Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage:
Zunächst der allgmeine Hintergrund:
Ich bin Beamter. Meine EX-Frau hatte in 2009 ihr Lehramtsstudium beendet, das danach folgende Referendariat jedoch abgebrochen. Bei Bematen ist es so, dass für jedes Kind ein sog. Familienzuschlag gezahlt wird (neben dem Kindergeld). Dieser Zuschlag wird i.d.R. dem Elternteil im öffentlichen Dienst gewährt, der vorrangig den Anspurch auf Kindergeld hat. Solange meine Ex nicht im öffentlichen Dienst tätig war, habe ich diesen Familienzuschlag ausgezahlt bekommen. Jetzt wurde mir von meinem Personalamt mitgeteilt, dass meine Ex wieder das Referendariat begonnen hat und beim Land als Beamtin beschäftigt wird. Folge: Ab 01.11.2014 fällt bei mir der Familienzuschlag weg (immerhin brutto rd. 650 € für drei Kinder).
Mein ältester Sohn ist volljährig, wohnt als Schüler jedoch noch bei seiner Mutter, ist daher priviligiert. Da meine Ex ab 01.11.2014 nun über eigenen Einkünfte (brutto ca. 2.000 €) verfügt, habe ich meinen Sohn aufgefordert, mir entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung zu stellen, damit mein Unterhaltsanteil neu berechnet werden kann, da meine Ex war nun ihm gegenüber ebenfalls zum BArunterhalt verpflichtet ist.
Mein Sohn stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass mich die Einkünfte seiner Mutter nichts angehen und er weiterhin auf den vollen Unterhalt meinerseits besteht. Die noch bestehende Jugendamtsurkunde will er auch nicht herausrücken.
Frage:
Zum 01.11.2014 muss ich den Unterhalt für November zahlen. Wenn ich den bisherigen Betrag zahle, sich hinterher jedoch herausstellt, dass ich weniger hätte zahlen müssen, dann habe ich keine Rückforderungsmöglichkeit. Kann ich daher aufgrund einer ungefähren Ermittlung des Einkommens meiner Ex den Unterhalt teilweise (angemessen) kürzen? Ist dann eine Pfändungsschutzklage notwendig, oder kann sich mein Sohn dann sofort per Pfändung die Differenz auf diesem Wege auszahlen lassen, obwohl er sich jeder Mitarbeit in der Sache verweigert?
Viele Grüße an Alle
Scharnhorst
ich habe mal wieder eine Frage:
Zunächst der allgmeine Hintergrund:
Ich bin Beamter. Meine EX-Frau hatte in 2009 ihr Lehramtsstudium beendet, das danach folgende Referendariat jedoch abgebrochen. Bei Bematen ist es so, dass für jedes Kind ein sog. Familienzuschlag gezahlt wird (neben dem Kindergeld). Dieser Zuschlag wird i.d.R. dem Elternteil im öffentlichen Dienst gewährt, der vorrangig den Anspurch auf Kindergeld hat. Solange meine Ex nicht im öffentlichen Dienst tätig war, habe ich diesen Familienzuschlag ausgezahlt bekommen. Jetzt wurde mir von meinem Personalamt mitgeteilt, dass meine Ex wieder das Referendariat begonnen hat und beim Land als Beamtin beschäftigt wird. Folge: Ab 01.11.2014 fällt bei mir der Familienzuschlag weg (immerhin brutto rd. 650 € für drei Kinder).
Mein ältester Sohn ist volljährig, wohnt als Schüler jedoch noch bei seiner Mutter, ist daher priviligiert. Da meine Ex ab 01.11.2014 nun über eigenen Einkünfte (brutto ca. 2.000 €) verfügt, habe ich meinen Sohn aufgefordert, mir entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung zu stellen, damit mein Unterhaltsanteil neu berechnet werden kann, da meine Ex war nun ihm gegenüber ebenfalls zum BArunterhalt verpflichtet ist.
Mein Sohn stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass mich die Einkünfte seiner Mutter nichts angehen und er weiterhin auf den vollen Unterhalt meinerseits besteht. Die noch bestehende Jugendamtsurkunde will er auch nicht herausrücken.
Frage:
Zum 01.11.2014 muss ich den Unterhalt für November zahlen. Wenn ich den bisherigen Betrag zahle, sich hinterher jedoch herausstellt, dass ich weniger hätte zahlen müssen, dann habe ich keine Rückforderungsmöglichkeit. Kann ich daher aufgrund einer ungefähren Ermittlung des Einkommens meiner Ex den Unterhalt teilweise (angemessen) kürzen? Ist dann eine Pfändungsschutzklage notwendig, oder kann sich mein Sohn dann sofort per Pfändung die Differenz auf diesem Wege auszahlen lassen, obwohl er sich jeder Mitarbeit in der Sache verweigert?
Viele Grüße an Alle
Scharnhorst