Hallo,
Bei meiner Frau und mir stet bald der Scheidungstermin an.
Wir haben vor Eheschliessung einen Ehevertag geschlossen.
Zum Versorgungsausgleich haben wir folgendes vereinbart:
"Zeitlich beschränkter Verzicht auf Versorgungsausgleich
Dieser Verzicht soll nicht gelten für Zeiten, in denen einer der Ehegatten familienbedingt oder aus anderen Gründen mit Zustimmung des anderen nicht erwerbstätig war...."
Unsere Rahmenbedingungen:
Wir waren 7 Jahre verheiratet. 2007 bis 2014.
2009 wurde ein gemeinsames Kind geboren.
2009 bis 2011 blieb meine Frau Erziehungsbedingt zu Hause und war nicht erwerbstätig.
Davor und danach war sie erwerbstätig.
Frage: Was meint Ihr: Wird der Versorgungsausgleich nur für die drei Jahre "Élternzeit" oder ganz durchgeführt?
Vielen Dank für eure Einschätzung!
Bei meiner Frau und mir stet bald der Scheidungstermin an.
Wir haben vor Eheschliessung einen Ehevertag geschlossen.
Zum Versorgungsausgleich haben wir folgendes vereinbart:
"Zeitlich beschränkter Verzicht auf Versorgungsausgleich
Dieser Verzicht soll nicht gelten für Zeiten, in denen einer der Ehegatten familienbedingt oder aus anderen Gründen mit Zustimmung des anderen nicht erwerbstätig war...."
Unsere Rahmenbedingungen:
Wir waren 7 Jahre verheiratet. 2007 bis 2014.
2009 wurde ein gemeinsames Kind geboren.
2009 bis 2011 blieb meine Frau Erziehungsbedingt zu Hause und war nicht erwerbstätig.
Davor und danach war sie erwerbstätig.
Frage: Was meint Ihr: Wird der Versorgungsausgleich nur für die drei Jahre "Élternzeit" oder ganz durchgeführt?
Vielen Dank für eure Einschätzung!
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