Hallo liebe Forenmitglieder,
heute erreichte mich das Schreiben des Anwalts meines Kindes hinsichtlich über die Forderung des Kindesunterhalts. Der Einfachheit halber, habe ich das Schreiben mal anonymisiert eingefügt:
Der Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde) war bis zum 18 Lebensjahr begrenzt.
Die Schulbescheinigung ist die des alten Schuljahres 2013/2014.
Das Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn ist (augenscheinlich) nicht gut, da dieser mir seit etwa 8 Jahren erfolgreich entfremdet wurde.
Die Auskunft über den Wohnort meines Kindes wird mir verweigert. Entsprechende Stellen in der Schulbescheinigung sind geschwärzt.
Nun meine Fragen zum Inhalt:
1. Das mit dem Barunterhalt stimmt doch nicht, oder? Müssen sich denn Anwälte nicht fortbilden? Können die jeden Mist schreiben? ?(
2. Ich weiß ums Verrecken nicht, wie der Anwalt auf 423 Euro kommt. Ich komme auf 329 Euro. 8|
3. Muss ich dann die Zahlung auf das Konto der Mutter leisten? Kann ich verlangen, dass mein Sohn ein (kostenfreies) Konto anlegt? Nicht, dass ich dann Probleme bekomme, dass er sagt, er hat das Geld nicht erhalten. (Kann ja sein)
4. Kann er mir verweigern seinen Wohnort mitzuteilen, obwohl gemeinsames Sorgerecht bestanden hatte und er jetzt Unterhalt von mir fordert?
5. Warum muss ich im Monat des Geburtstages nachzahlen? Der Titel galt doch bis zum September. Wenn ich weniger zahlen muss, hätte ich ja im September auch nicht weniger zahlen dürfen? Oder doch?
Ich freue mich auf die Beantwortung zu meinen Fragen oder auch Meinungen zum Brief und bedanke mich herzlichst im Voraus. 8)
Viele Grüße
heute erreichte mich das Schreiben des Anwalts meines Kindes hinsichtlich über die Forderung des Kindesunterhalts. Der Einfachheit halber, habe ich das Schreiben mal anonymisiert eingefügt:
Jetzt noch ein paar Anmerkungen:Aufgrund der mir vorliegenden Jugendamtsurkunde vom 01/2014 sind Sie verpflichtet Unterhalt in Höhe von 105 % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.
Sie wurden bereits davon in Kenntnis gesetzt, dass Ihr Kind wegen des Erreichens der Volljährigkeit ab dem XX.09.2014 die monatlichen Unterhaltszahlungen selbst auf dessen Konto zu erhalten hat. Ihre letzte Unterhaltszahlung in Höhe von 356,00 € für den Monat September 2014 erfolgte noch an Frau XXXX.
Da mein Mandant kein eigenes Konto besitzt werden Sie aufgefordert, weiterhin Zahlungen des monatlich geschuldeten Unterhalts auf das Ihnen bekannte Konto der Mutter zu leisten.
Mit Erreichen der Volljährigkeit im September 2014 sind von Ihnen nicht mehr 356,00 €, sondern 423,00 € monatlich im voraus zu bezahlen. Für den Monat September 2014 ergibt dies eine Nachzahlung in Höhe von 67,00 €. Diesen Betrag und den Unterhalt für den Monat Oktober 2014 sowie fortlaufend bis zum Schulende haben Sie weiterhin zu leisten. Vorsorglich füge ich Ihnen nochmals in Kopie die Schulbescheinigung des Gymnasiums in XXX bei, die Sie bereits über das Landratsamt XXX erhalten haben.
Danach gilt XXX als privilegiertes Kind, sodass der Barunterhalt ausschließlich von Ihnen als Vater zu erbringen ist und die Mutter meines Mandanten nach wie vor Betreuungsunterhalt leistet.
Ihre Nachzahlung für September und Oktober erwartet mein Mandant bis spätestens 17.10.2014 und die fortlaufende Zahlung des monatlich geschuldeten Unterhalts mit Wirkung ab November 2014 jeweils monatlich im voraus bis spätestens zum 03. eines jeden Monats.
Es wäre bedauerlich, wenn mit Ablauf dieses Termins das Familiengericht beauftragt werden müsste..
Der Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde) war bis zum 18 Lebensjahr begrenzt.
Die Schulbescheinigung ist die des alten Schuljahres 2013/2014.
Das Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn ist (augenscheinlich) nicht gut, da dieser mir seit etwa 8 Jahren erfolgreich entfremdet wurde.
Die Auskunft über den Wohnort meines Kindes wird mir verweigert. Entsprechende Stellen in der Schulbescheinigung sind geschwärzt.
Nun meine Fragen zum Inhalt:
1. Das mit dem Barunterhalt stimmt doch nicht, oder? Müssen sich denn Anwälte nicht fortbilden? Können die jeden Mist schreiben? ?(
2. Ich weiß ums Verrecken nicht, wie der Anwalt auf 423 Euro kommt. Ich komme auf 329 Euro. 8|
3. Muss ich dann die Zahlung auf das Konto der Mutter leisten? Kann ich verlangen, dass mein Sohn ein (kostenfreies) Konto anlegt? Nicht, dass ich dann Probleme bekomme, dass er sagt, er hat das Geld nicht erhalten. (Kann ja sein)
4. Kann er mir verweigern seinen Wohnort mitzuteilen, obwohl gemeinsames Sorgerecht bestanden hatte und er jetzt Unterhalt von mir fordert?
5. Warum muss ich im Monat des Geburtstages nachzahlen? Der Titel galt doch bis zum September. Wenn ich weniger zahlen muss, hätte ich ja im September auch nicht weniger zahlen dürfen? Oder doch?
Ich freue mich auf die Beantwortung zu meinen Fragen oder auch Meinungen zum Brief und bedanke mich herzlichst im Voraus. 8)
Viele Grüße