Die erste Schritte - Der erste Brief

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    • Die erste Schritte - Der erste Brief

      Hallo Gemeinde

      Nachdem mir nun eröffnet wurde, das ich seit MItte Januar getrennt bin kam auch prompt der erste Brief des gegn.RA.

      Nach den allg. Förmlichketen möchte er wg Unterhalt sämtl. Einahmen der letzten 3 Jahre wissen. Das bis 6.2. - also in Kürze.
      Das Vermögen am Stichtag ( ich dachte Stichtag des AV sei der Tag der Scheidung)
      Ausziehen soll ich natürlich auch (ich habe die halbe Hütte betahlt - stehe aber nicht im GB)
      Ich muß sagen, der Mensch hat höhere Ansprüche als das Finanzamt.

      Wie ernst muß ich den Termin nehmen?

      Meine Frau spricht von friedlicher Scheidung.
      Dieser RA agiert doch in ihrem Sinne?

      lg
    • Hallo Barbarossa,

      Deinen Angaben zu Folge bist du Selbstständig ?

      Was den Unterhalt angeht, wird dir eine Verzögerung deiner Angaben wenig nützen ( Unterhalt wird geschuldet, ab Geltendmachung).

      Du kannst natürlich nur dass vorlegen,was du auch in deinen Unterlagen hast.(Steuerbescheide-/Erklärungen)


      Diese ganzen Auskünfte kannst du aber auch von deiner Noch-Frau fordern.

      Der gegnerische Anwalt traut dir zu, dass du evtl. Vermögen "auf die Seite schaffst"und fordert schon jetzt die Auflistung deines Endvermögens.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • lieber edy

      selbstständig war ich ma früher.

      was die Unterhaltsforderungen des RA angeht (und das ich sie auch von meiner Frau fordern kann ist klar), sind wir seit heute in neuen Verhandlungen.
      Mein Vorschlag war ihr zuviel (man höre und staune!).
      Ich habe ihr gesagt das wir uns darüber gerne einigen können. Das braucht nur ihre Zusammenarbeit. Mir schwebt da eine "Trennungsjahrvereinbarung" bis zur endgültigen Gütertrennung vor. Ich erwarte dann einen angemessenen Betrag der es mir ermöglichen würde eine Zukunft aufzubauen die den Interessen aller 3 entspricht.
      Das bedingt aber auch (da ihre Verhandlungsart recht lahm ist), das sie ihre Hunde wieder an die Kette legen muß, da ich nicht beide zugleich bedienen kann.
      Sprich: Ich beuge mich ihren Forderungen in fairem Rahmen, akzeptiere auch die Vermögensaufstellung (da habe ich nichts zu verbergen), aber sie sollte ihrem RA doch mitteilen, sich ein wenig zu gedulden (sagen wir 2 weiter Wochen).

      Der Punkt wäre: wir einigen uns finaziell mit einer Übereinkunft und sie läßt ihren RA erstmal im Hintergrund.

      Schließlich habe ich als Hauptfinanzierer der letzten 10 Jahre ein gewisses Wohnrecht und mein Hauptinteresse liegt im Wohl unserer Tochter.
      Also will auch nicht unbedingt das Feld verlassen.

      Anschließend halt auch eine Scheidungsfolgevereinbarung (wenn ich die gestrige Kommunikation recht verstanden habe.

      Es muß doch im Prinzip auch mal ein Termin beim Familiengericht beantragt werden?

      Diese Abläufe machen mir noch ein Durcheinander.

      Mein Termin am 4.2. bei meinem RA (Erstberatung ;-)) wird mir da ein wenig Erkenntnis bringen.

      BTW. Mitgliedschaft ist am läuft

      LG und schönes Wochende
    • Hallo Barbarossa,

      Einen Termin beim Familiengericht ist nicht nötig.

      Sehe dir die Berechnungen der RA an, und entscheide dann ob du gegegen angehen willst ( mit RA ) oder ob du einverstanden bist.

      Bist du einverstanden, kann das notariell festgeschrieben werden.

      Da deine Noch-Frau ihrer RA schon das Mandat für eine Zugewinnberechnung erreilt hat, können die Kosten schon eingefordert werden.( also abwarten und entscheiden).

      Evtl. ist der dir zustehende Betrag ja höher als du freiwillig vereinbaren würdest.?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Guten Morgen, edy

      <<Evtl. ist der dir zustehende Betrag ja höher als du freiwillig vereinbaren würdest.?>>

      Der Hintergedanke dabei ist ja, jedem von uns Dreien einen kalkulierbaren Background zu ermöglichen.
      Mir, beim einrichten eines adäquaten neuen Heims
      Meiner Ex, berechenbare Zukunft in Sachen Finanzen
      Meiner Tochter, Wohlbefinden und Ausbildung

      Ich sehe aber immer weniger Chancen auf Erfolg, da sich meine Ex eher auf ihren RA bezieht, als sich auf mich einzulassen.

      lg
    • Hallo Barbarossa,

      ich weiß nicht, ob das für euch in Frage kommt oder ob es dazu schon zu spät ist - vielleicht könnte bei euch eine Mediation helfen.

      Über die Suchfunktion kommst du auf etliche Beiträge zu diesem Thema:forum.isuv.de/index.php?form=S…32515&highlight=mediation
      Es gibt aber darüber hinaus im Netz noch jede Menge Infos, auch zu den Kosten. Es gibt verschiedene Berufe, die sich mit Mediation befassen. In eurem Fall wäre vermutlich ein Anwalt nicht schlecht. Das kann aber natürlich nicht dein Anwalt oder der deiner Frau sein.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Su

      Mediation habe ich auch schonmal in Raum geworfen.
      Untereinander "mediatieren" wir uns schon seit 2 Jahren.
      Es sind immer dieselbe Sackgasse in der wir landen.
      Ich meine, daurch die Hälfte des Hauswertes bezahlt zu haben (Kredit inZugewinngemeinschaft) ein gewissen Anteil erworben zu haben (Grundbuch).
      Sie: mit mir im Grundbuch: NIEMALS!
      Ergo Auszahlung.
      Nun werden hier mit Halbwissen Zahlen durch den Raum geworfen, das Differenzen von 50 tsd enstehen.
      Meine Position: niemand investiert in Sachwerte auf die er kein Besitzanspruch hat.
      11 Jahre Kredit, Rechnungen und Urlaube zu zahlen und dann dieses Ergebnis (Grundbuch: Niemals) ist nicht sonderlich vertauenserweckend was Folgeinvestments angeht.
      Und da ich ohnehin den Eindruck habe das das auf lange Bank so geplant war (mit meiner finanz. Hilfe hat ihre Familie aus 2 Häusern 3 gemacht), hat mediation nur Kosten - aber wenig Aussicht auf Erfolg.

      Habe ihr den Vorschlag gemacht, einen Notar zu konsultieren der Ihr diese Zahlen erörtert (meine beiden Beratungen bei Notar/ RA ergaben den eben höheren Betrag).

      Inzw. habe ich aber erfahren dürfen das der Güterausgleich am Ende anderen Gesetzen folgt. Ergo: Aufrechnungen/ Gegenrechnung aller Aktiva und Passiva.
      Da verändert sich zwar nicht viel im rel. Zahlenverhältnis -sprich: der Hauptposten bleibt der Kredit mit seinen Zinsen - aber wer weiß.

      Laß die Eltern anfänglich der Tochter 100 tsd. auf's Konto gelegt haben und zwischendrin nach und nach wieder runtergenommen haben sodaß da nur noch - sagen wir 30 tsd - liegen, sieht das Spiel ganz anders aus.

      Infos darüber bekomme ich natürlich nicht.

      Es könnte so schön sein ......

      Danke für den Vorschlag anyway

      lg
    • Hallo Barbarossa,

      Deine Antworten kommen mir doch schon ein wenig "provokativ" vor.

      In einem Anfangs-Beitrag schreibt du sinngemäß : "das du keine Ahnung hast".

      barbarossa schrieb:

      Mediation habe ich auch schonmal in Raum geworfen.
      Untereinander "mediatieren" wir uns schon seit 2 Jahren.
      Es sind immer dieselbe Sackgasse in der wir landen.
      Mit den Antworten der USER hier, kannst/willst du aber auch nichts anfangen.

      Dann gibts halt nur den teuren Weg über Anwaltsgebühren.

      Und Eintragungen ins Grundbuch usw. sind bei einer Zugewinnberechnung nur sekundär.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Guden Morsche Edy

      Entschludigt bitte wenn ich ein wenig provokativ erscheine.
      Werde versuchen nüchterner zu kommunizieren.

      Die Antworten der user (Susanne) sind mir sehr willkommen da ich im Moment auf Inspirationen und anderen Denkmustern angewiesen bin.
      Ich versuche schon seit Jahren, meine Frau von gewissen Sachzwängen (Geldeingang und Geldausgang, moralische Besitzverhältnisse, etc.) zu überzeugen.
      Auch ein Notar mit dem ich sprach - er betreibt auch Mediation - sagte, das Mediation nur Sinn mache, wenn Kompromissbereitschaft besteht.
      Nach Jahren der Engelszungen und Geduld landen wir immer am selben Punkt (wie schon gesagt).
      Von daher ist Mediation für mich ein duenner Strohhalm.

      >>Und Eintragungen ins Grundbuch usw. sind bei einer Zugewinnberechnung nur sekundär.<<

      Den Grundbucheintrag kann ich nicht erstreiten - keine gesetzl. Grundlage vorhanden.
      Ich möchte in freiwillig, was m.M. nach in unserem Finazverhältnis eigtl. selbstverständlich wäre.
      Moralisch absolut und wirtschaftlich berechtigt.


      Ich wünsche euch nen netten Wochenstart.

      LG
    • Hallo Barbarossa,

      nun ja, was hilft dir mein Hinweis auf 'Mediation' denn wirklich? Hättest du von Anfang an mit offenen Karten gespielt, hätte ich doch diesen 'Tipp' nie gegeben.

      Mein Vorschlag: Wenn du wirklich Hilfe möchtest, dann bring uns auf den Stand und lass uns auf Augenhöhe diskutieren. Hier sind so viele User, die mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen zu den jeweiligen Themen zu Lösungen beitragen können.

      Weißt du, deine Vorgehensweise kommt mir vor wie die eines Testkäufers im Elektronikmarkt, der seinen Berater testen will und deswegen sagt, er habe zwar von einem Fernseher gehört - aber noch nie einen gekauft.

      Versteh doch, es ist zu deinem Besten, hier so offen wie möglich zu sein. Und stell endlich einen Beitrag zur Frage Zugewinn ein. Mit allen Infos, mit allem, was bisher - in diesem Punkt - gelaufen ist.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne und Edy

      Übermorgen habe ich meinen Termin beim RA.
      Ich werde mich danach wieder melden.

      Tut mir leid, das ich nicht von Anfang an gut sortiert an den Start gegangen bin und euch vielleicht vor den Kopf gestoßen habe.
      Da mir nebenbei noch mein Vater wegstirbt bin ich halt auch nicht so gut drauf.

      Ist alles ein wenig viel

      lg
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