Hallo an alle, im vorfeld möchte ich mich über meine mangelnde Rechtschreibung entschuldigen.
Zu meiner Frage, ich habe eine 20 Jährige Tochter. Vor 5 Jahren ist der Kontakt abgebrochen. Meine Tochter ist am 28.12.2012 18 geworden. Ich abe einen Unterhaltstittel der bis zum 18. Lebenjahr begrenzt ist und meiner meinung nach Statisch.
Ich habe noch bis November 2013 den Unterhalt weiter gezahlt. Im November 2013 habe ich meine Tochter aufgefordert den Unterhalt neu berechnen zu lassen und mir Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse zu geben, mit fristsetzung bis 31.12.2013.
Ich habe ihr angekündigt das ich die Zahlung einstelle wenn sie in dieser zeit nicht reagiert und habe Ihr mitgeteilt das ich dann davon ausgehe das sie Ihren lebensunterhalt selbst bestreitet.
Im August 2014 habe ich erstmals eine Mitteilung von Ihr bekommen das sie seit ab September 2014 eine Schulische Ausbildung beginnt. Sie hat mich bitterböse beschimpft und beleidigt weil ich so lange keinen Unterhalt gezahlt habe und behauptet meine Post nicht erhalten zu haben. Ist aber per Einschreiben angekommen.
Kann meine Tochter den Unterhalt einklagen ? Sie hat mit dem Anwalt gedroht, was habe ich jetzt zu befürchten.
vielen Dank schon mal
Liebe Grüße
Mike
Zu meiner Frage, ich habe eine 20 Jährige Tochter. Vor 5 Jahren ist der Kontakt abgebrochen. Meine Tochter ist am 28.12.2012 18 geworden. Ich abe einen Unterhaltstittel der bis zum 18. Lebenjahr begrenzt ist und meiner meinung nach Statisch.
Ich habe noch bis November 2013 den Unterhalt weiter gezahlt. Im November 2013 habe ich meine Tochter aufgefordert den Unterhalt neu berechnen zu lassen und mir Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse zu geben, mit fristsetzung bis 31.12.2013.
Ich habe ihr angekündigt das ich die Zahlung einstelle wenn sie in dieser zeit nicht reagiert und habe Ihr mitgeteilt das ich dann davon ausgehe das sie Ihren lebensunterhalt selbst bestreitet.
Im August 2014 habe ich erstmals eine Mitteilung von Ihr bekommen das sie seit ab September 2014 eine Schulische Ausbildung beginnt. Sie hat mich bitterböse beschimpft und beleidigt weil ich so lange keinen Unterhalt gezahlt habe und behauptet meine Post nicht erhalten zu haben. Ist aber per Einschreiben angekommen.
Kann meine Tochter den Unterhalt einklagen ? Sie hat mit dem Anwalt gedroht, was habe ich jetzt zu befürchten.
vielen Dank schon mal
Liebe Grüße
Mike