Hallo zusammen,
ich stehe aktuell in "Verhandlungen" mit dem Jugendamt in punkto Unterhaltsberechnungen. Für mich hat sich jetzt die Frage aufgetan, ob das JA überhaupt berechtigt ist den Betreuungsunterhalt für meine ehemalige Lebensgefährtin und KM berechnen zu können oder ob das JA lediglich eine Berechnungshilfe anbieten kann? Hat jemand von euch hierzu Erfahrungen sammeln können und kann mir eventuell weiterhelfen? Hintergrund meiner Frage ist, dass das JA (in Sachsen-Anhalt) auch den Betreuungsunterhalt berechnet hat und mir eine schriftliche Mitteilung dazu bereits hat zukommen lassen.
Danke vorab für eure Hilfe und viele Grüße.
ich stehe aktuell in "Verhandlungen" mit dem Jugendamt in punkto Unterhaltsberechnungen. Für mich hat sich jetzt die Frage aufgetan, ob das JA überhaupt berechtigt ist den Betreuungsunterhalt für meine ehemalige Lebensgefährtin und KM berechnen zu können oder ob das JA lediglich eine Berechnungshilfe anbieten kann? Hat jemand von euch hierzu Erfahrungen sammeln können und kann mir eventuell weiterhelfen? Hintergrund meiner Frage ist, dass das JA (in Sachsen-Anhalt) auch den Betreuungsunterhalt berechnet hat und mir eine schriftliche Mitteilung dazu bereits hat zukommen lassen.
Danke vorab für eure Hilfe und viele Grüße.