Unterhalt endlich 18, Kind hat keine Lust

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    • Unterhalt endlich 18, Kind hat keine Lust

      Hallo

      klärt mich doch mal bitte im Allgemeinen auf.

      Kind wurde im November 18 und hat 2013 einen Hauptschulabschluss erworben. 2013 bis Sommer 2014 machte er ein berufsvorbereitendes Jahr an einer Schule. er schwänzte an mind. 50 Tagen.
      Seit Sommer liegt er faul auf der Haut und macht rein gar nichts.

      Jetzt eskaliert die Lage und er wird vor die Tür gesetzt.

      Müssen wir, die Eltern, zahlen?

      Was darf alles von ihm verlangt werden? Nebenjob, wieviel und wo bewerben....

      Was passiert wenn er beweisen kann das er depressiv erkrankt ist? Muss er dann gar nichts machen oder sind Hilfsjobs wie Zeitung verteilen zumutbar?

      Danke+LG X(
    • Hallo,

      wenn er nicht mehr in Ausbildung ist, muss er meines Erachtens Hartz IV beantragen. Unterhaltsanspruch besteht nicht.

      Wer will ihn vor die Tür setzen, die Mutter? Kann sein dass das Jobcenter ihm keine eigene Wohnung zahlen will und Schwierigkeiten macht, unter 25 Jahren hat er m.W. keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. So weit ich weiß, müssen schon handfeste Gründe vorliegen, warum es ihm oder der Mutter nicht zuzumuten ist, weiter zusammen zu wohnen. Das wäre nachzufragen.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass er wegen Depression so schnell erwerbsunfähig wird. Wenn er so krank ist, dass er nicht arbeiten kann, gehört er in Behandlung.

      Gruß Adler
    • Genau , ja wir beide können nicht mehr

      Er macht grade tausende Tests bzgl Depression bis Januar.

      Das Problem ist das er uns beklaut, wir alles verschließen, selbst unsere Zimmer verschließen und er mich ( Stiefvater ) permanent missachtet und beleidigt, Penner etc.

      Dazu macht er keine Hausarbeiten, kommt wann er will etc...und kifft....mangelhafte Hygiene, das Zimmer dreckig und stinkig....

      Da kann man als Elternteil kaum noch zu gucken

      Er hatte Angebote zu Praktikas , 450 Euro hätte er bekommen, aber 40 km einfache Fahrt sieht er nicht ein, genauso wenig wie Hilfsjob alias Zeitung austragen oder in der Autowaschstraße helfen...
      LG+danke Adler
    • Hallo Pastafrass.

      Das "rausschmeissen" solltet ihr durchziehen.

      Als Hinweis würde ich ihm die Empfehlung AfA/ Jobcenter geben.

      Ihr könnt bestimmt nachweisen ( obwohl das gar nicht nötig ist) , dass ein Zusammenleben mit ihm nicht möglich ist?

      Das Jobcenter ( oder das AfA) wird ihm mit Bewerbungsschreiben/ Maßnahmen auf die Sprünge helfen.

      Ansonsten bekommt er Sanktionen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Huhu eddy

      ja das können wir reichlich beweisen, er hat auch schon seine Oma beklaut.

      Beim Jobcenter ist er schon, den Weg hab ich ihm gezeigt. Alle böse,nur er nicht :cursing: Man will ihn ja unterstützen aber das ganze ufert aus, zumal er handwerklich befähigt ist und Chancen hätte.

      Schade...aber am 31.12 läuft unsere Frist ab und wir wollen nun nix falsch machen :thumbdown: Lg
    • Hallo pastafrass,

      m.W. ist es so, dass man dem volljährigen Kind nur dann Unterhalt schuldet, wenn es sich in der allg. schulischen oder in der beruflichen Erstausbildung befindet. Eine "Überbrückungszeit" zwischen Schul- und Erstausbildung beträgt i.A. ca. 3-4 Monate, danach besteht grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit des Volljährigen. Er muss sich bundesweit bewerben.

      Solange er arbeitsfähig ist, d.h. mindestens 3 h täglich arbeiten kann, und als solcher amtlich gemeldet, hat er m.W. Anspruch auf Alg-II. Ob er auch Anspruch auf die Übernahme angemessener Wohnkosten hat, hängt davon ab, ob das Amt akzeptiert, dass hier schwerwiegende Gründe vorliegen, da man sonst als Unter-25-Jähriger i.d.R. auf die elterliche Wohnung verwiesen wird.

      Tut er aber nichts, seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite und nicht zu Unterhalt verpflichtet.

      Bescheinigt man ihm eine depressive Erkrankung, heißt das aber auch nicht, dass er weiterhin auf eure Kosten in den Tag hineinleben kann.
      Zunächst einmal wäre er verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um wieder gesund zu werden.
      Zum anderen ist er mit einer Depression nicht automatisch erwerbsunfähig, und je nach Schwere der Erkrankung kann ihm durchaus zugemutet werden, sich zumindest eine Minijob zu suchen. Ein regelmäßiger Tagesablauf kann auch helfen, die Krankheit in den Griff zu bekommen, und ich weiß von einer befreundeten Ärztin, dass man oft zögert, Depressive in die EU zu schicken, weil das die Krankheit noch verschlimmern kann.

      Sollte er tatsächlich voll erwerbsunfähig sein (Gutachten muss vorliegen!), kann er Sozialhilfe (Grundsicherung) beantragen, die nur dann nicht gewährt wird, wenn die Eltern zu viel verdienen (mehr als 100.000 € jährlich).

      Wenn ihr Angst habt, dass er nach einem Rausschmiss auf der Straße landet, kann er evtl. über das JA Hilfe bekommen: familien-wegweiser.de/wegweise…rzeichnis,did=110502.html

      Bzw. ich würde mich dort als Mutter schon im Vorfeld schlau machen, damit ich ihm mit auf den Weg geben kann, was er jetzt tun und wohin er gehen kann, damit er nicht ins "Nichts" fällt.
      Neben dem JA sind vielleicht auch Stellen wie die Caritas hilfreiche Ansprechpartner.

      Ich denke aber persönlich, dass ein (vermeintlich) "harter" Schritt oft einfach unumgänglich ist, um zum Nachdenken anzuregen. Wenn schon so viel passiert ist und geredet wurde, dann wäre ein Verstreichenlassen der Frist ohne jede Konsequenz in meinen Augen für euch fatal, denn er würde weitere "Drohungen" wohl erst recht nicht mehr ernst nehmen.

      Viel Kraft für euch in den nächsten Wochen!
      Gruß, HT
    • Hallo

      eben Hochtief

      wir hatten schon eine Sozialberatung vom JA, einen Jugendhelfer, einen Berater aus einer firmeninternen Soziaeinrichtung etc...

      Ich hab ihm gesagt wo er Hilfe bekommt. Arbeitssuchend ist er auch gemeldet.

      Man kann ja auch nicht zu sehen wie sich ein Kind in parallele Welten flüchtet.

      Lg
    • Hilfe erwünscht - für wen eigentlich?

      Hallo zusammen,

      vorab ein klärender Hinweis zu 'Hartz IV' (Arbeitslosengeld 2):
      Unter 25jährige können auf den elterlichen Haushalt verwiesen werden. Das ist richtig. Diese Verpflichtung gilt aber nur für den U25 selbst. Die Eltern können nicht in die Pflicht genommen werden, ihr Kind weiterhin zu behergen.

      @pastafrass
      Er ist also beim JobCenter gewesen. Und? Antrag gestellt? Infos bekommen? So lange er bei euch lebt, kann er natürlich den Antrag auf ALG 2 stellen, bekommen wird er wahrscheinlich nichts. Ich vermute, dass euer Einkommen dafür zu hoch ist. Vom JobCenter würdet ihr drei als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, die alle zusammen vom Gesamteinkommen der Familie leben müssen. Ich gehe schwer davon aus, dass man das euch auch genau so gesagt hat.

      Er selbst kann nur unter ganz erschwerten Bedingungen euren Haushalt verlassen (wenn er ALG 2 will). Wie ich aber oben schon schrieb, kann man euch nicht in die Pflicht nehmen - zumindest nicht rechtlich. Wenn ihr unterschreibt, dass ihr ihn 'nicht mehr haben wollt', kann er eine eigene Wohnung nehmen. Neben dem Regelsatz bekäme er auch die Kosten der Unterkunft bezahlt.

      Was passiert wenn er beweisen kann das er depressiv erkrankt ist? Muss er dann gar nichts machen oder sind Hilfsjobs wie Zeitung verteilen zumutbar?

      Bei euch vermutlich, wenn ihr das durchsetzen könnt. Beim JobCenter würde man in alle Überlegungen der beruflichen Integration die momentane gesundheitliche Situation des jungen Mannes berücksichtigen. Zwingen kann ihn niemand, aber es würde sicher alles versucht, ihn von einer Therapie zu überzeugen.

      Er macht grade tausende Tests bzgl Depression bis Januar.

      Dann wollen wir mal hoffen, dass er seine Krankheit (und genau das ist eine Depression, es ist eine Stoffwechselstörung des Gehirns) bald 'beweisen' kann. Pastafrass, ich hoffe, du wirst nie in die Situation kommen, deine Krankheit - welche auch immer - den Menschen, die dir so nah stehen (dabei denke ich vor allen Dingen an die Mutter) 'beweisen' zu müssen. Wenn du grad gesundheitlich auf dem Zahnfleisch gehst.

      Den Hinweis von Edy
      Das "rausschmeissen" solltet ihr durchziehen.
      möchte ich unterstreichen - wenn auch vielleicht aus anderen Gründen. Das könnte die Chance für den jungen Mann sein, aus seinem Dilemma herauszukommen, wieder eine Perspektive zu entwickeln und das alles mit professioneller Hilfe.

      Von der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit ist er - glücklicherweise - noch Lichtjahre entfernt.

      Nachdenkliche Grüße von
      Susanne
    • Hallo Susanne

      er hat sich ausbildungs/arbeitssuchend gemeldet und irgendwelche Infos bekommen über Praktika. Gibt da irgend so ein Projekt....aber da müsste er sich 2 Praktika suchen. Hat er bis jetzt nicht getan.

      Antrag auf ALG hat er nicht gestellt.

      Wie du richtig schreibst ist das Thema Depression schwer. Meines Erachtens ist es so das er seit der 4. Klasse in eine Spirale geraten ist. Schule schwänzen, falsche Freunde, Misserfolge in der Schule ...kiffen....

      Aber eine Depression heisst ja nicht das man nix machen braucht, bis mittags pennt und den Rest weg geht und zockt. :pinch:

      Allein das er uns beklaut ( genau wie seine Oma) und schon mehrfach die Polizei vor der Tür stand....zeigt uns das es so nicht weitergehen darf. Das sieht er anders. H4 ist ja so geil. Irgendwie muss er aus der Spriale raus und wir sind es leid ihm seit über 1,5 Jahren seine Faulheit zu bezahlen.

      Zum Thema Zeitung austragen kommt: " Für das Geld mach ich das nicht!".

      LG
    • Hallo nochmal,

      das
      Aber eine Depression heisst ja nicht das man nix machen braucht, bis mittags pennt...

      genau das ist aber Teil der Krankheit. In den meisten Fällen geht die Tagesstruktur verloren, wird viel zu viel geschlafen, Aktivität geht gegen Null - das Selbstwertgefühl auch. Es gibt im Netz ausreichend Infos zum Krankheitsbild 'Depression'. Wenn du magst, schau mal rein. Du wirst sicher einiges finden, das für deinen Stiefsohn zutrifft.

      Ich persönlich glaube nicht, dass Du der richtige Ansprechpartner für ihn bist. Es hört sich nicht so an. Aber Hilfe braucht er. Bei manchen Depressiven dauert es lang, bis sie Einsicht zeigen, Hilfe annehmen, eine Therapie machen. Gibt es jemanden, dem er vertraut - auch vertrauen kann? Eine stationäre Therapie hätte den Vorteil, dass gründlich diagnostiziert wird und er aus seiner gewohnten Umgebung raus käme. In größeren Städten gibt es auch Psychotherapie-Ambulanzen, die im 'Notfall' helfen und auch weitere Schritte anleiern können.
      Wo werden denn die tausend Tests gemacht? Kann man da nicht weiterhelfen?

      Asu-Meldung war wichtig für das Kindergeld. Einen Antrag zu stellen, erübrigt sich im Moment.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Pastafrass,

      das hört sich doch ganz gut an. In der Ambulanz wird man wissen, wie es für den jungen Mann am besten weitergehen soll. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten (u.a. auch Medikamente, die schnell Erleichterung verschaffen können), die sicher nur vor Ort beurteilt werden können. Zumal ja noch nicht einmal feststeht, dass er eine Depression hat. Aber wenn - dann wird man ihm nur helfen können, wenn er es auch selbst will. Ohne Druck und Drohungen, ohne (vermutlich unsinnige) Arbeitsangebote und ohne Verachtung. Verachten wird er sich schon selbst.

      Vielleicht könnt Ihr in Gesprächen erreichen, euch nicht als Feinde zu betrachten. Dazu kann auch gehören, dass ihr nicht mehr unter einem Dach lebt, aber dennoch nicht alle Türen auf ewig zugeschlagen sind. Dazu gehört, dass ihr keine Vorwürfe gegen ihn erhebt, sondern einfach sagt, was ihr fühlt, eure Ohnmacht, Hilflosigkeit und Wut benennen dürft. Das gleiche sollte euer Sohn auch dürfen. Vielleicht hilft es, das gegenseitige Verständnis ein bischen aufzubauen und damit auch Vertrauen.

      Ich wünsche euch viel Glück und Erfolg dabei.

      Gruß
      Susanne
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