Festsetzung Unterhalt über 21 - Wer macht das?

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    • Liebe Schwester vom Hänsel,

      jetzt enttäuschst du mich aber 8) Die Fachlichen Hinweise der BA sind sozusagen die Bibel für SGB II - Interessierte!

      Natürlich kenne ich auch den 11. Deswegen hatte ich ja geschrieben, dass das zunächst mal nur für ALG II-Empfänger gilt. BAFÖG-Empfänger sind ja vom ALG II ausgeschlossen. Aber es gibt gemischte Bedarfsgemeinschaften mit arbeitsfähigen Mamas und Papas, verdienenden Geschwistern und auch BAFÖG-Empfängern. Die Rz 11.93 ist nur über einen Verweis an anderer Stelle anwendbar. So viel Ordnung muss sein. Auch bei Nichtbeamten.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,
      dann habe ich es in etwa richtig verstanden und trifft in etwa das, was wir durchhaben, nur dass eben unsere Tochter Studentin ist, Bafög abgelehnt wurde weil wir in deren Augen Grossverdiener sind und wir eben mehr als die 670 zahlen "müssen" weils halt dort wo sie wohnt einfach nicht billiger geht und jobben in ihrem STudiengang fast unmöglich ist, ohne dass das Studium leidet.

      Aber es wurde eben genau all das abgelehnt, mit dem ARgument, wie du schon sagst, Wohngeld können nur Bafögempfänger bekommen, bei abgelehntem Bafögbescheid geht man von ausreichend MAsse aus, usw., usw....

      dann werde ich mal den Thread weiter verfoglen.... manchmal kann man ja für sich das eine oder andre als Info rausziehen.
      vg
    • Kurzer Zwischenstand

      Hallo alle miteinander,

      möchte mal einen kurzen Zwischenstand geben: Das Jobcenter hat den Widerspruchsbescheid erlassen und bleibt bei seiner Rechtsauffassung, dass das anrechenbare Einkommen für den Bafög-Bedarf (wie gesagt zum Zwecke der Quotelung ermittelt) eine Unterhaltsfestsetzung ist und somit der dort berechnete Betrag als Einkommen meiner Tochter angesetzt werden kann.

      D.h., dass von uns erwartet wird, statt des Unterhaltsbetrages von 486,00 € (670,00 € abzgl. Kindergeld) nun über 600,00 € zu zahlen. Das wird noch richtig lustig, wenn im Dezember das Kindergeld wegfällt und die Kranken- und Pflegeversicherung hinzu kommt.

      Okay, dann bleibt nur noch der Weg zum Sozialgericht. Leider... :thumbdown:

      Ich halte Euch auf dem Laufenden.

      Einen schönen Abend wünscht

      Gretel

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    • Aktueller Stand

      Hallo alle miteinander,

      wollte nur mal über den aktuellen Stand informieren: Eine Sozial- und Familienrechtsanwältin hat den Fall meiner Tochter übernommen und wird Klage vorm Sozialgericht einreichen, denn das JC kann nicht mehr Unterhalt von den Eltern fordern, als das BGB vorschreibt.

      Liebe Grüße

      Gretel
    • Ein Nachtrag noch...

      Hallo Ihr Lieben,

      wie oben bereits ausgeführt, ist die Anwältin, die meine Tochter vor dem Sozialgericht vertritt, gleichzeitig Anwältin für Familienrecht. Insofern kann sie sowohl die eine, als auch die andere rechtliche Schiene abdecken.

      Und es ist tatsächlich so, dass der Gesamtunterhalt incl. Kindergeld 670,00 € beträgt. Somit sind 486,00 € auf die Eltern aufzuteilen und mehr darf das Jobcenter auch nicht anrechnen. Das ist der Inhalt der Klageschrift.

      Liebe Grüße

      Gretel

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    • Hallo all miteinander,

      wie ich bereits in einem anderen Thema ausgeführt habe, ist vor etwas über 2 Wochen der Papa meiner Tochter verstorben.

      Nachdem das im Jobcenter bekannt war, haben sie sich jetzt entschieden, die Bescheide von 08/2014 bis 12/2014 rückwirkend zu korrigieren und eine Forderung in Höhe von knapp 700,00 €, zahlbar in 2 Wochen, aufgemacht. Das ist genau DIE Forderung, auf die sie wegen eines "Amtsfehlers" verzichten wollten und gegen die momentan eine Klage beim Sozialgericht für den nachfolgenden Zeitraum läuft.

      Ganz abgesehen davon, dass wir momentan sowieso nicht wissen, wo uns der Kopf steht, weil wir beide ihren Papa ziemlich vermissen (man kann nach einer Scheidung auch befreundet sein), ist das jetzt noch eins drauf.

      Ich werde mich jetzt mit diesen "Holzköpfen" auch nicht mehr selbst rumschlagen. Ich kann nicht mehr. Morgen habe ich mit meiner Tochter wieder einen Termin bei ihrer Anwältin. Sie wird jetzt das Widerspruchsverfahren und vermutlich auch die nachfolgende Klage übernehmen.

      Ganz ehrlich: ich verstehe, warum Jobcenter Sicherheitsdienste haben. Obwohl ich selbst Beamtin bin...

      LIebe Grüße

      Gretel
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