18-jährige schwangere Tochter ohne Ausbildung

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    • Hallo.
      Ich verstehe nicht, wie der SB darauf kommt....für mich war die Sache eigentlich klar:

      Sie machte weder eine schulische noch eine berufliche Ausbildung, ist volljähirg und schwanger.... sie hat einen Freund, der auch der Vater des Kindes ist - der aber ebenfalls keinen Job hat.

      Es kann doch nicht sein, dass ich mit meinem Einkommen, die kleine Familie unterstützen soll und die sich ´nen schönen Tag machen :cursing:

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    • Guten Abend!

      Ich verstehe nicht, wie der SB darauf kommt....


      Das liegt daran, dass der SB zwar rudimentäre Kenntnisse im SGB hat, aber vom Unterhaltsrecht nach BGB keine Ahnung hat.

      Wenn der SB hier empfiehlt, den Unterhalt einzuklagen, gibt er der Tochter zudem noch Hilfestellung sich übelst zu verschulden.

      LG chico
    • Hallo qualle,

      ich hatte im Januar schon einmal darauf hingewiesen, einen evtl. bestehenden Titel abzuändern. Existiert ein Titel?

      chico_LB schrieb:

      Das liegt daran, dass der SB zwar rudimentäre Kenntnisse im SGB hat, aber vom Unterhaltsrecht nach BGB keine Ahnung hat.

      Achja? Auch im Jobcenter gibts sowas? :D :D :D

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    • Hallo Qualle,

      1) muss es gar nicht sein, dass der SB das tatsächlich genau so gesagt hat. Ich habe selbst erfahren müssen, dass selbst das eigene Kind nicht immer davor zurückschreckt, Dinge zu behaupten, die nicht ganz der Wahrheit entsprechen, nur, um den Druck (und den Geldfluss) zu erhöhen...

      2) sind selbst Mitarbeiter beim JA, die als Sachbearbeiter ständig mit Unterhaltsberechnungen zu tun haben, nicht immer fachlich fit (auch wieder eigene Erfahrung), sodass mich ein SB aus einem ganz anderen Gebiet da erst mal nicht beunruhigen würde....

      Das Familien- und Unterhaltsrecht betont die Eigenverantwortung des Volljährigen, der nur dann Ansprüche geltend machen kann, wenn er sich in der Erstausbildung befindet und seine Bedürftigkeit nachweisen kann. Das Sozialrecht hingegen versucht natürlich, möglichst Kosten für den Staat zu sparen; das ist zunächst mal ein widersprüchliches Interesse...
      Nach § 9 (3) SGB II dürfte es dem SB aber schwerfallen, dich ins Boot zu holen.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hallo Hochtief und Clint,

      vielen Dank für eure Mühe und berechtigte Kritik.
      Ich meinerseits war jetzt froh, endlich einen Urkunde unterschrieben zu haben, die rechtsgültig ist, so mein Gefühl dazu.
      Meiner Tochter könnte ich das heute stolz mitteilen. Unter anderem findet sie schade, das KM wieder Abstand zu mir wünscht, möchte aber von uns beiden nichts dazu hören...

      Fakt ist: die Rätin ist dieselbe, jetzt stehe ich für meinen Teil wieder vor lauter ??????? und frage mich, wer hier wen auf den Arm nimmt, das JA mich oder/und...

      Ich möchte weder Unterhalt zum Nulltarif noch anderes ungesetzliches.

      Für mich heisst das jetzt wieder Beratungsschein besorgen, wenn ich den wieder bekomme, zu einem anderen Anwalt rennen und was genau frage ich das JA, um hier zu meinem Recht zu kommen.

      Entschuldigt mein Unwissen, aber dafür schreibe ich hier gerne und frage.

      lg
    • Guten Morgen,

      entschuldige Clint, dass ich diese Frage seinerzeit nicht beantwortet habe....nein, es gibt keinen Titel.

      Und was Punkt 2 von HT´s Beitrag betrifft: möglicherweise könne es sein, dass der SB das gar nicht so gesagt hat, es könne einfach eine Behauptung des Kindes sein......

      Dass der SB die Einschaltung eines RA empfohlen hat, wurde mir so von meiner Ex berichtet, die bei dem Termin im JC dabei war.
      Und sie ist eigentlich der gleichen Meinung wie ich.
      Danke für den Hinweis auf § 9 Abs. 3 SGB II....da habe ich ja nun auch mal eine klare Aussage des Gesetzgebers in der Hand :D

      Und einen Zusammenhang mit dem Beitrag von jo1 zu meinem Thema vermag ich nicht zu erkennen....ist der vielleicht einfach versehentlich hier reingerutscht ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von qualle ()

    • Hallo zusammen,
      melde mich schon wieder zu Wort.....habe eben mit meiner Tochter telefoniert.

      Habe sie nochmal auf den Rat des SB einen Anwalt einzuschalten angesprochen.
      Sie sagt, dass sie das auf keinen Fall vor hätte.
      Allerdings würde ich in Kürze Post vom JC bekommen.
      Ich wäre weiterhin unterhaltspflichtig, weil meine Tochter ja derzeit "arbeitssuchend" wäre.
      Ich wüßte nicht, dass sie Bewerbungen schreibt....sie ist lediglich beim JC als arbeitssuchend gemeldet.
      Dann warte ich mal ab, was da schönes kommt.


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von qualle ()

    • Guten Tag zusammen,

      um die Sache nun endgültig zum Abschluss zu bringen....vom Jobcenter kam an mich absolut nix mehr ;)

      Zum 01.08.2015 bezieht meine Tochter mit ihrem Freund und der gemeinsamen Tochter (die kleine ist am 28.07. geboren) eine gemeinsame Wohnung.
      Da heißt sie beziehen die Wohnung, wenn denn die Renovierung abgeschlossen ist...hierzu wurde die Renovierungsbeihilfe vom JC noch nicht ausgezahlt, obwohl meine Tochter die bereits beantragt hat, als sie den Mietvertrag Ende Mai beim JC vorgelegt hat.

      Der Freund meiner Tochter beginnt am 03.08.2015 eine Ausbildung im Bereich Lager und Logistik....will nur hoffen, dass meine Tochter sich denn irgendwann auch dazu entschließt eine Ausbildung zu machen, wenn die Kleine etwas größer ist.
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