Wie lange muss man Alimente zahlen?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wie lange muss man Alimente zahlen?

      Meine Tochter ist 19,sie lebt (wohnt) bei ihrer Mutter und ich weis noch nicht mal ob sie noch eine Schule besucht,eine Arbeit hat
      oder zuhause rumhängt! Ich zahle nun schon (freiwillig) Alimente von da an als das Kind 3 Jahre alt war..
      Wir waren nicht verheiratet und sie hatte mir das Kind damals "angehängt"
      So,einen gerichtlichen Bescheid gab es nie,kein Anwaltsschreiben nix!
      Können die zwei mich zwingen Alimente zu zahlen bis ich ein alter Mann bin?
      Wer weis Rat? Was ist zu tun?
      Vielen Dank für Hilfe/Antwort
      Jo
    • Hallo jo,

      Der Begriff Alimente, wurde vom im heutigen Sprachgebrauch benutzten Wort Unterhalt ersetzt.

      Wenn es keinerlei Jugendamturkunde/Gerichtsbeschluss-/Urteil gibt,kannst du den Unterhalt

      vorerst einstellen.

      Die Tochter muss7kann dann Unterhalt von dir fordern. ( falls eine Unterhaltsberechtigung besteht).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Jo,

      grundsätzlich musst du Kindesunterhalt bezahlen, bis das Kind 18 ist. Danach ist das Kind unterhaltsberechtigt, wenn es in allgemeiner Schulausbildung ist oder eine berufliche Erstausbildung macht, wobei eigenes Einkommen angerechnet wird. Allerdings sind beide Eltern jetzt barunterhaltspflichtig, heißt wenn die Mutter genug verdient, muss sie sich beteiligen, die Anteile richten sich nach der Höhe des Einkommens.

      Mein Vorschlag: Heute noch (beim Kind, sie ist volljährig und damit selbst verantwortlich!) schriftlich anfragen, ob das Kind zur Schule geht oder in Ausbildung ist, mit Ankündigung, wenn keine Antwort erfolgt, den Unterhalt einzustellen. Außerdem Einkommensnachweise von Kind und Mutter über die letzten zwölf Monate, sie werden zur Berechnung des Unterhalts benötigt. Normalerweise setzt man hierzu eine Frist von 2 Wochen, damit wäre es zu knapp um für den November neu zu berechnen.

      Mit den Zahlen kannst du dich hier im Forum melden, bei der Berechnung bekonmmst du Hilfe.

      Sollte dein Kind eine berufliche Ausbildung machen, bist du noch 2 bis 3 Jahre dabei, wobei wie oben geschrieben Ausbildungsvergütung angerechnet wird. Sollte sie studieren, bist du noch 5 bis 6 Jahre dabei, allerdings muss sie BAFöG beantragen; das wird angerechnet.

      Gruß Adler
    • dit250 schrieb:

      Ich zahle nun schon (freiwillig) Alimente von da an als das Kind 3 Jahre alt war..
      Wir waren nicht verheiratet und sie hatte mir das Kind damals "angehängt"
      So,einen gerichtlichen Bescheid gab es nie,kein Anwaltsschreiben nix!

      Hallo Jo,

      keine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung damals? Freiwillig Vaterschaft anerkannt und erst ab dem 3. Lebensjahr Unterhalt gezahlt...? Keine Urkunde über Unterhalt beim JA unterzeichnet?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Guten Morgen!

      Das Geschriebene ist insoweit richtig, wenn wir uns in deutschen Familienrecht bewegen.

      Ich gebe aber zu bedenken, dass der Begriff "Alimente" in Österreich und der Schweiz noch durchaus gebräuchlich ist.

      Der TS sollte daher mal angeben, wo sich seine Geschichte abspielt.

      LG chico
    • Benutzer online 1

      1 Besucher