Ein freundliches Hallo in der Runde!
Mein Sohn wird bald 21 Jahre und lebt zur Zeit bei seiner Mutter, die offenbar die Probleme besser ignorieren kann als ich.
Er hat gerade seine zweite schulische Berufsausbildung nach 6 Monaten als Medienassistent nach seiner Darstellung abgebrochen,
weil er nun angeblich im August eine dritte Ausbildung als Maler beginnen will. Tatsächlich ist er aus gesundheitlichen Gründen
(Depressionen mit einhergehenden erheblichen psychosomatischen Symptomen und zum Teil sogar durch Drogen ausgelöste Psychosen)
gar nicht in der Lage eine Ausbildung zu absolvieren oder arbeiten zu gehen. Ich habe ihn mehrmals gebeten professionelle Hilfe anzunehmen.
Ich war zwar schon mit ihm bei der Drogenberatung und auch in der Psychatrie aber er leugnet weiter, dass er überhaupt irgendwelche Probleme
habe und lehnt seit mehreren Monaten auch jede Kommunikation mit mir ab.
Weitere finanzielle Unterstützung lehne ich wiederum unter diesen Umständen ab, weil keine sinnvollen Absprachen möglich sind und keine Besserung
in Sicht ist und auch von Suchtexperten so dringend empfohlen wird.
Bis jetzt bekam mein Sohn Bafög und Kindergeld. Beide Zahlungen werden eingestellt, was nun zur Folge hat, dass mein Sohn Sozialgeld beantragen
wird und ich mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen muss, dass das zuständige Jobcenter mich auffordern wird mein Vermögensverhältnisse offen
zu legen, um dann entsprechend Forderungen an mich stellen zu können.
Die s.g. Selbstbehaltsgrenze würde im Gegensatz zur Mutter bei mir nicht greifen.
Über das Unterhaltsrecht bin ich im groben Zügen im Bilde, trotzdem tue ich mich im Augenblick sehr schwer damit, den
geschilderten Sachverhalt juristisch einzuordnen.
Wie groß sind meine Chancen, das sehr wahrscheinliche Auskunftsbegehren vom Jobcenter nicht nachkommen zu müssen?
Bin über jeden fundierten Hinweis sehr dankbar!
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Mein Sohn wird bald 21 Jahre und lebt zur Zeit bei seiner Mutter, die offenbar die Probleme besser ignorieren kann als ich.
Er hat gerade seine zweite schulische Berufsausbildung nach 6 Monaten als Medienassistent nach seiner Darstellung abgebrochen,
weil er nun angeblich im August eine dritte Ausbildung als Maler beginnen will. Tatsächlich ist er aus gesundheitlichen Gründen
(Depressionen mit einhergehenden erheblichen psychosomatischen Symptomen und zum Teil sogar durch Drogen ausgelöste Psychosen)
gar nicht in der Lage eine Ausbildung zu absolvieren oder arbeiten zu gehen. Ich habe ihn mehrmals gebeten professionelle Hilfe anzunehmen.
Ich war zwar schon mit ihm bei der Drogenberatung und auch in der Psychatrie aber er leugnet weiter, dass er überhaupt irgendwelche Probleme
habe und lehnt seit mehreren Monaten auch jede Kommunikation mit mir ab.
Weitere finanzielle Unterstützung lehne ich wiederum unter diesen Umständen ab, weil keine sinnvollen Absprachen möglich sind und keine Besserung
in Sicht ist und auch von Suchtexperten so dringend empfohlen wird.
Bis jetzt bekam mein Sohn Bafög und Kindergeld. Beide Zahlungen werden eingestellt, was nun zur Folge hat, dass mein Sohn Sozialgeld beantragen
wird und ich mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen muss, dass das zuständige Jobcenter mich auffordern wird mein Vermögensverhältnisse offen
zu legen, um dann entsprechend Forderungen an mich stellen zu können.
Die s.g. Selbstbehaltsgrenze würde im Gegensatz zur Mutter bei mir nicht greifen.
Über das Unterhaltsrecht bin ich im groben Zügen im Bilde, trotzdem tue ich mich im Augenblick sehr schwer damit, den
geschilderten Sachverhalt juristisch einzuordnen.
Wie groß sind meine Chancen, das sehr wahrscheinliche Auskunftsbegehren vom Jobcenter nicht nachkommen zu müssen?
Bin über jeden fundierten Hinweis sehr dankbar!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Weller71 () aus folgendem Grund: es gab Probleme mit Formatierung