Hallo,
in die Runde. Nachdem es bei mir lange Zeit ruhig war, scheint es endlich in die letzte Runde zu gehen. Dazu ergibt sich noch ein kurze Frage. Kind 18 in Ausbildung im deutschsprachigen Ausland. Beide Eltern in D.
Liegt der Bedarf trotzdem bei 670 Euro oder greift hier dann ausländisches Recht?
Werden die 90 Euro Aufwandspauschale auch abgezogen wenn man im Ausbildungsbetrieb wohnt und Miete zahlt?
Ich habe auf einer anderen Seite gelesen, dass Kosten für KV+PV Mehrbedarf sind. Wie ist das zu berücksichtigen, wenn es vom Lohn schon abgezogen wird?
Meine Berechnung war jetzt so:
670,00 Bedarf
-550,00 Netto
-184,00 Kindergeld
+90,00 Pauschale
26,00 Euro
richtig so?
1000Dank
Tom
in die Runde. Nachdem es bei mir lange Zeit ruhig war, scheint es endlich in die letzte Runde zu gehen. Dazu ergibt sich noch ein kurze Frage. Kind 18 in Ausbildung im deutschsprachigen Ausland. Beide Eltern in D.
Liegt der Bedarf trotzdem bei 670 Euro oder greift hier dann ausländisches Recht?
Werden die 90 Euro Aufwandspauschale auch abgezogen wenn man im Ausbildungsbetrieb wohnt und Miete zahlt?
Ich habe auf einer anderen Seite gelesen, dass Kosten für KV+PV Mehrbedarf sind. Wie ist das zu berücksichtigen, wenn es vom Lohn schon abgezogen wird?
Meine Berechnung war jetzt so:
670,00 Bedarf
-550,00 Netto
-184,00 Kindergeld
+90,00 Pauschale
26,00 Euro
richtig so?
1000Dank
Tom