Hallo miteinander, mal sehen, was Ihr hier so meint:
Ich habe zwei Söhne, 17,5 und 16 Jahre alt. Sie leben natürlich bei der Mutter, wie sollte es anders sein in unserem schönen Land. Ich habe Kontakt, wobei der seit zwei, drei Jahren sehr belastet ist, weil die Mutter, die aus Chile stammt, die Kinder drängt nach Chile zu gehen und bei den Großeltern zu leben. Bisher konnte ich das abwenden. Aktuell geht es aber um was anderes, Kindesunterhalt. Die Mutter verlangt im Namen der ahnungslosen Kinder Auskunft über meine Einkünfte und Vermögen. Diese Auskunft möchte ich auf keinen Fall erteilen, weil ich das für eine rein private Sache halte, die meine Ex-Frau nichts angeht.
Zum Hintergrund:
Wir haben uns 2001 getrennt, 2005 war die Scheidung. Damals habe ich mich zur Zahlung von 180% der RegelbetragsVO verpflichtet und dies auch gezahlt. Teilweise habe ich sogar mehr gezahlt - war ein Rechenfehler meinerseits; lange war die Zahlung im Bereich 450 Euro pro Monat und Kind. Später habe ich zusätzlich noch Taschengeld 25 Euro pro Monat und Kind draufgelegt. Nach der Änderung des Systems auf das jetzige (steuerliches Existenzminimum) und die Umstellung der Tabelle forderte meine Ex, dass ich 180% des steuerlichen Existenzminimums zu zahlen hätte. DAs habe ich abgelehnt. Die Umrechnung führte zu einem geringeren Prozentsatz (130 oder so). Ich habe also zunächst den selben Betrag wie früher weiter bezahlt. Als sie immer noch keine Ruhe gab, hab ich dann 2014 freiwillig auf den Höchstbetrag lt. DüTa umgestellt, aktuell 590 Euro pro Kind und MOnat. Inkl. Kindergeld hat sie also pro Kind und Monat 774 Euro zur Verfügung. Ein Jahr hat sie jetzt halbsweg Ruhe gegeben. Anfang Januar 2015 kam dann der Anwaltsbrief, dass ich Auskunft über mein Gehalt zu geben hätte. Da ich neu verheiratet bin, meine Frau Vollzeit arbeitet und wir gemeinsam wirtschaften (gemeinsame Konten, gemeinsame Steuererklärung) lässt sich zum einen das Vermögen gar nicht so einfach trennen, zum anderen müsste ich über den Einkommenssteuerbescheid indirekt auch Auskunft über die Einkünfte meiner Frau erteilen, worauf kein Anspruch besteht. Ich verdiene gut und will auf keinen Fall Auskunft erteilen. Ich habe einfach nicht die geringste Lust dazu, die Raffgier meiner Ex dadurch zu befeuern, dass ich ihr zeige, was ich verdiene mit meiner Arbeit, meinem Einsatz und meinem Feiß (und dem meiner neuen Frau!) zu sparen in der Lage war. Vielleicht noch zur Erläuterung: Im Dezember lief meine Unterhaltsvereinbarung mit meiner Ex aus. Sie hat sich nie um Arbeit gekümmert und ist jetzt auf Sozialhilfe angewiesen. Rechenschaft über die Ausgaben für die Kinder lehnt sie ab. Angespart hat sie vom Unterhalt über die Jahre genau NULL Euro. Ich habe dagegen neben dem erwähten Taschengeld großzügig weitere Leistungen übernommen - allerdings nicht generell oder immer, sondern von Fall zu Fall, wie es mir richtig erschien. Dazu gehören Fahrten mit der Schule, Skiausrüstung (als Geburtstags und Weihnachtsgeschenk), und dann die Teilnahme an unseren Urlauben im Sommer und im Winter. Sie hat allerdings bisher mit keimem Wort Anspruch darauf erhoben, dass ich diese Zahlung über den Unterhalt hinaus zu leisten hätte. Auch eine Änderung des seit 2005 bestehenden Titels wurde nicht verlangt.
Sie hat jetzt für die Kinder Verfahrenskostenhilfe beantragt - das ist natürlich Quatsch, die bekommt sie nie und nimmer. Das Gericht wird sie wahrscheinlich auf den Prozesskostenvorschuss verweisen, was heißt, ich darf dann die Klage gegen mich selbst zahlen ohne Aussicht, das Geld zurück zu bekommen, wenn sie verliert.
Trotzdem geht es mir erst mal darum zu sehen, wie ich die Auskunft vermeide. Jemand eine Idee? Macht es Sinn sich unbeschränkt leistungsfähig zu erklären? Wird mann dann vom Gericht damit "abgestraft" dass der Unterhalt erst richtig in die Höhe gedreht wird, oder prüft das Gericht tatsächlich, ob eine Bedarf überhaupt besteht, der über die 590 hinaus geht und nicht gedeckt ist (Kindergeld)?
bin seit 2005 geschieden
Ich habe zwei Söhne, 17,5 und 16 Jahre alt. Sie leben natürlich bei der Mutter, wie sollte es anders sein in unserem schönen Land. Ich habe Kontakt, wobei der seit zwei, drei Jahren sehr belastet ist, weil die Mutter, die aus Chile stammt, die Kinder drängt nach Chile zu gehen und bei den Großeltern zu leben. Bisher konnte ich das abwenden. Aktuell geht es aber um was anderes, Kindesunterhalt. Die Mutter verlangt im Namen der ahnungslosen Kinder Auskunft über meine Einkünfte und Vermögen. Diese Auskunft möchte ich auf keinen Fall erteilen, weil ich das für eine rein private Sache halte, die meine Ex-Frau nichts angeht.
Zum Hintergrund:
Wir haben uns 2001 getrennt, 2005 war die Scheidung. Damals habe ich mich zur Zahlung von 180% der RegelbetragsVO verpflichtet und dies auch gezahlt. Teilweise habe ich sogar mehr gezahlt - war ein Rechenfehler meinerseits; lange war die Zahlung im Bereich 450 Euro pro Monat und Kind. Später habe ich zusätzlich noch Taschengeld 25 Euro pro Monat und Kind draufgelegt. Nach der Änderung des Systems auf das jetzige (steuerliches Existenzminimum) und die Umstellung der Tabelle forderte meine Ex, dass ich 180% des steuerlichen Existenzminimums zu zahlen hätte. DAs habe ich abgelehnt. Die Umrechnung führte zu einem geringeren Prozentsatz (130 oder so). Ich habe also zunächst den selben Betrag wie früher weiter bezahlt. Als sie immer noch keine Ruhe gab, hab ich dann 2014 freiwillig auf den Höchstbetrag lt. DüTa umgestellt, aktuell 590 Euro pro Kind und MOnat. Inkl. Kindergeld hat sie also pro Kind und Monat 774 Euro zur Verfügung. Ein Jahr hat sie jetzt halbsweg Ruhe gegeben. Anfang Januar 2015 kam dann der Anwaltsbrief, dass ich Auskunft über mein Gehalt zu geben hätte. Da ich neu verheiratet bin, meine Frau Vollzeit arbeitet und wir gemeinsam wirtschaften (gemeinsame Konten, gemeinsame Steuererklärung) lässt sich zum einen das Vermögen gar nicht so einfach trennen, zum anderen müsste ich über den Einkommenssteuerbescheid indirekt auch Auskunft über die Einkünfte meiner Frau erteilen, worauf kein Anspruch besteht. Ich verdiene gut und will auf keinen Fall Auskunft erteilen. Ich habe einfach nicht die geringste Lust dazu, die Raffgier meiner Ex dadurch zu befeuern, dass ich ihr zeige, was ich verdiene mit meiner Arbeit, meinem Einsatz und meinem Feiß (und dem meiner neuen Frau!) zu sparen in der Lage war. Vielleicht noch zur Erläuterung: Im Dezember lief meine Unterhaltsvereinbarung mit meiner Ex aus. Sie hat sich nie um Arbeit gekümmert und ist jetzt auf Sozialhilfe angewiesen. Rechenschaft über die Ausgaben für die Kinder lehnt sie ab. Angespart hat sie vom Unterhalt über die Jahre genau NULL Euro. Ich habe dagegen neben dem erwähten Taschengeld großzügig weitere Leistungen übernommen - allerdings nicht generell oder immer, sondern von Fall zu Fall, wie es mir richtig erschien. Dazu gehören Fahrten mit der Schule, Skiausrüstung (als Geburtstags und Weihnachtsgeschenk), und dann die Teilnahme an unseren Urlauben im Sommer und im Winter. Sie hat allerdings bisher mit keimem Wort Anspruch darauf erhoben, dass ich diese Zahlung über den Unterhalt hinaus zu leisten hätte. Auch eine Änderung des seit 2005 bestehenden Titels wurde nicht verlangt.
Sie hat jetzt für die Kinder Verfahrenskostenhilfe beantragt - das ist natürlich Quatsch, die bekommt sie nie und nimmer. Das Gericht wird sie wahrscheinlich auf den Prozesskostenvorschuss verweisen, was heißt, ich darf dann die Klage gegen mich selbst zahlen ohne Aussicht, das Geld zurück zu bekommen, wenn sie verliert.
Trotzdem geht es mir erst mal darum zu sehen, wie ich die Auskunft vermeide. Jemand eine Idee? Macht es Sinn sich unbeschränkt leistungsfähig zu erklären? Wird mann dann vom Gericht damit "abgestraft" dass der Unterhalt erst richtig in die Höhe gedreht wird, oder prüft das Gericht tatsächlich, ob eine Bedarf überhaupt besteht, der über die 590 hinaus geht und nicht gedeckt ist (Kindergeld)?
bin seit 2005 geschieden