Ermittlungsbogen wie ausfüllen?? und was angeben?

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    • Ermittlungsbogen wie ausfüllen?? und was angeben?

      Hallo zusammen.
      Ich bräuchte mal Rat von euch.
      Nach langjähriger regelmäßiger UH Zahlung für einen Fehlschuss in der Jugend habe ich jetzt einen neuen Ermittlungsbogen vom JA bekommen um meine neue Zahlkraft zu ermitteln.
      Abrechnungen vom Arbeitgeber (12monate) liegen schon parat.
      Was kann ich alles zum bereinigen mit angeben?
      Lebensversicherung kapitalbildend 55€ mtl?
      fahrt zur arbeit 7km?
      Krankenhaustagegeld VS 3,43€ mtl?
      gesamtes jahresnetto/12 = 3170,- mit VWL (ohne3140,-)
      Die KM bekommt für 3 Kinder von 3 Vätern UH und lebt mit diesen in übelsten Verhältnissen. Aber egal, jeder muss selber wissen womit er/sie sich zudröhnt.
      Ich drücke die Kohle ab(454€) weil ich muss und das immer pünktlich. Sonst nix. Weil sie es so wollte/will.
      Sie soll ihre Kohle kriegen die ihr zusteht, aber nicht mehr.
      Wäre nett wenn jemand mir sagen könnte was ich alles runter rechnen kann und darf von meinem Netto.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zahlmeister666 ()

    • Hallo,
      Viel kannst du da wohl nicht mehr abziehen...

      Bei den Kilometern sinds Hin- und Rückweg a 0,3 € je km, wobei ich bei den wenigen Kilometern erstmal versuchen würde pauschal 5% berufsbedingte Aufwendungen vom netto anzugeben - sollte deutlich besser in deinem Falle sein.
      Ob die kapitalbildende LV voll Berücksichtigung findet, kommt auf die Unterhaltsrichtlinien deines OLG an. Eventuell kannst du noch nen kleinen Riestervertrag abschließen, der bis zu 3% meines Wissens nach Berücksichtigung findet...

      Vg

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Guten Abend!

      kleine Berichtigung zur Aussage vom Adler... es sind 4% vom Jahresbrutto, welche als sekundäre Altersvorsorge bereinigt werden können, sofern tatsächlich in der Höhe betrieben.

      Ein entsprechender Versicherungsvertrag könnte auch jetzt noch abgeschlossen werden. Muss also nicht aus Zeiten vor Eintritt der Unterhaltspflicht stammen.

      Das sollte Dir, Zahlmeister, auch selber am Herzen liegen. Bei Deinem Netto-EK schließt Du die Versorgungslücke, welche bei Dir mit erreichen der Rente entsteht, mit der LV für 55€ nicht.

      Die kapitalbildende LV würde vermutlich nur dann anerkannt, wenn eine Verrentungsoption enthalten ist. Hat mir mal jemand gesagt.... Vermögen bilden zu Lasten des Kindes geht nicht, für das Vorsorgen ist ok.

      LG chico
    • Hallo chico,

      wäre schön, wenn netto = brutto wäre, hast natürlich recht!

      Das mit der kapitalbildenden LV habe ich hier schon anders gelesen, danach steht ist es dem Anleger weitgehend freigestellt, in welcher Form er sein Geld anlegt, kann auch Gold kaufen oder Investmentfonds oder selbstgenutzte Immobilie. Ist wie immer ohne Gewähr, ich erinnere mich nur an frühere Beiträge, dazu soll es Gerichtsurteile geben. Habe aber auch gelesen, dass manche JA-Mitarbeiter das anders sehen, dann müsste man nach den Urteilen suchen.

      Gruß Adler
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