Hallo EvelKnievel,
Sind dreieinhalb Monate lang? ( bei Ämtern).
Da du mit einer Nachzahlung rechnen mußtest, hättest du Geld "auf die Seite legen" können/sollen.
sorry
lg
edy
EvelKnievel schrieb:
unverhältnismäßig lange Berechnungszeitraum (29.10.14 - 15.02.15) bei der in Verzugsetzung eine Rolle spielen?
Da du mit einer Nachzahlung rechnen mußtest, hättest du Geld "auf die Seite legen" können/sollen.
sorry
lg
edy
Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........