Zeitlich beschränkter Verzicht auf Versorgungsausgleich

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    • Zeitlich beschränkter Verzicht auf Versorgungsausgleich

      Hallo,

      Bei meiner Frau und mir stet bald der Scheidungstermin an.

      Wir haben vor Eheschliessung einen Ehevertag geschlossen.

      Zum Versorgungsausgleich haben wir folgendes vereinbart:

      "Zeitlich beschränkter Verzicht auf Versorgungsausgleich

      Dieser Verzicht soll nicht gelten für Zeiten, in denen einer der Ehegatten familienbedingt oder aus anderen Gründen mit Zustimmung des anderen nicht erwerbstätig war...."

      Unsere Rahmenbedingungen:

      Wir waren 7 Jahre verheiratet. 2007 bis 2014.

      2009 wurde ein gemeinsames Kind geboren.

      2009 bis 2011 blieb meine Frau Erziehungsbedingt zu Hause und war nicht erwerbstätig.

      Davor und danach war sie erwerbstätig.



      Frage: Was meint Ihr: Wird der Versorgungsausgleich nur für die drei Jahre "Élternzeit" oder ganz durchgeführt?

      Vielen Dank für eure Einschätzung!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Herzlich willkommen im ISUV-Forum, goettinger,
      nach meinem Rechtsverständnis habt ihr einen modifizierten Versorgungsausgleich (VA) notariell vereinbart. Dieser wird üblicherweise vom Gericht beachtet.
      Auch mir stellt sich die Frage: Wenn die Scheidung 2014 erfolgte müsste doch auch der VA durchgeführt worden sein; oder wurde er vom Scheidungsverfahren abgetrennt?

      Viele Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,
      Achso, also der Scheidungstermin wird in 2015 sein.

      Aber in den Schreiben des Versorgunsausgleiches steht für das Ende der Ehe das Datum der Beantragung der Scheidung. (Ende 2014)

      Vielleicht sollte ich darauf hinwirken, dass die ganzen Versorgungsträger die Ansprüche auch für die 3 Jahre Elternzeit gesondert ausweisen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von goettinger ()

    • Hallo goettinger,

      goettinger schrieb:

      Der Ehevertrag alleine bringt ja nichts ohne die Angaben zur Kindsbetreuung...

      Und diese Zeiten müssen ja auch von beiden Parteien einvernehmlich abgestimmt sein.
      sehe ich auch so.

      Erst wenn die Sache abgestimmt ist ( evtl. durch Gericht).kann das entsprechende Ergebnis zur "Berechnung " an die RV gehen.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Ich war eben beim Anwalt:
      Er sieht unseren Ehevertrag von 2007 nicht mehr bindend.
      Er erzählt dann immer was von einer Rechtsrefom...

      Trotzdem beantragt er jetzt bei Gericht den zeitlich beschränkten Verzicht.
      Nur die Zeiten der Kindsbetreuung zu Hause sollen ausgeglichen werden.

      Ist es denn so, dass der Ehevertrag nicht gilt?

      "Villa" meinte ja, er gilt. Mit recht?
    • Hallo goettinger,
      2009 wurde die Berechnung des Versorgungsausgleichs gesetzlich geändert. Diese Änderung führt aber nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit der im Ehevertrag getroffenen Vereinbarungen.
      Die in einem Ehevertrag getroffenen Vereinbarungen unterlagen und unterliegen u. a. einer Inhaltskontrolle durch das Gericht. Das gilt besonders für den Versorgungsausgleich.
      In eurem Fall kann ich nicht erkennen, dass die getroffene Modifizierung eine grobe Ungerechtigkeit/Benachteiligung darstellt.
      Es wäre gut, wenn du nach eurer Scheidung hier berichtest, wie das Gericht entschieden hat.

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Villa ()

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