Urteil Umgangsregelung mit neugeborenem Kind/Baby

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    • Urteil Umgangsregelung mit neugeborenem Kind/Baby

      Hallo an alle hier im Forum,

      vor 2 Wochen wurde meine Tochter geboren.
      Die Mutter hat sich im 4. Monat von mir getrennt.
      Der Kontakt war von da an nur noch sporadisch.Sie hat bereits vor der Geburt einen neuen Mann kennengelernt.
      Wie zu erwarten hat sie natürlich kein Interesse, daß meine Tochter eine Bindung zu mir aufbaut.Das hat sie mir auch zu verstehen gegeben.
      Sie möchte das ich meine Tochter 1x die Woche maximal sehe weil ihr das sonst zu viel wird.

      Meine Frage nun: Wie sehen Umgangsregelungen mit Kleinkindern nach Familiengerichtsentscheidungen tatsächlich aus?
      Ich möchte das KInd etwa 3x in der Woche für jeweils 1 Stunde(auch kürzer) sehen, gern auch im Beisein der Mutter.Das ist mir auch viel lieber.
      Auf keinen Fall soll das Kind bei mir übernachten müssen oder halbe Tage von der Mutter getrennt sein.
      Aber ich möchte von Anfang an dabei sein damit das Kind oft Kontakt zu mir hat und so eine Bindung aufbauen kann.


      Wichtig ist mir hier wirklich nur wie Familiengerichte entscheiden.
      Die Regelungen beim Jugendamt basieren ja auf freiwillgen Entscheidungen und da lässt die Mutter nicht mit sich reden.
      Wie sehen eure Urteile mit Umgangsregelungen also aus?
    • Guten Abend ophsei!

      Bei Kleinkindern werden Umgangsregelungen in der tat so beschlossen, wie Du Dir das vorstellst. Bei Kleinkindern gilt, viele kürzere Umgangskontakte. Wenn das Kind älter wird, so mit 3 4 Jahren, kann man dann schon mal ein ganzes WE mit Übernachtung vereinbaren.

      LG chico
    • Hallo Edy,

      die Vaterschaft werde ich anerkennen.Das Kind sieht mir doch sehr ähnlich. ;)

      An alle:
      Könnte ihr mir bitte verbindlich sagen wer von euch eine solche Umgangsregelung persönlich kennt?
      KleinKInd 2-3x mehrere Stunden in der Woche?Oder auch andere Regelungen.

      Diese Umgangsregelung muss aber von einem Familiengericht stammen also nicht nur eine freiwillige Erklärung eines Jugendamtes.
      Bitte postet eure gerichtlich festgesetzten Regelungen hier darunter.
      Das wäre echt wichtig auch um anderen Eltern Mut zu machen.Man findet einfach viel zu wenig über tatsächliche Zeiten.

      Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ophsei ()

    • Eure Umgangsregelungen nach Familiengericht?

      Beitrag hierher verschoben: gleiche Frage/gleiches Thema-

      Hallo an alle,

      ich denke es wäre für viele interessant zu wissen welche Umgangsregelungen ihr beim Familiengericht zugesprochen bekamt.
      Vielfach geht man mit unrealistischen Forderungen an so ein Thema.
      Man liest zwar oft von Regelungen über das Jugendamt, aber diese sind ja quasi freiwillig.

      Bitte postet doch daher mal eure Umgangsregelungen oder die eurer Freunde wenn sie über ein Gericht entschieden wurden.
      Das Alter des Kindes nicht vergessen und in welchem Alter des Kindes die Trennung erfolgte.


      Vielen Dank

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

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