Hallo an alle hier im Forum,
vor 2 Wochen wurde meine Tochter geboren.
Die Mutter hat sich im 4. Monat von mir getrennt.
Der Kontakt war von da an nur noch sporadisch.Sie hat bereits vor der Geburt einen neuen Mann kennengelernt.
Wie zu erwarten hat sie natürlich kein Interesse, daß meine Tochter eine Bindung zu mir aufbaut.Das hat sie mir auch zu verstehen gegeben.
Sie möchte das ich meine Tochter 1x die Woche maximal sehe weil ihr das sonst zu viel wird.
Meine Frage nun: Wie sehen Umgangsregelungen mit Kleinkindern nach Familiengerichtsentscheidungen tatsächlich aus?
Ich möchte das KInd etwa 3x in der Woche für jeweils 1 Stunde(auch kürzer) sehen, gern auch im Beisein der Mutter.Das ist mir auch viel lieber.
Auf keinen Fall soll das Kind bei mir übernachten müssen oder halbe Tage von der Mutter getrennt sein.
Aber ich möchte von Anfang an dabei sein damit das Kind oft Kontakt zu mir hat und so eine Bindung aufbauen kann.
Wichtig ist mir hier wirklich nur wie Familiengerichte entscheiden.
Die Regelungen beim Jugendamt basieren ja auf freiwillgen Entscheidungen und da lässt die Mutter nicht mit sich reden.
Wie sehen eure Urteile mit Umgangsregelungen also aus?
vor 2 Wochen wurde meine Tochter geboren.
Die Mutter hat sich im 4. Monat von mir getrennt.
Der Kontakt war von da an nur noch sporadisch.Sie hat bereits vor der Geburt einen neuen Mann kennengelernt.
Wie zu erwarten hat sie natürlich kein Interesse, daß meine Tochter eine Bindung zu mir aufbaut.Das hat sie mir auch zu verstehen gegeben.
Sie möchte das ich meine Tochter 1x die Woche maximal sehe weil ihr das sonst zu viel wird.
Meine Frage nun: Wie sehen Umgangsregelungen mit Kleinkindern nach Familiengerichtsentscheidungen tatsächlich aus?
Ich möchte das KInd etwa 3x in der Woche für jeweils 1 Stunde(auch kürzer) sehen, gern auch im Beisein der Mutter.Das ist mir auch viel lieber.
Auf keinen Fall soll das Kind bei mir übernachten müssen oder halbe Tage von der Mutter getrennt sein.
Aber ich möchte von Anfang an dabei sein damit das Kind oft Kontakt zu mir hat und so eine Bindung aufbauen kann.
Wichtig ist mir hier wirklich nur wie Familiengerichte entscheiden.
Die Regelungen beim Jugendamt basieren ja auf freiwillgen Entscheidungen und da lässt die Mutter nicht mit sich reden.
Wie sehen eure Urteile mit Umgangsregelungen also aus?