Liebe Schwester vom Hänsel,
jetzt enttäuschst du mich aber Die Fachlichen Hinweise der BA sind sozusagen die Bibel für SGB II - Interessierte!
Natürlich kenne ich auch den 11. Deswegen hatte ich ja geschrieben, dass das zunächst mal nur für ALG II-Empfänger gilt. BAFÖG-Empfänger sind ja vom ALG II ausgeschlossen. Aber es gibt gemischte Bedarfsgemeinschaften mit arbeitsfähigen Mamas und Papas, verdienenden Geschwistern und auch BAFÖG-Empfängern. Die Rz 11.93 ist nur über einen Verweis an anderer Stelle anwendbar. So viel Ordnung muss sein. Auch bei Nichtbeamten.
Gruß
Susanne
jetzt enttäuschst du mich aber Die Fachlichen Hinweise der BA sind sozusagen die Bibel für SGB II - Interessierte!
Natürlich kenne ich auch den 11. Deswegen hatte ich ja geschrieben, dass das zunächst mal nur für ALG II-Empfänger gilt. BAFÖG-Empfänger sind ja vom ALG II ausgeschlossen. Aber es gibt gemischte Bedarfsgemeinschaften mit arbeitsfähigen Mamas und Papas, verdienenden Geschwistern und auch BAFÖG-Empfängern. Die Rz 11.93 ist nur über einen Verweis an anderer Stelle anwendbar. So viel Ordnung muss sein. Auch bei Nichtbeamten.
Gruß
Susanne