Ex fordert Auskunft dabei zahle ich doch

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    • Ex fordert Auskunft dabei zahle ich doch

      Moin, moin,

      meine Ex macht Stress und verlangt von mir Auskunft über meine Einkünfte. Und zwar habe ich den Unterhalt für meinen Sohn auf Mindestunterhalt gekürzt (seit Januar 2015) und jetzt verlangt sie von mir sämtliche Auskünfte zu meinem Einkommen. Einen Unterhaltstitel gibt es nicht, sie hatte mich zwar darum gebeten, ich bin aber nie zum Jugendamt und habe den Anspruch titulieren lassen.

      Naja jedenfalls wurde ich arbeitslos (nicht eigenverschuldet) und habe mir die Zeit genommen, mir über meine berufliche Orientierung Gedanken zu machen. Finanziell geht es mir richtig gut, habe ziemlich viel geerbt und dann ja auch noch ziemlich viel ALG 1 bekommen (habe immer gut verdient). Leider bekomme ich jetzt kein ALG 1 mehr und ALG 2 auch nicht, weil ich zuviel Vermögen habe. Und außerdem will ich mich jetzt selbständig machen und werde da so ca. ne viertel bis halbe Million Euro investieren, d.h. ich muss mein Geld zusammen halten und kann nicht auch noch mehr Unterhalt zahlen.

      Ich verstehe meine Ex nicht, was will sie denn von mir? Ich zahle doch Mindestunterhalt, warum sollte ich ihr dann auch noch auf die Nase binden, wieviel Vermögen ich habe etc. pp. Sehe ich ja überhaupt nicht ein.

      Wie seht ihr das?

      Gruß vom Privatier
    • Hallo privatier,

      privatier schrieb:

      Ich verstehe meine Ex nicht, was will sie denn von mir? Ich zahle doch Mindestunterhalt, warum sollte ich ihr dann auch noch auf die Nase binden, wieviel Vermögen ich habe etc. pp. Sehe ich ja überhaupt nicht ein.
      Ziemlich provokativ ?


      Der Mindestunterhalt wird nach dem relativen Netto-Einkommen berechnet.

      Man wird also nach deinen Einkommensmöglichkeiten sehen.Ansonsten wird man dir ein fiktives Einkommen unterstellen.

      Du unterliegst der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

      Der Sohn (vertreten durch die Mutter) hat ein Auskunftsrecht auf dein Einkommen.

      Dazu zählen Einkünfte aus Arbeit,Zinseinkünfte,Mieteinkünfte,evtl. Wohnvorteil usw.

      Eine Berechnung durch das Jugendamt ist günstiger als eine Berechnung durch einen Anwalt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo privatier,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Ich gehe davon aus, dass euer Sohn noch nicht volljährig ist und bei seiner Mutter lebt. Dann steht deiner Frau ein Auskunftsrecht zu deinem Einkommen gesetzlich zu. Dieses Recht nimmt sie nun wahr, aber du musst ihr keine Auskunft geben.
      Lässt sie dann den Unterhalt vom Jugendamt berechnen, wirst du wieder zu deinen Einkünften befragt. Auch dort musst du keine Angaben machen.
      Solltest du aber vielleicht, denn bis dahin ist alles kostenlos für dich. Dann kostet es Geld, denn die Kindesmutter kann zum Anwalt gehen, und von da an kostet es dein Geld.
      Ich würde an deiner Stelle versuchen, mit ihr eine Einigung zur Höhe des Kindesunterhalts zu erzielen, indem du den Unterhalt erhöhst. Du vermeidest dadurch die Offenlegung deiner Einkünfte UND deines Vermögens.
      Als Lektüre empfehle ich den ISUV-Ratgeber Nr. 23 "Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder".

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Privatier,

      bei einer gerichtlichen Klärung des Unterhaltsanspruchs werden folgende Fragen kommen:

      - Ausbildungsstand
      - bisherige Tätigkeit, Einkommensverhältnisse und Unterhaltshöhe (bis zur Arbeitslosigkeit)
      - Grund der Arbeitslosigkeit
      - Höhe der Erbschaft

      Möchtest Du vorab darüber im Forum diskutieren? 8)
    • Hallo privatier,
      mein Kenntnisstand (ich bin kein Anwalt): wenn die Aufforderung zu Deinem Einkommen über einen Anwalt oder Jugendamt kommt, bist Du auskunftsplichtig. Und zwar auch eine gweisse Zeit rückwärts gerichtet. Das würde ich in Deiner Situation vermeiden wollen.

      In Anbetracht Deiner doch recht gut scheinenden Vermögenslage: hast Du denn schon versucht Dich mit Deiner Ex zu einigen, so daß die Frage der Offenlegung Deiner Finanzen gar nicht hochkommt? Es wäre doch mal interessant zu erfahren, mit wieviel sie zufrieden wäre... Wenn Du erstmal in den "Fängen" von Jugendamt oder geschicktem Anwalt der gegenseite bist, mußt Du damit rechnen, alle 2 Jahre Deine Einkünfte offen zu legen.

      Viel Glück mit der Selbstständigkeit!
    • Hallo Weltkugel,
      zur Auskunft verpflichtet ist man weder dem Jugendamt noch Anwälten. Allerdings besteht auf Verlangen der/des Berechtigten tatsächlich ein Auskunftsanspruch, den die/der Berechtigte bei Gericht einklagen kann. Dies bedeutet in der Regel zu zahlende Gerichts- und Anwaltskosten (auch des gegnerischen) durch den Zahlungsverpflichteten.
      Der von dir vorgeschlagenen Vorgehensweise von "privatier" schließe ich mich an.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Also erst mal herzlichen Dank für alle Antworten.

      Mein Sohn ist gerade 12 geworden und lebt bei der Mutter. Einen guten Draht hatte ich nie zu ihm, ist eher so ein Mama-Kind und seit einigen Wochen will er gar nicht mehr zu mir kommen. Ich weiß, dass seine Mutter versucht, ihn zu einem Umgang zu bewegen, aber er stellt sich ziemlich quer und weigert sich. Dazu muss ich sagen, dass die Besuche in der letzten Zeit nicht gut liefen und wir oft Krach hatten.

      Ich habe eine gute Ausbildung und Studium, bin im mittleren Lebensalter. Mein Bruttoeinkommen der letzten Jahre belief sich auf im Schnitt 7.000 Euro brutto zzgl. Firmenwagen. Bezahlt habe ich monatlich einen Unterhalt nach Stufe 6, Altersgruppe 6-11, der DDT. Jetzt zahle ich Stufe 1 der DDT, Altersgruppe 6-11.

      Meine Ex wird schon von einem Anwalt vertreten. Sie hatte mich zunächst persönlich angesprochen, warum ich den Unterhalt gekürzt hätte. Kam für sie ziemlich plötzlich. Aber da ich nicht willens war, mehr zu zahlen, hat sie mich zunächst selbst in Verzug gesetzt und dann einen Anwalt eingeschaltet.

      Ich werde jetzt auch anwaltlich vertreten und mein Anwalt ist der Meinung, ich müsste keine Auskünfte geben, da ich ja Mindestunterhalt zahlen würde.

      Meine Ex hätte wahrscheinlich nie etwas zur Unterhaltshöhe gesagt, wenn ich bei meiner ursprünglichen Zahlung geblieben wäre. Ich sehe aber gar nicht ein, so hohen Unterhalt zu zahlen. Klar habe ich Vermögen, aber ich bekomme ja noch nicht mal Hartz 4 und meine Selbständigkeit kostet ja auch etwas. Offiziell habe ich Einnahmen (Kapitalerträge und Mieteinnahmen) von rund 10.000 Euro im Jahr damit bleibe ich ja unter meinem Selbstbehalt, wäre noch nicht mal leistungsfähig. Meine Miete kostet ja schon fast 1.000 Euro im Monat.

      In der Zeit meiner Arbeitslosigkeit (habe in 18 Monaten so ca. 100 Bewerbungen, wenn überhaupt, geschrieben) habe ich schon auch Jobangebote bekommen, aber das war mir zu gering bezahlt (ca. 4.500 brutto im Monat) und hat nicht meinen Vorstellungen entsprochen. Deswegen mache ich mich ja jetzt auch selbständig.

      Welche Aussichten hat denn meine Ex, wenn es vor Gericht geht (das Wort Stufenklage ist bereits gefallen)? Müsste ich echt fiktives Einkommen angerechnet bekommen? Oder mehr Unterhalt zahlen?



      Es grüßt der Privatier

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von privatier ()

    • Hallo privatier,

      privatier schrieb:

      Ich werde jetzt auch anwaltlich vertreten und mein Anwalt ist der Meinung, ich müsste keine Auskünfte geben, da ich ja Mindestunterhalt zahlen würde
      Richtig ist m.E., dass du evtl. nur den Mindestbetrag zahlen mußt. Der kann aber erst festgestellt werden, wenn deine Einkünfte bekannt sind.

      privatier schrieb:

      Jobangebote bekommen, aber das war mir zu gering bezahlt (ca. 4.500 brutto im Monat) und hat nicht meinen Vorstellungen entsprochen. Deswegen mache ich mich ja jetzt auch selbständig.
      Dann könnte man dir mindestens diesen Betrag als fiktives EK anrechnen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • privatier schrieb:

      Ich werde jetzt auch anwaltlich vertreten und mein Anwalt ist der Meinung, ich müsste keine Auskünfte geben, da ich ja Mindestunterhalt zahlen würde.

      Hallo Privatier,

      die Auskunft ganz zu vermeiden ist nur möglich, wenn Du Dich für uneingeschränkt leistungsfähig erklärst und durch Urkunde zur Zahlung des Höchstsatzes der Düsseldorfer Tabelle verpflichtest. Das sollte eigentlich jeder Anwalt wissen ...
    • Hallo und guten Tag,

      @Edy, die Angebote, die ich bekommen habe, waren im mündlichen Vorstellungsgespräch. Und da habe ich auch ganz klar geantwortet, dass unter 6.000 Euro / Monat plus Firmenwagen ein Angebot keinen Sinn macht. Schriftlich habe ich dann die Standardabsage erhalten. Also kann keiner nachweisen, dass ich konkrete Angebote hatte. Das weiß auch keiner - bis dummerweise meine Ex (ihr hatte ich das mal erzählt, aber auch sie hat ja nichts schriftliches).

      @ Clint: nein, ich werde mich nicht für uneingeschränkt leistungsfähig erklären. Und vorher lieber meine Bar- und sonstige Geldbestände verschwinden lassen bzw. erzählen, dass wären alles Darlehen meiner Mutter und da sie sowieso auf meiner Seite ist - no Problem. So hatte ich das auch bei der Scheidung schon gehandhabt.

      Frage ist trotzdem: könnte mich ein Gericht verdonnern, mir eine Arbeit zu suchen? Wie gesagt, ich plane konkret und aktuell meine Selbständigkeit (voraussichtlicher Start Ende diesen Jahres). Ich will einfach nicht mehr zahlen.

      Es grüßt

      der Privatier
    • Hallo privatier,

      du wirst um die Auskünfte nicht drum rum kommen. Wenn Du der Meinung bist, dass das so der richtige Weg ist, dann bitteschön. Der Schuss kann allerdings auch nach hinten losgehen!

      Zu Deiner anderen Frage. Es kann Dich niemand zwingen eine Arbeit aufzunehmen. Das einzige was passieren könnte ist, dass Dir ein fiktives Einkommen unterstellt wird. Da Du den Mindestunterhalt zahlst, halte ich das aber für wenig wahrscheinlich. Trotzdem kann es passieren, dass man bei Dir auf Grund der Vorgeschichte halt genauer hinschaut.

      Moralisch äußere ich mich zu der Sache einfach mal nicht.

      Gruß, Beistand79
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