Zwangsvollstreckung KU -Unterhaltsrückstände nach Ende der UH Pflicht

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    • Zwangsvollstreckung KU -Unterhaltsrückstände nach Ende der UH Pflicht

      Guten Abend forum,

      ich habe eine konkrete frage zur Zwangsvollstreckung von UH Rückständen.

      Das familiengericht hat die unterhaltspflicht für das volljährige kind zum 31.8.14 aufgehoben.

      wie lange können die unterhaltsrückstände noch in den vorrechtsbereich des § 850d gepfändet werden ?

      danke im voraus für ihre antworten.
    • Hallo 22ku22,

      Wie in einem anderen Thema von dir, schon geschrieben:

      Familiensache vs. Mahnsache

      Das Familiengericht hat dich vom laufenden Unterhalt befreit.

      Wurde etwas über den rückwirkenden Unterhalt behandelt?

      Wenn nein, dann ist dieser noch zu zahlen ( meist die letzten 3 Jahre).

      Die Pfändungshöhe hängt jeweils von der Pfändungsfreigrenze ab.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,
      das familiengericht hat mir geraten, insolvenz zu beantragen.
      das dauert lang.
      der alte titel ist immer noch in der zwangsvollstreckung, es wird bis zum sozialhilfesatz gepfändet.
      ich habe mal gelesen, dass das aber nur bis max. 1 jahr nach ende der uh pflicht möglich ist.
      irre ich mich ?
      liebe grüsse

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

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