Bedarf Volljährige im Ausland

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    • Bedarf Volljährige im Ausland

      Hallo,
      in die Runde. Nachdem es bei mir lange Zeit ruhig war, scheint es endlich in die letzte Runde zu gehen. Dazu ergibt sich noch ein kurze Frage. Kind 18 in Ausbildung im deutschsprachigen Ausland. Beide Eltern in D.
      Liegt der Bedarf trotzdem bei 670 Euro oder greift hier dann ausländisches Recht?
      Werden die 90 Euro Aufwandspauschale auch abgezogen wenn man im Ausbildungsbetrieb wohnt und Miete zahlt?
      Ich habe auf einer anderen Seite gelesen, dass Kosten für KV+PV Mehrbedarf sind. Wie ist das zu berücksichtigen, wenn es vom Lohn schon abgezogen wird?
      Meine Berechnung war jetzt so:
      670,00 Bedarf
      -550,00 Netto
      -184,00 Kindergeld
      +90,00 Pauschale
      26,00 Euro

      richtig so?
      1000Dank
      Tom
    • Hallo Tom A Hawk,

      Tom A. Hawk schrieb:

      Werden die 90 Euro Aufwandspauschale auch abgezogen wenn man im Ausbildungsbetrieb wohnt und Miete zahlt?
      Die 90€ dienen unter anderem für Bücher/Schulmaterial/Fahrtkosten usw.

      Tom A. Hawk schrieb:

      Ich habe auf einer anderen Seite gelesen, dass Kosten für KV+PV Mehrbedarf sind. Wie ist das zu berücksichtigen, wenn es vom Lohn schon abgezogen wird?
      Der Mehrbedarf käme noch zu den 670€ hinzu.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Tom A. Hawk schrieb:

      Liegt der Bedarf trotzdem bei 670 Euro oder greift hier dann ausländisches Recht?


      Hallo Tom,

      es gilt i.d.R. des Recht des Staates, in dem der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, siehe hier, Seite 33:
      bundesjustizamt.de/DE/SharedDo…_blob=publicationFile&v=3
      und hier: dejure.org/gesetze/AO/9.html

      Gilt das deutsche Recht, ist es aber so, dass Korrekturen des Bedarfs vorgenommen werden können, je nach dem, wie sich die Lebenshaltungskosten vor Ort gestalten. Liegen sie erheblich unter deutschem Niveau, führt das entsprechend zu einer Absenkung des Bedarfs, ein deutlich höheres zu einer Anhebung.
      zur Orientierung siehe z.B. hier: ec.europa.eu/eurostat/tgm/tabl…anguage=de&pcode=tec00120
      oder hier: bundesfinanzministerium.de/Con…_blob=publicationFile&v=1

      Tom A. Hawk schrieb:

      Ich habe auf einer anderen Seite gelesen, dass Kosten für KV+PV Mehrbedarf sind. Wie ist das zu berücksichtigen, wenn es vom Lohn schon abgezogen wird?


      Wenn das Kind krankenversichert ist, muss von den 550 netto ja nicht noch zusätzlich eine KV finanziert werden, oder verstehe ich dich da falsch?
      Es könnte ja z.B. sein, dass ein Student aufgrund seines Alters nicht mehr automatisch beitragsfrei versichert ist (Familienversicherung), das wäre dann z.B. Mehrbedarf.

      Was ist PV?

      Gruß, HT
    • Ok vielen Dank euch beiden.
      Die Fahrtkosten dürften bei den meisten den größten Posten ausmachen, daher meine Frage. Wenn man im Betrieb wohnt fallen die ja weg. Aber ich rechne sie mal mit ein. Nicht das mir daraus ein Strick gedreht werden.

      Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse werden schon vom Brutto abgezogen, daherdürrften die doch nichtnochmal drauf gerechnet werden. Das wäre ja doppelt.

      PV=Pflegeversicherung

      Kennt jemand den gesetzlichen Bedarf in Ösiland? Oder hat den passenden Suchbegriff?

      Danke
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