Hallo,
ich habe ein Problem.
Meine 24jährige Tochter befindet sich in einer rein schulischen Berufsausbildung. Aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung ist es nicht möglich, nebenher arbeiten zu gehen.
Dem Grunde nach besteht ein Bafög-Anspruch, der aber aufgrund unseres Einkommens auf Null geschrumpft ist. Sie erhält Unterhalt und Kindergeld. Darüber hinaus kommt für sie eine Zusatzzahlung der Arbeitsagentur in Frage, ein Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft.
Das Jobcenter rechnet ihr als Einkommen jetzt nicht an, was wir tatsächlich zahlen, sondern einen Betrag von der Rückseite des Bafög-Bescheides, der aber nach Auskunft des zuständigen Bafög-Mitarbeiters keine Unterhaltsfestsetzung ist, sondern lediglich ein Kontrollbetrag zur Quotelung der Bafög-Zahlung.
Zusammengefasst für meinen Ex-Mann und mich ergibt sich dann ein Betrag, der keinesfalls unserem unterhaltsrechtlichen Einkommen entspricht. Die lapidare Antwort des Jobcenters war: "Dann muss unsere Tochter uns verklagen, damit sie erhält, was ihr zusteht." Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu ihr und sind auch gern bereit, erforderlichenfralls mehr zu zahlen.
Gibt es eine einfachere Möglichkeit, als dass sie uns verklagt, eine verbindliche Unterhaltsfestsetzung zu bekommen? Selbstverständlich bekommt sie alle erforderlichen Unterlagen von uns. Wichtig ist nur, dass sie jetzt nicht noch für die letzten 1,5 Jahre vor Ende der Ausbildung vor Gericht ziehen muss.
Vorab herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Freundliche Grüße
Gretel
ich habe ein Problem.
Meine 24jährige Tochter befindet sich in einer rein schulischen Berufsausbildung. Aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung ist es nicht möglich, nebenher arbeiten zu gehen.
Dem Grunde nach besteht ein Bafög-Anspruch, der aber aufgrund unseres Einkommens auf Null geschrumpft ist. Sie erhält Unterhalt und Kindergeld. Darüber hinaus kommt für sie eine Zusatzzahlung der Arbeitsagentur in Frage, ein Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft.
Das Jobcenter rechnet ihr als Einkommen jetzt nicht an, was wir tatsächlich zahlen, sondern einen Betrag von der Rückseite des Bafög-Bescheides, der aber nach Auskunft des zuständigen Bafög-Mitarbeiters keine Unterhaltsfestsetzung ist, sondern lediglich ein Kontrollbetrag zur Quotelung der Bafög-Zahlung.
Zusammengefasst für meinen Ex-Mann und mich ergibt sich dann ein Betrag, der keinesfalls unserem unterhaltsrechtlichen Einkommen entspricht. Die lapidare Antwort des Jobcenters war: "Dann muss unsere Tochter uns verklagen, damit sie erhält, was ihr zusteht." Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu ihr und sind auch gern bereit, erforderlichenfralls mehr zu zahlen.
Gibt es eine einfachere Möglichkeit, als dass sie uns verklagt, eine verbindliche Unterhaltsfestsetzung zu bekommen? Selbstverständlich bekommt sie alle erforderlichen Unterlagen von uns. Wichtig ist nur, dass sie jetzt nicht noch für die letzten 1,5 Jahre vor Ende der Ausbildung vor Gericht ziehen muss.
Vorab herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Freundliche Grüße
Gretel