Weitere Vorgehensweise bei fehlender Mitwirkung bei der Ermittlung des Barunterhaltes an meinen volljährigen Sohn

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    • Hallo edy,
      ich hätte mich mit der Aussage nicht zufrieden gegeben. Aber in dem Gespräch war dann doch sehr verblüfft, da ich mit einer solchen Aussage nicht gerechnet haben. Ich habe ja vorher wie nachher auch noch jede Menge Literatur/Beiträge zum Thema gelesen und nirgends eine gleichlautende Aussage gefunden. Aber die Rückmeldungen hier im Forum haben mir vollends die richtige Richtung gewiesen und mich in meiner Position gestärkt. Euch allen an dieser Stelle daher nochmals ein dickes DANKE!

      Bei mir scheint sich neben dem Unterhaltsproblem immer auch ein zeitgleiches Anwaltsproblem einzustellen. Meinem ersten Anwalt habe ich 2007 nach nur zwei Schreiben und drei Wochen das Mandat entzogen, worauf er mir eine völlig überzogene Rechnung geschickt hat. Folge: Ex und Anwalt haben mich verklagt. Beides im Wege des Vergleiches erledigt. Der zweite Anwalt war fachlich gut, konnte jedoch nicht rechnen und war menschlich auch nur begrenzt zu ertragen. Und jetzt habe ich diesen Anwalt (aufgrund mehrerer Empfehlungen) und bin mir ziemlich sicher, dass der gute Mann weniger Ahnung vom Thema hat, als ich diese habe. Ja, aber die Rechnungen sind dann immer korrekt und kommen recht schnell......


      Viele Grüße
      Scharnhorst
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