalt haben will...

      Liebe Grüße

      Gretel
    • Hallo Gretel,
      nein, er hat keinerlei Pflicht, zum Jugendamt zu gehen, er könnte, wenn er wollte, eine Beistandschaft einrichten, die sich dann um den Unterhalt kümmert. Er kann selbstverständlich für das minderjährige Kind als betreuender Elternteil den Unterhalt vom anderen einfordern. In diesem Fall ist es so , dass die KM den Mindestunterhalt schuldet. Genau das fordert der KV von ihr. Ob er das formal richtig tut, weiß ich nicht.
      Wenn die KM in der Lage ist, den Minestunterhalt aufzubringen, dann sollte sie am besten zum Jugendamt gehen, ihn dort titulieren lassen (auch darauf hat das unterhaltsberechtigte Kind ein Recht) und regelmäßig den Betrag zahlen. Vielleicht fährt sie auch damit ganz gut, dass nur der Mindestunterhalt gefordert wird. Wer weiß...

      Gretel schrieb:

      Jedoch möchte ich aufgrund der bisherigen Schwierigkeiten, die es im gegenseitigen Umgang gibt, keinerlei unterhaltsrechtliche Verpflichtung eingehen, die nicht von offizieller Stelle bestätigt ist.
      Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Was soll das? Nochmal: Sie schuldet den Mindestunterhalt und steht in der Pflicht, alles dafür zu tun, ihn aufzubringen (gesteigerte Erwerbsobliegenheit!). Nix anderes fordert der betreuende Elternteil und nichts anderes würde auch der Beistand fordern (eventuell, nach Einkommenslage auch mehr).
      Gruß
      Kurt
    • Unsachliche Wertung

      Hallo Kurt,

      ich bin einigermaßen irritiert ob der Wertung, die dem Beitrag zu entnehmen ist.

      Wie ich bereits sagte: Es gibt Gründe, warum die KM zum KV kein gutes Verhältnis hat. Und die liegen ausdrücklich NICHT IN DER PERSON der KM. Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, hätte sie ihren Sohn lieber bei sich. Doch altersmäßig nicht freigegebene Ballerspiele und Filme beeindrucken ein Kind mit 11 natürlich. Vor allem dann, wenn es vor der neuen Beziehung der KM sehr wenig vom KV hatte und dieser dann über diesen Weg versucht hat, die KM (nach mehrjähriger vorheriger Trennung) zurückzubekommen. Kindesentzug etc. Ich denke, eine Wertung ist hier keinesfalls angebracht. Insbesondere nicht, wenn man die Hintergründe nicht kennt.

      Freundliche Grüße

      Gretel

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    • Hallo Gretel,
      tut mir leid, dass das bei dir so unsachlich rübergekommen ist. Mir ging es inerster Linie darum, den rechtlichen Standpunkt darztulegen, und der hat mit dem persönlichen und problematischen Hintergrund gar nichts zu tun.
      Nochmal: Es ist nun einfach so, dass die KM bei dem dargelegten Sachverhalt den Mindestunterunterhalt schuldet. Nicht weniger, aber, je nach Einkommenssituation evtl. auch mehr. Und Punkt.
      Unsachlich ist die Vermischung des Themas mit Persönlichem, mit Umgangsproblematik, unterschiedlichen Erziehungsauffassungen und was auch immer. Das wollte ich zum Ausdruck bringen.
      Gruß
      kurt
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