Gemeinsames Sorgerecht beantragen und Vaterschaftsanerkennung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Gemeinsames Sorgerecht beantragen und Vaterschaftsanerkennung

      Hallo,

      ich wollte euch fragen ob ihr Erfahrung habt bezüglich des gemeinsamen Sorgerechtes bei einem Neugeborenen.
      Die Kindsmutter hat mir bereits eröffnet daß sie dies nicht möchte und anfechten wird.Außerdem hat sie einen neuen Partner.
      Kann ich Fehler machen beim Jugendamt und so zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren?

      Die Mutter hat es noch nicht einmal geschafft mit mir zusammen die Vaterschaft anzuerkennen nach 4 Wochen!
      Ich kann nur vermuten, daß sie sich erst von einem Anwalt beraten lässt oder irgendwelche Anträge vorab einreicht bei den Ämtern.

      Danke für eure Meinungen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ophsei ()

    • Hallo ophsei,



      ophsei schrieb:

      Kann ich Fehler machen beim Jugendamt und so zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren?
      Da die Mutter dich nicht als Vater angibt, hast du z.Z.t noch gar keine Rechte. ( du kannst also auch keine verlieren).

      Das Aufenthaltsbestimmungsrecht sagt aus bei wem das Kind wohnt ( dieses Recht wird man dir ( bei dem Alter des Kindes) nicht zusprechen.

      Wenn du sicher bist der Vater zu sein, kannst du die Vaterschaft feststellen lassen.

      Von was lebt die Mutter? sie hat doch bestimmt z.Z. kein Einkommen?

      Hast du Einkommen?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo ophsei,

      Fehler machen kannst Du in diesem Bereich eigentlich nicht. Da ich nicht weiß wie gut Du in diesem Bereich informiert bist, gebe ich Dir mal ein paar allgemeine Erläuterungen dazu auf den Weg.

      Mit der Geburt des Kindes hat die Mutter zunächst einmal das alleinige Sorgerecht. Sofern die Vaterschaft anerkannt ist (dazu komme ich gleich auch nochmal) hättet ihr beide zusammen die Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht durch eine Jugendamtsurkunde zu vereinbaren. Ist die Mutter dazu nicht bereit, und so sieht es ja scheinbar aus, bleibt Dir nur die Möglichkeit eines gerichtlichen Antrags auf das gemeinsame Sorgerecht.

      Eigentlich sollte das mittlerweile, durch den erleichterten Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht, kein Problem sein, da eine Verweigerungshaltung der Mutter da keine Rolle spielen dürfte, aber die Umsetzung der neuen rechtlichen Regelungen (§ 1626a BGB + Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern) zumindest meiner Erfahrung nach noch nicht so ganz rund läuft.

      Ich würde dir empfehlen um deinen Willen zu dokumentieren gegebenefalls auch eine einseite Sorgererklärung beim Jugendamt abzugeben und dann das Verfahren einzuleiten.

      Bei der Vaterschaftsanerkennung kannst du auch erstmal selber tätig werden. Einfach beim Jugendamt vorsprechen und die Vaterschaft für das Kind anerkennen. Die Mutter muss dem ganzen natürlich auch zustimmen, aber so ist sie erstmal im Zugzwang und du kannst im Zweifel auch gerichtlich die Vaterschaftsfeststellung für das Kind beantragen.

      LG Beistand79
    • Hallo,

      ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht will sie auf jeden Fall anfechten.
      Auch dieses ist wohl bei der gemeinsamen Sorge erst einmal geteilt wird aber oft dem Elternteil zugesprochen bei welchem das Kind lebt.

      Die Mutter lebt vom Elterngeld und bekommt natürlich später Kindesunterhalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ophsei ()

    • Benutzer online 1

      1 Besucher