Liebes Kollegium
Eine Frage nur zur Sicherheit.
Wenn beide Parteien sich gütlich einigen können ( und dies entsprechend notariell beglaubigt ist) kann auf den Versorgungsausgleich (Rentenpunkte) verzichtet werden?
Oder - weil gesetzlich geregelt - nicht?
Ein Dank schon mal vorab.
LG
Barb
Eine Frage nur zur Sicherheit.
Wenn beide Parteien sich gütlich einigen können ( und dies entsprechend notariell beglaubigt ist) kann auf den Versorgungsausgleich (Rentenpunkte) verzichtet werden?
Oder - weil gesetzlich geregelt - nicht?
Ein Dank schon mal vorab.
LG
Barb