Werden Teilzahlungen auf den Vorschuss angerechnet?

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    • Werden Teilzahlungen auf den Vorschuss angerechnet?

      Guten Morgen,

      der Vater meiner Tochter befindet sich in der Zweitausbildung (Studium) und hat auch währenddessen Unterhalt gezahlt. Nun kam er aus einem Urlaub wieder und teilte mir mit, dass er nicht mehr zahlen könne. Ich muss anmerken, dass er mir am Anfang seines Studiums versprochen hatte, dass er trotz Studium seinen Verpflichtungen (Umgang und Unterhalt) nachkommen würde. Den Kampf um den Unterhalt habe ich vor seinen Zahlungen beinahe drei Jahre führen müssen, Umgang will er nur noch ca 1x im Quartal. Die Gesamtsituation ist also eher bescheiden.
      Jetzt hat er nur noch einen Teilbetrag von 100,00 € überwiesen. Laut Unterhaltsvorschusskasse wird diese Zahlung auf einen Vorschuss angerechnet und dieser dadurch um diesen Betrag gekürzt. Stimmt das? Der Vater behauptet steif, dass eine Anrechnung nicht erfolgt und ich mit dem Vorschuss somit auf die Höhe des festgesetzten Mindestunterhalts kommen würde. Kann mir bei dieser Frage jemand weiterhelfen?
      Und würde jemand eine Pfändung für die Abgabe der e.V. machen? Ich möchte ihn gern langsam seine Verantwortung mal etwas deutlicher vor Augen führen. Er schlawinert sich aus allem heraus und ich möchte ihm verdeutlichen, dass Unterhaltsschulden unschön sind und diese Zahlungen keine freiwillige Leistung von ihm ist.

      Danke im Voraus
    • Hallo Leela,

      Du vertraust der Aussage der Vorschusskasse nicht?

      siehe hier:



      Erhält das Kind regelmäßig eingehende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder nach dessen Tod oder nach dem Tod des Stiefelternteils Waisenbezüge, so werden diese Bezüge ebenfalls angerechnet.
      in verschiedenen Beiträgen hier:


      kreis-euskirchen.de/service/ju…e/unterhaltsvorschuss.php



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo ihr Lieben,

      vorab einen lieben Dank für Eure Antworten.
      Ein Unterhaltstitel besteht über den Mindestsatz von 225,00 bzw 272,00. Unterhaltsvorschuss wird noch nicht gezahlt, der Vorgang läuft noch.
      Hat jemand von Euch schon Unterhalt gepfändet? Und hatte das große Auswirkungen auf die Vater-/Mutter-Kind-Beziehung? Mein ehemaliger Lebensgefährte reagiert auf Druck sofort mit Rückzug aus der Beziehung zu unserer Tochter. Das hemmt mich noch, entsprechende Schritte einzuleiten. Andererseits finde ich diesen Liebesentzug absolut verurteilungswürdig, da er damit in erster Linie das Kind trifft.

      Liebe Grüße
      Leela
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