Musikschule = Sonderbedarf ?

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    • Musikschule = Sonderbedarf ?

      Guten Abend,
      das ist meine erste Frage im Forum.
      Hintergrund ist, dass mein Anwalt wie auch ich eine andere Auffassung als die Gegenpartei und das Amtsgericht haben.
      Hat irgendwer Erfahrung mit der Frage "Musikschulkosten" der örtlichen Musikschule in mittlerer zweistelliger Höhe/monatlich?
      Ist das Sonderbedarf oder im Rahmen der Düsseldorfer Tabellensätze abgegolten?
      Danke für Antworten
      Perelin
    • Hallo Perelin!

      Die Rechtssprechung zum Thema Musikschule - Mehrbedarf ist uneinheitlich. Das wird von mehreren Faktoren beeinflusst.

      Kosten der Musikschule können z. B. Mehrbedarf darstellen, wenn...

      ...die Musikschule schon vor der Trennung besucht wurde.

      ...das Kind ein außergewöhnliches Talent besitzt.

      Schildere Deinen Fall doch mal etwas näher.

      LG chico
    • Hallo Chico,
      OK, wenn du die ganze Geschichte lesen möchtest. Der Sohn ist heute 12 Jahre alt.
      Es war kurz vor seinem 4. Geburtstag als ich ihn fragte, ob er Lust hat in eine Musikschule zu gehen. Damals war ich noch verheiratet. Er antwortete voller Überzeugung "Das habe ich mir schon immer gewünscht". Also habe ich ihn angemeldet und er wurde auch mit 5 Jahren der jüngste Sänger des örtlichen Chores. Aber der Chorleiter fand, dass "Probe" wichtiger als "eine Einladung zu einem Kindergeburtstag" sei. Das konnten wir Eltern uns nicht gefallen lassen und wir haben ihn aus dem Chor genommen.

      Dann kam es zur Trennung.

      Zur Kommunion bekam er dann eine Klarinette geschenkt und ich meldete ihn in der städtischen Musikschule an.

      Mein Sohn ist normal talentiert. Das Klarinettenspiel ist sein Hobby. Es macht ihm Spaß. Beim letzten Zusammenspielen aller Schüler der städtischen Musikschule wurde er gefragt, ob er nicht Lust hätte an einem der städtischen Orchester mit zuspielen. Hierfür werden dann aber keine zusätzlichen Kosten entstehen.

      vg
      Perelin
    • Hallo,

      nur um das richtig zu stellen, Kosten für die Musikschule sind niemals Sonderbedarf. wenn, dann handelt es sich um Mehrbedarf.

      Die Hinterfragung von Kurt ist natürlich interessant, wenn man diese Begrifflichkeit mit hineinzieht.

      Sollte das betreuende Elternteil Sonderbedarf für Musikschule geltend machen, wird das natürlich abgelehnt.

      LG chico
    • Hallo zusammen
      Vielen Dank für eure vielen Antworten
      an "edy": es entstehen durch die Orchesterteilnahme keine weiteren Kosten. Die Gebühren sind in Kosten für die städtische Musikschule enthalten.
      an "kurtkurt": wir leben im Wechselmodell. Die Quoten liegen bei 57%Mutter und 43%Vater, oder einfacher ausgedrückt: In einem Zeitraum von 14 Tagen hat die Mutter die Kinder an 8 Tagen und ich an 6 Tagen.
      (Um Rückfragen vorzubeugen. Es sind 2 eheliche Kinder vorhanden. Der Jüngere ist 10 und der Ältere 12)
      an "chico"
      Ja, es gab in der letzten Woche eine Güteverhandlung vor dem AG.
      Der erhöhte Betreuungsaufwand wird durch die Herabstufung um eine Gruppe der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt. Die Kosten der Musikschule trage ich jedoch zusätzlich.
      Vielleicht noch ein Hinweis. Mein Sohn liebt den Klarinettenunterricht und freut sich jede Woche auf die 30 Minuten. Die Mutter ist aber gegen den Unterricht.
    • Hallo,

      dazu steht was auf unterhalt usw., Musikschule sollte kein Sonderbedarf sein. Bei einigen Themen scheint es wohl auch ein Unterschied zu machen, in welcher Höhe der Unterhalt gezahlt wird (Stufe 1-5 oder höher). Wenn du Kosten tragen solltest, dann nur teilweise im Verhältnis der Einkommen.

      VG
      Mario
      Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • perelin schrieb:

      wir leben im Wechselmodell. Die Quoten liegen bei 57%Mutter und 43%Vater, oder einfacher ausgedrückt: In einem Zeitraum von 14 Tagen hat die Mutter die Kinder an 8 Tagen und ich an 6 Tagen.

      perelin schrieb:

      Mein Sohn liebt den Klarinettenunterricht und freut sich jede Woche auf die 30 Minuten. Die Mutter ist aber gegen den Unterricht.

      perelin schrieb:

      Hat irgendwer Erfahrung mit der Frage "Musikschulkosten" der örtlichen Musikschule in mittlerer zweistelliger Höhe/monatlich?

      perelin schrieb:

      Ja, es gab in der letzten Woche eine Güteverhandlung vor dem AG.


      Hallo,

      die Güteverhandlung vor dem AG hat doch wohl nicht wegen des Mehrbedarfs für den Musikunterricht stattgefunden :?: :?: :?:

      Schließe mich folgender Meinung an:

      Führt ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils eine Maßnahme durch, die zum Mehrbedarf des Kindes führt (-> Entscheidungskompetenz), kommt es nicht automatisch zur anteiligen Haftung beider Eltern. Den Elternteil, der die Maßnahme nicht wollte, hat die Kosten nur dann mitzutragen, wenn es sich um eine notwendige Maßnahme handelt (z.B. aus therapeutischen oder pädagogischen Gründen unabweisbar oder zumindest dringend empfehlenswert).
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