Mögliche Unterhaltsforderungen vom Jobcenter, muss ich im jeden Fall Auskunft über meine Verhältnisse geben?

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    • Mögliche Unterhaltsforderungen vom Jobcenter, muss ich im jeden Fall Auskunft über meine Verhältnisse geben?

      Ein freundliches Hallo in der Runde!


      Mein Sohn wird bald 21 Jahre und lebt zur Zeit bei seiner Mutter, die offenbar die Probleme besser ignorieren kann als ich.

      Er hat gerade seine zweite schulische Berufsausbildung nach 6 Monaten als Medienassistent nach seiner Darstellung abgebrochen,
      weil er nun angeblich im August eine dritte Ausbildung als Maler beginnen will. Tatsächlich ist er aus gesundheitlichen Gründen
      (Depressionen mit einhergehenden erheblichen psychosomatischen Symptomen und zum Teil sogar durch Drogen ausgelöste Psychosen)
      gar nicht in der Lage eine Ausbildung zu absolvieren oder arbeiten zu gehen. Ich habe ihn mehrmals gebeten professionelle Hilfe anzunehmen.

      Ich war zwar schon mit ihm bei der Drogenberatung und auch in der Psychatrie aber er leugnet weiter, dass er überhaupt irgendwelche Probleme
      habe und lehnt seit mehreren Monaten auch jede Kommunikation mit mir ab.

      Weitere finanzielle Unterstützung lehne ich wiederum unter diesen Umständen ab, weil keine sinnvollen Absprachen möglich sind und keine Besserung
      in Sicht ist und auch von Suchtexperten so dringend empfohlen wird.

      Bis jetzt bekam mein Sohn Bafög und Kindergeld. Beide Zahlungen werden eingestellt, was nun zur Folge hat, dass mein Sohn Sozialgeld beantragen
      wird und ich mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen muss, dass das zuständige Jobcenter mich auffordern wird mein Vermögensverhältnisse offen
      zu legen, um dann entsprechend Forderungen an mich stellen zu können.

      Die s.g. Selbstbehaltsgrenze würde im Gegensatz zur Mutter bei mir nicht greifen.

      Über das Unterhaltsrecht bin ich im groben Zügen im Bilde, trotzdem tue ich mich im Augenblick sehr schwer damit, den
      geschilderten Sachverhalt juristisch einzuordnen.

      Wie groß sind meine Chancen, das sehr wahrscheinliche Auskunftsbegehren vom Jobcenter nicht nachkommen zu müssen?


      Bin über jeden fundierten Hinweis sehr dankbar!

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Weller71 () aus folgendem Grund: es gab Probleme mit Formatierung

    • Hallo Villa, danke für die Antwort.
      es ist Auskunft auf die gestellten Fragen zu geben. In dem Formular wird auf die Rechtsgrundlage hingewiesen.
      Es ist häufig zu lesen, wenn ein volljähriges Kind zweimal eine Ausbildung abbricht, dann die Unterhaltplicht erlischt, könnte man damit zumindest dieses Verfahren erstmal stoppen?
      Alternative: Du zahlst freiwillig.
      Das heißt, ich bekomme mit der Befragung gleich die Rechnung präsentiert oder du meinst, ich sollte meinen Sohn den ihm zustehenden Bedarf direkt auf sein Konto überweisen?
      Was ich unter anderen Umständen sowieso machen würde.

      Der Ablauf, so trivial er auch sein mag ist mir nicht wirklich klar, weil ich mit sowas noch nie selbst zu tun hatte.body{zoom:113%!important;}
    • Hallo Weller,

      so lange euer Sohn gar keine Ausbildung macht, ist wohl auch keine Unterhaltspflicht gegeben. Das wird im JobCenter nicht anders gesehen.

      Wenn euer Sohn zusammen mit seiner Mutter - vielleicht noch anderen Familienangehörigen - in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wird der Antrag auf ALG II für alle BG-Mitglieder gelten. D.h. dass im Grunde der Rest der Familie mit seinem Einkommen für euren Sohn einsteht. Sozialgeld kann er nicht beantragen, das gibt es nur für Kinder in der BG.

      Sobald euer Sohn eine neue Ausbildung beginnt, lebt die Unterhaltspflicht natürlich wieder auf (ich gehe mal davon aus, dass er gesundheitliche Gründe für den Abbruch hatte).

      Vielleicht bin ich da anders gestrickt - aber Sorgen würde ich mir eher wegen der Erkrankung des Sohnes machen. Warum betonst du grad 'durch Drogen ausgelöst' so sehr? Über Auslöser für Psychosen gibt es - so weit ich weiß - noch keine belastbaren Forschungsergebnisse. Man weiß wohl nur, dass es biologische und psychosoziale Auslöser geben kann bei Menschen, die vermutlich schon die Disposition für diese Erkrankung haben. Ich habe jetzt - mit Rücksicht auf dich - 'psychosozial' nicht fett geschrieben.

      Wie auch immer, ich hoffe, euer Sohn bekommt die professionelle Hilfe, die er braucht - wenn denn die vorläufige 'Diagnose' stimmt. Nur das ist jetzt wichtig.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,


      ich bedanke mich auch für deine Hinweise!

      also kein Sozialgeld sondern ALG II

      Das auf jeden Fall Unterhaltsansprüche bestehen, falls mein Sohn tatsächlich eine Ausbildung wieder aufnimmt und dann hoffentlich bis zum Schluss durchhält ist mir bekannt und wäre mein Traumziel und nicht das, den Unterhalt zu vermeiden…

      Deine Hinweise zur Erkrankung meines Sohnes sind sicherlich gut gemeint.

      Ich habe sehr verkürzt versucht die Umstände zu skizzieren um den unterhaltsrechtlichen Aspekt im Zusammenhang mit Jobcenter besser einordnen zu können. Wenn ich nicht mal den Unterschied von Sozialgeld von ALG II unterscheiden kann, verstehe ich nicht, warum es mir nicht zustehen soll, mir darüber Gedanken zu machen und hier entsprechend „dumme“ Fragen zu stellen.

      Alles was du zur Erkrankung meines Sohnes schreibst, sehe ich absolut genauso wie du!

      Aber, bitte sehe mir nach, dass ich in einem Unterhaltsforum eher nach dem unterhaltsrechtlichen Aspekt nachfrage und nicht darüber diskutieren möchte, was z.B. nun ursächlich eine mögliche Psychose ausgelöst hat oder über meinen eigenen Anteil an dieser ganzen Katastrophe. Gehe man davon aus, dass ich mir darüber schon sehr viele Gedanken gemacht und mich natürlich auch mit Ärzten, Sozialarbeitern und betroffenen Eltern ausgetauscht habe.

      Die für meinen Sohn zuständigen Anlaufstellen, kennt er, weil ich an diesen Orten schon bereits mit ihm gemeinsam aufgeschlagen bin. Letztendlich kann und muss mein Sohn selbst entscheiden, ob und welche Art von Hilfe er annimmt oder ablehnt!

      Sowie ich wieder vor Ort bin, werde ich versuchen, persönlich Kontakt mit dem Fallmanager meines Sohnes aufzunehmen. Wenn dir in diesem Zusammenhang noch was einfallen sollte, was ich tun könnte oder beachten sollte, wäre ich durchaus dankbar aber bitte habe Verständnis dafür, dass ich nicht über die gesundheitlichen Probleme meines Sohnes hier weiter diskutieren möchte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Weller71 ()

    • Hallo Weller,
      das hier
      Wie groß sind meine Chancen, das sehr wahrscheinliche Auskunftsbegehren vom Jobcenter nicht nachkommen zu müssen?
      war deine Frage. Ich denke, die ist beantwortet. Es wird nach meiner Einschätzung gar kein Auskunftsbegehren kommen - so lange keine Ausbildung begonnen wird.

      ...warum es mir nicht zustehen soll, mir darüber Gedanken zu machen und hier entsprechend „dumme“ Fragen zu stellen.
      Wer sagt das? Ich habe jedenfalls keine 'dumme' Frage entdecken können. Und die Fragen, die du zum ALG II-Bezug hattest, habe ich versucht, nach bestem Wissen zu beantworten.

      Eine Diskussion über den möglichen Auslöser der Erkrankung eures Sohnes finde ich ebenfalls völlig daneben, wäre darüber hinaus auch unterhaltsrechtlich nicht relevant. Du selbst hast diesen Auslöser Drogen erwähnt und fett herausgestellt. Das Ganze hast du in einem Unterhaltsforum gemacht, hier in unserem. Deswegen muss auch hier die Klarstellung erfolgen, dass das 1. offensichtlich gar nicht geklärt ist und 2. für die Frage des Unterhaltsanspruches überhaupt keine Rolle spielt.

      Kommunikation ist ein schwieriges Geschäft. Hier im Forum wie auch im echten Leben. Zuhören ist das Zauberwort.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      da wir uns zum Glück wieder in der Nähe an meiner Fragestellung bewegen, möchte ich noch meine Gründe nennen, warum ich Drogensucht und Krankheit erwähnte.
      2. für die Frage des Unterhaltsanspruches überhaupt keine Rolle spielt.
      Wenn du das so gleich geschrieben und vielleicht zusätzlich sogar noch eine fundierte Begründung geliefert hättest, dann wäre es wesentlich näher an dem dran gewesen, was ich erfragt habe und ich hätte damit viel, viel mehr anfangen können im Gegensatz zu dem was in diesem Zusammenhang in der ersten Beantwortung von dir kam…
      Wenn du magst, kannst du es noch nachholen, wie du zu dieser Einschätzung kommst.

      Weil ganz ehrlich, so ganz kann ich nicht nachvollziehen, was dich zu dieser rigorosen Sichtweise führt. Ich selber bin nämlich über auf einige Hinweise gestolpert, dass Krankheit und Drogen sehr wohl Einfluss auf den Unterhaltsanspruch haben können und mich soweit verunsichert haben, hier lieber mal nachzufragen.
      Ich liefere 2 Auszüge

      Unter scheidung-online.de:
      Die Rechtsprechung ist eher zurückhaltend. Alkoholismus oder andere Drogensucht soll nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu einer Verwirkung führen.
      und unter Unter Frag-einen-Anwalt.de:
      Ist diese Sucht also soweit fortgeschritten, dass Ihr Sohn nicht mehr Herr seines Handelns ist, wird man ihm auch nicht die mangelnde Arbeitsbereitschaft vorwerfen können, so dass dann der Unterhaltsanspruch wieder besteht - letztlich würde das von einem Sachverständigen festgestellt werden müssen.
      Und es gibt Urteile, die auf die "Steuerungsfähigkeit" des Drogenabhängigen abzielen, wenn dieselbige nämlich extrem eingeschränkt ist, dann würde weiter Unterhaltsanspruch bestehen.
      Aus meiner Sicht hatte ich gute Gründe, genau deswegen hier nachzufragen.
      Falls das von mir zitierte völliger blödsinn ist oder ich die Dinge falsch deute, dann bin für eine sachliche Richtigstellung natürlich sehr dankbar!
      Kommunikation ist ein schwieriges Geschäft. Hier im Forum wie auch im echten Leben.
      Du sagst es, dem kann ich nur zustimmen ,-)
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