Hallo,
habe eine bald 25. jährige Tochter welche nach einer Umorientierung im 2. Semester jetzt im "Zweitstudium" im 9. Semester studiert.
Die Regelstudiendauer für dieses zweite Studium beträgt 6 Semester die durchschnittliche dauer 6,1 und 7,7 Semester (Arithmetisch und Median).
Das Verhältnis zu meiner Tochter ist nicht gut und es besteht nur wenig Kontakt. Bislang war bei mir der Eindruck entstanden das sie zum Wintersemester jetzt den Master aufnehmen wollte. Nachdem sie mir dann auf Nachfrage eröffnet hat das sie nächstes Jahr den *Bachelor* abschließen möchte um dann den Master anzuhängen habe ich mehr Druck als zuvor ausgeübt und habe jetzt den Studienverlauf vorliegen.
Am Ende des 9. Semesters hat meine Tochter demzufolge noch nicht einmal den Punktestand den man nach dem Studienplan mit dem 2. Semester erreicht haben sollte. Fast alle bestandenen Prüfungen sind unzählige Male mit Rücktritt versehen und meist mit 4,0 im letzten Versuch bestanden.
Wenn ich mir den Punktestand ansehe und die noch ausstehenden Prüfungen ist der Bachelor in frühestens vier Semestern erreichbar, und nur dann wenn *gar nichts* mehr schiefgeht und alle Prüfungen im ersten Anlauf bestanden würden. Der Plan meiner Tochter diesen im nächsten Jahr zu erlangen ist nicht erreichbar.
Gegen 2-3 Semester mehr hätte ich gar nichts einzuwenden gehabt, aber bei diesem Verlauf des bisherigen Studiums habe ich ernste Zweifel das der Bachelor jemals erreicht werden wird - bislang hat sie einen Schnitt von 6,3 Punkten pro Semester statt der erwarteten ~30.
Auch aufgrund des recht unverschämten Verhaltens meiner Tochter möchte ich das alles nicht mehr tragen (ich zahle fast 100% des Unterhaltes). Den Potentiell anzuhängenden - und dann ähnlich verlaufenden Master - schon mal gar nicht.
Für mich ist dieser Fall recht eindeutig, aber im Netz habe ich den Eindruck gewonnen das die Rechtsprechung doch extrem zugunsten der Kinder ausgelegt wird.
Wie sind da eure Erfahrungen?
BG
Lost2412
habe eine bald 25. jährige Tochter welche nach einer Umorientierung im 2. Semester jetzt im "Zweitstudium" im 9. Semester studiert.
Die Regelstudiendauer für dieses zweite Studium beträgt 6 Semester die durchschnittliche dauer 6,1 und 7,7 Semester (Arithmetisch und Median).
Das Verhältnis zu meiner Tochter ist nicht gut und es besteht nur wenig Kontakt. Bislang war bei mir der Eindruck entstanden das sie zum Wintersemester jetzt den Master aufnehmen wollte. Nachdem sie mir dann auf Nachfrage eröffnet hat das sie nächstes Jahr den *Bachelor* abschließen möchte um dann den Master anzuhängen habe ich mehr Druck als zuvor ausgeübt und habe jetzt den Studienverlauf vorliegen.
Am Ende des 9. Semesters hat meine Tochter demzufolge noch nicht einmal den Punktestand den man nach dem Studienplan mit dem 2. Semester erreicht haben sollte. Fast alle bestandenen Prüfungen sind unzählige Male mit Rücktritt versehen und meist mit 4,0 im letzten Versuch bestanden.
Wenn ich mir den Punktestand ansehe und die noch ausstehenden Prüfungen ist der Bachelor in frühestens vier Semestern erreichbar, und nur dann wenn *gar nichts* mehr schiefgeht und alle Prüfungen im ersten Anlauf bestanden würden. Der Plan meiner Tochter diesen im nächsten Jahr zu erlangen ist nicht erreichbar.
Gegen 2-3 Semester mehr hätte ich gar nichts einzuwenden gehabt, aber bei diesem Verlauf des bisherigen Studiums habe ich ernste Zweifel das der Bachelor jemals erreicht werden wird - bislang hat sie einen Schnitt von 6,3 Punkten pro Semester statt der erwarteten ~30.
Auch aufgrund des recht unverschämten Verhaltens meiner Tochter möchte ich das alles nicht mehr tragen (ich zahle fast 100% des Unterhaltes). Den Potentiell anzuhängenden - und dann ähnlich verlaufenden Master - schon mal gar nicht.
Für mich ist dieser Fall recht eindeutig, aber im Netz habe ich den Eindruck gewonnen das die Rechtsprechung doch extrem zugunsten der Kinder ausgelegt wird.
Wie sind da eure Erfahrungen?
BG
Lost2412