Guten Abend forum,
ich habe eine konkrete frage zur Zwangsvollstreckung von UH Rückständen.
Das familiengericht hat die unterhaltspflicht für das volljährige kind zum 31.8.14 aufgehoben.
wie lange können die unterhaltsrückstände noch in den vorrechtsbereich des § 850d gepfändet werden ?
danke im voraus für ihre antworten.
ich habe eine konkrete frage zur Zwangsvollstreckung von UH Rückständen.
Das familiengericht hat die unterhaltspflicht für das volljährige kind zum 31.8.14 aufgehoben.
wie lange können die unterhaltsrückstände noch in den vorrechtsbereich des § 850d gepfändet werden ?
danke im voraus für ihre antworten.