18-jährige schwangere Tochter ohne Ausbildung

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    • 18-jährige schwangere Tochter ohne Ausbildung

      Guten Morgen und allen ein frohes und gesundes Neues Jahr,

      ich habe gestern eine nicht unbedingt erfreuliche Nachricht erhalten....wenigstens nicht zum jetzigen Zeitpunkt.
      Aber ich berichte mal von Anfang an:

      Meine Tochter ist 18 Jahre alt und lebt bei meiner Exfrau.
      Sie hat einen Hauptschulabschluss und da sie vor 2 Jahren keine Ausbildungsstelle bekommen hat (nun ja, sie hat sich auch nicht wirklich bemüht) ging sie zur Handelsschule.

      Dort hat sie nach einem Jahr das Handtuch geschmissen und wollte erstmal "chillen" [img]http://www.sozialhilfe24.de/forum/images/smilies/mad.png[/img]

      Wir haben sie alle immer angetrieben endlich Bewerbungen zu schreiben...widerwillig hat sie das auch getan.
      Allerdings erfolglos.

      Im vergangenen Jahr ist sie 18 Jahre alt geworden. Seit dem überweise ich den Unterhalt auf ihr Konto, habe ihr aber auch klar gemacht, dass ich nur zum Unterhalt verpflichtet bin, wenn sie eine Ausbildung macht bzw. sich ernsthaft darum bemüht.

      Vor ein paar Wochen hat sie begonnen auf 400 € Basis in einem Supermarkt zu jobben mit der Option im kommenden Jahr dort eine Ausbildung beginnen zu können.

      Ich war wirklich froh und dachte, dass sie nun doch noch die Kurve kriegt.

      Gestern teilte sie mir mit, dass sie in der 14. Woche schwanger sei...ich bin aus allen Wolken gefallen.

      Sie und ihre Mutter haben mich gebeten vorbeizukommen um zu besprechen wie es nun weitergehen soll.
      Aber ehrlich gesagt bin ich auch ziemlich ratlos.

      Ihr Freund (22) und Vater des Kindes ist auch nicht wirklich erwerbstätig, sondern jobbt mal hier und da ein wenig. Also kurz und knapp: Er hat kein geregeltes Einkommen.

      Seit ein paar Wochen wohnt er auch in der Wohnung meiner Ex. Ist zwar nicht offiziell dort gemeldet, aber hält sich ständig dort auf.
      Am liebsten würden die beiden in eine eigene Wohnung ziehen....das Leben ist kein Wunschkonzert...hätten sie sich mal vorher überlegen sollen.

      Meine konkreten Fragen sind nun folgende:
      Welche Unterhaltsverpflichtungen habe ich gegenüber meiner schwangeren volljährigen Tochter ?
      Als unter 25-jährige hat sie ja eigentlich keinen SGB II-Anspruch, wenn ich das richtig verstanden habe...als Schwangere nun doch ?

      Habe mich schon ein wenig durch die Gesetze gelesen, aber bin immer noch ziemlich unsicher und ratlos.


      Für jeden Hinweis und Ratschlag bin ich dankbar.
    • Hallo Qualle,

      Du und deine EX sind der Tochter nur verpflichtet wenn sie in Ausbildung/Schule ist.

      Ich denke der ALGII-Anspruch (eigene Wohnung bei Schwangerschaft ) könnte bestehen, sicher aber spätestens nach Geburt des Kindes.

      Sie soll sich beim Jobcenter beraten lassen.

      Wenn sie nicht in Schule/Ausbildung ist, besteht evtl. z.Z. kein Krankenversicherungsschutz ? Unbedingt bei der KK nachfragen, da sonst Schulden auflaufen.


      ISUV-Fach-Chat
      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo,

      als erstes ist wohl der Vater des Kindes unterhaltspflichtig, mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit, also Vollzeitstelle und wenn das nicht reicht am Wochenende noch Zeitung austragen. Bevor das nicht der Fall ist, gibt es eigentlich wenig zu besprechen. Das Leben mit mal hier mal da ein wenig jobben hört auf, wenn man Eltern wird.

      Unterstützen würde ich bei der Kinderbetreuung, damitdie Tochter die Möglichkeit hat, eine Ausbildung trotz Kind zu beginnen.

      Gruß Adler
    • Hallo Qualle,

      zur Unterhaltspflicht hast du bereits Antworten bekommen. So lange eure Tochter weder in Schul- noch in Berufsausbildung ist, besteht diese Pflicht nicht.

      Als unter 25-jährige hat sie ja eigentlich keinen SGB II-Anspruch, wenn ich das richtig verstanden habe...als Schwangere nun doch ?

      Das stimmt so nicht. Auch U25 haben Anspruch auf SGB II-Leistungen. Wenn sie im Haushalt der Eltern leben, gehören sie zu deren Bedarfsgemeinschaft. Ob wirklich gezahlt wird, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen der gesamten BG ist.

      U25, die mit dem eigenen Kind und/oder Partner zusammen leben, bilden eine eigene BG. Das gilt auch dann, wenn sie im Haushalt der Eltern leben. Mit den Eltern bilden alle zusammen lediglich eine Haushaltsgemeinschaft. Hier ist die Anrechnung von Einkommen der Eltern zwar auch möglich, aber sehr human. Die Kosten der Unterkunft werden auf alle Personen aufgeteilt.

      Die jungen künftigen Eltern können nun auch eine gemeinsame Wohnung anmieten. Die Verweisung auf den elterlichen Haushalt ist auf Grund der Schwangerschaft ab der 13. Woche nicht mehr möglich. Angerechnet wird in dieser BG alles Einkommen und natürlich würde der künftige Vater 'motiviert', schnellstmöglich eine Stelle anzutreten. Vor dem Bezug der neuen Wohnung ist die Zustimmung des JobCenters einzuholen (die Miete ist örtlich unterschiedlich geregelt)

      Ich würde eurer Tochter die Antragstellung schnellstmöglich empfehlen, damit sie in den Genuss der Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt kommt. Das ist z.B. ein Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 17 % des Regelbedafes, ein Zuschuss zur Schwangerschaftsbekleidung, Baby-Ausstattung usw. Sie soll sich unverzüglich beim JobCenter beraten lassen und die entsprechenden Anträge stellen.

      Ich wünsche dir und den werdenden Eltern alles Gute.

      Gruß
      Susanne
    • Vielen Dank für eure Beiträge.
      Die Sache mit der Kinderbetreuung gestaltet sich schwierig, weil sowohl ich und meine Frau, als auch meine Ex berufstätig sind.

      Ich habe heute nachmittag ein Gesräch mit meiner Tochter, ihrem Freund und meiner Ex.
      Werde ihnen auf jeden Fall empfehlen schnellstmöglich einen Termin beim Jobcenter zu vereinbaren.

      Vielen Dank noch mal und ein schönes Wochenende.
    • Hallo Qualle,

      dann hoffe ich mal, dass du den werdenden Vater dazu motivieren kannst, jetzt mal die Ärmel hoch zu krempeln und sich seiner Verantwortung zu stellen!

      Auch wenn der Zeitpunkt für eine Schwangerschaft jetzt ungünstig sein mag: auch von mir alles Gute für das Kind, den Eltern und Großeltern!

      Gruß Adler
    • Tja, offensichtlich gestaltet sich ein Gespräch mit den dreien auch sehr schwierig.
      Kurz bevor ich mich auf den Weg machen wollte, bekam ich von meiner Exfrau eine Nachricht, dass ich doch nicht kommen bräuchte....es wäre am Nachmittag keiner zu Hause.

      Merkwürdig....noch am Tag zuvor war das Geschrei groß. Beide (Ex-Frau und Tochter) waren total aufgelöst, gerieten sich nur noch in die Haare, wussten nicht mehr weiter und baten mich dringend vorbei zu kommen.

      Das einzige was ich noch gehört habe, man habe einen Termin beim "Sozialamt"... ich vermute, dass das Jobcenter gemeint ist.
      Und was den 400 € Job betrifft druckste meine Tochter auch nur herum, die Feiertage wären ihr zu stressig gewesen, sie habe nun nochmal ein Gespräch mit dem Chef.

      Wie soll ich mich nun weiter verhalten ?
      Zahle ich zunächst weiterhin brav den Unterhalt und finanziere damit meiner Tochter UND ihrem Freund bis auf weiteres ein gemütliches Leben ??
    • Hallo Qualle,

      Wir sind mitten im Monat Januar,

      wenn ein Termin beim Jobcenter ansteht , wird bei Bewilligung rückwirkend für den ganzen Monat der Antragsstellung gezahlt.

      Ich würde im Moment keinen Unterhalt zahlen,und das Ergebnis des Termines abwarten.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Nun ja, überstürzen möchte ich jetzt auch nichts.
      Ich gehe mal davon aus, dass noch keine Zahlungen vom Jobcenter erfolgt sind, wenn sie erst vergangenen Woche dort war. Sicher müssen ja noch Unterlagen beigebracht werden, bevor die Leistungsgewährung aufgenommen wird.

      Wenn ich jetzt sofort die Unterhaltszahlung einstelle, würde es vermutlich eng werden, denn meine Tochter hat vom Unterhalt zur Miete beigesteuert.

      Sorry, wenn ich mich vielleicht "dumm" anstelle, aber ich möchte nichts falsch machen. Auch, wenn ich eigentlich auf meine Tochter stinkesauer bin, möchte ich nicht, dass noch mehr Schwierigkeiten und Probleme entstehen.

      Andererseits habe ich auch die Bedenken, dass das Jobcenter sagt: Oh toll, der Papa zahlt noch jeden Monat...dann brauchen wir ja auch nicht so viel zu leisten.

      Vielen Dank für eure Geduld mit mir :wacko:
    • Hallo Qualle,

      qualle schrieb:

      Andererseits habe ich auch die Bedenken, dass das Jobcenter sagt: Oh toll, der Papa zahlt noch jeden Monat...dann brauchen wir ja auch nicht so viel zu leisten.
      Genau das könnte zum Problem werden, denn auch Schenkungen sind m.E. Einnahmen.

      Ihr könntet evtl. einen Darlehensvertrag abschließen. Du mit deiner Tochter.

      Also wenn du willst, nur das nötigste zahlen.

      lg
      edy
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    • Hallo Qualle,

      der Tochter schreiben, dass du die Unterhaltszahlungen ab sofort einstellst, weil keine Rechtsgrundlage besteht und der Vater des Kindes in der Pflicht ist, für seine junge Familie zu sorgen. Diesen Brief kann sie beim Jobcenter vorlegen.

      Noch kann deine Tochter mit dazu beitragen, auch wenn Feiertagsarbeit stressig ist.

      Gruß Adler
    • Ich melde mich nochmal zu Wort...

      Was Eltern so sagen ist ja immer Mist ! So sieht es wenigstens meine Tochter.....ans Telefon geht meine Tochter nicht und vor der Haustür steht man auch umsonst.

      Also ging es wieder mal per Whatsapp. Auf meinen Hinweis, dass sie und ihr Freund zum Jobcenter müssten, kam dann die Antwort, dass das Sozialamt nicht für sie zuständig sei und ihr Freund außerdem ein Sperre habe (gemeint war wohl eine vom Arbeitsamt verhängte Sperre).

      Auf meinen erneuten Hinweis: Jobcenter !!! kam zurück: Ich warte auf einen Termin bei der Caritas, die sagen mir was ich machen muss.

      Vorgestern kam dann ihre Nachricht: "Hallo Papa, habe am 02.02. einen Termin beim Jobcenter." Ach nee....warum nicht gleich auf den Papa gehört :rolleyes:

      Ich habe ihr daraufhin mitgeteilt, dass sie ja dann wohl rückwirkend zum 01.02. bzw. spätestens ab 01.03. Anspruch auf Hartz IV hat/ haben und ich "sicherheitshalber" für Februar nochmal den Unterhalt überweise. Sie hat die Nachricht gelesen, aber nicht geantwortet....wird vermutlich stinkesauer sein.

      Den Dauerauftrag für den monatlichen Unterhalt habe ich bereits storniert und eine separate Überweisung veranlasst mit dem Verwendungszweck "Unterhalt 02/2015 - letzte Zahlung".

      Mal sehen, ob das als Nachweis ausreicht, wenn sie die Kontoauszüge dann beim Jobcenter vorlegt.

      Gruß Qualle

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von qualle ()

    • Hallo qualle,

      wenn Tochter am 2.2.15 einen Termin hat, dann hat sie den Antrag bestimmt (sollte sie sicher stellen) noch im Januar gestellt.

      Dann stehen ihr schon für den ganzen Januar 15 , Leistungen vom Jobcenter zu.

      Deshalb nichts überweisen. Die Überweisung zählt als Einkommen und wird auf den Bedarf angerechnet.

      Ich denke du solltest nicht mehr zahlen als es das Gesetz vorsieht.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Danke für Deinen Hinweis edy.
      Ich habe das aus ihrer Nachricht jetzt nicht so rausgehört, dass sie den Antrag schon im Januar gestellt hat.

      Außer dass ihr mein Unterhalt im Monat Februar als Einkommen angerechnet wird kann doch nichts passieren, oder ?

      Natürlich hast du Recht, ich muss nicht mehr zahlen als es das Gesetz vorsieht. Aber es ist doch meine Tochter und wenn ich sie dann einen Monat mehr unterstütze als nötig, dann ist es eben so.

      Manchmal denke ich, wenn ich die ganzen vergangenen Jahre mehr ein Auge auf sie gehalten hätte, dann wäre es vielleicht ganz anders gekommen...wenn wenn wenn.... :S

      Gruß Qualle
    • Hallo qualle,

      qualle schrieb:

      Außer dass ihr mein Unterhalt im Monat Februar als Einkommen angerechnet wird kann doch nichts passieren, oder ?
      Passieren kann da nichts, nein.

      Aber es wird evtl. auf das gesetzlich zustehende Geld freiwillig verzichtet. ( guter Steuerzahler).

      Ein formloser Antrag ( auf einem Bierdeckel z.B.) bis zum 31.1.15 im Briefkasten des Jobcenter, könnte dies ändern.


      Es würde dann nichts dagegen sprechen,wenn du als zukünftiger Opa, Mutter + Kind z.B. bei der Wohnungseinrichtung etwas behilflich wärst.
      lg
      edy
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    • Antragstellung

      Hallo qualle,
      Antragstellung ist nicht nur das Ausfüllen des Formulars. Es kann jede andere konkludente Handlung sein, wie z.B. der Satz 'ich will Geld' oder edy's Bierdeckel, aber auch z.B. das Reiben der 3 Finger (typ. Zeichen für Geld). Das ist irgendwo im Sozialgesetzbuch niedergeschrieben, hab jetzt nicht nachgeschaut, wo genau.

      Wenn eure Tochter also am 02.02. den Termin hat, wird sie ihn ja noch im Januar geholt haben. Persönlich? Dann bekommt sie ein Kärtchen oder Ähnliches mit, auf dem die Antragstellung vermerkt ist. Können wir alles aus der Ferne nicht wissen, das müsste aber eure Tochter beantworten können.

      Mit Zahlungen - auch darlehensweise - wäre ich erstmal zurückhaltend. Schenkungen in bar gehören zum Einkommen, wenn sie für einen ganz bestimmten Zweck erfolgen, kann davon abgesehen werden (z.B. die 100 Euro der Großeltern für die Anschaffung eines Fahrrades). Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in dem es zufließt. Der Zweck 'Wohnungseinrichtung* geht natürlich auch. Beim Antrag auf 'Einrichtungsbeihilfe' werden beim JobCenter nur Pauschalen zu Grunde gelegt. Was vorhanden ist (z.B. 1 Schrank, 1 Bett), wird aber von der Pauschale abgezogen.

      Das Leben mit ALG II ist nicht wirklich kuschelig. Man muss alles offenlegen, regelmäßig Kontoauszüge vorlegen usw. - man muss sich richtig nackig machen.

      Gruß
      Susanne
    • Guten Abend zusammen,

      ich muss mich mal wieder melden.....meine Tochter ist nun mehrfach mit ihrem Freund beim Jobcenter gewesen.
      Vor 14 Tagen hat sie mich gebeten gaaaanz schnell schriftlich zu bestätigen, dass ich die Unterhaltszahlungen einstelle.

      Das hat sie dann beim Jobcenter vorlegen müssen.

      Heute rief mich meine Ex-Frau an und berichtete, dass sich Tochter und Freund morgen eine Wohnung anschauen wollen,
      die ist wohl nach Rücksprache mit dem Jobcenter angemessen.

      Außerdem berichtete sie allerdings auch, dass der Sachbearbeiter beim Jobcenter sich total aufgeregt hätte, dass ich den
      Unterhalt einstelle.
      Er hat meiner Tochter im Beisein meiner Ex empfohlen sich einen Anwalt zu nehmen und den Unterhalt einzuklagen.

      Und nun ?? Muss ich mir irgendwelche Gedanken machen ??

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von qualle ()

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