Einen schönen guten Tag erstmal.
Diesmal habe ich eine Frage, die nicht mich selbst betrifft.
Folgender Fall:
KM lebt mit ihrem neuen Freund zusammen. Das Kind ist beim KV. Bis Ende letzten Monats war KM arbeitslos. Nun hat sie einen Job gefunden. Sofort danach kam ein Schreiben vom KV (Einschreiben mit Rückschein), in dem der Mindestunterhalt gefordert wird. Allerdings lässt das Schreiben selbst keine Rückschlüsse auf Erstellungsdatum bzw. Empfänger zu. Meint ihr, dass KM darauf reagieren muss? Sie will ja zahlen, aber nicht auf eine Aufforderung des KV hin, sondern auf eine offizielle Unterhaltsfestsetzung des Jugendamtes hin. Die Verfehlungen des KV hier aufzuführen, würde zu weit gehen. Jedoch ist die KM deshalb nicht mehr bereit, irgendwelche inoffiziellen Vereinbarungen mit dem KV zu treffen.
KV versucht hier offensichtlich, den Weg zum Jugendamt zu sparen und dies KM aufzudrücken.
Vorab wieder mal herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Freundliche Grüße
Gretel
Diesmal habe ich eine Frage, die nicht mich selbst betrifft.
Folgender Fall:
KM lebt mit ihrem neuen Freund zusammen. Das Kind ist beim KV. Bis Ende letzten Monats war KM arbeitslos. Nun hat sie einen Job gefunden. Sofort danach kam ein Schreiben vom KV (Einschreiben mit Rückschein), in dem der Mindestunterhalt gefordert wird. Allerdings lässt das Schreiben selbst keine Rückschlüsse auf Erstellungsdatum bzw. Empfänger zu. Meint ihr, dass KM darauf reagieren muss? Sie will ja zahlen, aber nicht auf eine Aufforderung des KV hin, sondern auf eine offizielle Unterhaltsfestsetzung des Jugendamtes hin. Die Verfehlungen des KV hier aufzuführen, würde zu weit gehen. Jedoch ist die KM deshalb nicht mehr bereit, irgendwelche inoffiziellen Vereinbarungen mit dem KV zu treffen.
KV versucht hier offensichtlich, den Weg zum Jugendamt zu sparen und dies KM aufzudrücken.
Vorab wieder mal herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Freundliche Grüße
Gretel
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