Unterschrift zur Anlage U

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    • ISUV Merkblatt 55

      Eine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting muss nicht unbedingt in Form der Anlage U erfolgen. Es reicht aus, wenn die Zustimmung in anderer geeigneter Form dem Finanzamt vorliegt. Also z.B. durch ein separates Schriftstück des Unterhaltsempfängers. Auch ein gerichtlicher Vergleich zum Unterhalt mit einer enthaltenen Zustimmung reicht aus. Liegt eine solche uneingeschränkte Zustimmung dem Finanzamt bereits vor, muss der Unterhaltspflichtige die Anlage U nur noch als Antrag mit Angabe der Unterhaltsleistungen einreichen (Abschnitt A der Anlage U). Die Unterschrift des Unterhaltsempfängers ist dann im Abschnitt B nicht erforderlich.


      begrenztes Realsplitting - Anlage U
      Viele Grüße
      Nola
    • Hallo Thomas,

      ich wundere mich ein wenig, warum Du zum Widerspruch bei der Höhe des Trennungsunterhalts und auch zur Dauer des Getrenntlebens keine weiteren Angaben machst. Aber ein weiterer Name wurde kürzlich auf dem Briefkasten entdeckt... vom Gerichtsvollzieher? 8)

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    • Hallo,

      Die Dame hat den Brief erhalten und beschwert sich bei mir dass er in deutscher Sprache ist, womit sie nichts anfangen kann. Muss ich ihr das übersetzen oder soll sie das auf eigene Kosten machen.

      Muss sie sich denn selber versichern weil sie 1100€ Trennungsunterhalt bekommt? Oder muss sie das erst wenn ich Realsplitting beantrage?

      Ich muss ja kein Realsplitting machen, das muss ich ja erst prüfen und will grundsätzlich ihre Unterschrift.

      Das mit der Krankenversicherung habe ich nicht gewusst bei der Höhe des Unterhalts.

      Den anderen Namen am Briefkasten haben mir Nachbarn mitgeteilt.

      Dauer der Trennung: 2 Jahre
      Gruss
      tommi

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    • Hat lange gedauert. ;)

      Niemand weiß, für welches Jahr noch eine gemeinsame Veranlagung möglich ist/war. Niemand weiß, wieviel TU in den Folgejahren abgesetzt werden kann. Daher ist das mit der KV auch schwierig zu beantworten.

      Für den Realsplitting-Dolmetscher bist Du nicht zuständig.

      2 Jahre Trennung könnte ein Problem beim Umgang sein.
    • Hallo,

      Es wird nicht gemeinsam veranlagt, da im Folgejahr Steuerklasse 1 gültig ist.
      Also ganz normal TU über Anlage U.

      Nochmal die Frage: muss sich die getrennte Frau bei einem TU von 1100€ selbst versichern oder erst wenn ich Realsplitting über Anlage U beantrage?

      Soweit ich weis ist sie bis zur Scheiung mitversichert, erst danach muss sie sich selbst versichern, Kind bleibt bei mir mitversichert da ich mehr verdiene, mehr als 0€ ist in diesem Fall nicht schwer. Aber ab welcher Grenze Unterhalt muss sie sich selbst versichern? Muss sie dann das Kind auch selber von ihrem Unterhalt versichern oder nur sich selbst?

      Das mit dem Umgang läuft, ist ein Thema für sich.

      Sorry für die späte Antwort, ihr seid einfach superschnell mit den Antworten, finde ich einfach klasse!

      Gruss
      Tommi

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    • Gab es überhaupt eine gemeinsame Veranlagung? 8)

      Zur Sache:

      Wenn sie aufgrund begrenztem Reaplitting die sozialrechtliche Grenze überschreitet, muss sie sich - m.E. rückwirkend für das Jahr - selbst versichern. Grenze steht irgendwo im SGB. Was sagt das aktuelle MB 55 dazu?

      Kind kann bei Dir weiter versichert sein.

      Das begrenzte Realsplitting kann man optimieren in dem nicht der gesamte TU abgesetzt wird ... FA muss das akzeptieren. DU entscheidest allein, wieviel (weniger) Du absetzt!

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    • Hallo allerseits,

      Es sind nun zwei Wochen vergangen und ich habe noch immer keine Unterschrift bzw Zustimmung zum Realsplitting von meiner getrennten Frau bekommen. Ich habe ihr eine Frist von 3 Wochen gegeben.

      Wie soll ich nun weiter machen?

      Soll ich direkt einen Anwalt bitten sie zu verklagen, oder was könnte ich noch tun?

      Ich stehe wirklich nicht auf Gerichtssäle.

      Wer zahlt meinen Anwalt wenn er ihre Zustimmung aussergerichtlich einholt? ( ich schätze wenn er ihr schreibt wird sie vielleicht eher zustimmen als wenn ich ihr über einen Gerichtsvollzieher den Brief schicke )

      Kann ich sicher sein, dass sie den Prozess verliert und die Prozesskosten und meinen Anwalt bezahlen muss? Sie arbeitet nicht und kriegt von mir 1100€ unterhalt. Ich habe irgendwie das Gefühl ich bekomme zwar die Zustimmung gerichtlich aber zahlen muss ich das Theater vor Gericht.

      Was sollte mein nächster Schritt sein?

      Danke
      Tommi
    • Hallo Thomas,

      wenn Du alles richtig formuliert hast kann Dein RA nach Ablauf der Frist (3 Wochen hast Du ihr gegeben) ohne weitere außergerichtliche Aufforderung eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Bei momentan 1.100 Euro TU werden ihr die gesamten Verfahrenskosten auferlegt.

      Vermutlich bist Du VKH-berechtigt.
    • Hallo Forum,

      ich habe die Unterschift zur Anlage U von der getrennten Ehefrau erhalten. Euer Merkblatt sei dank!

      Nun prüfe ich mit meinem Steuerberater über welche der zwei Möglichkeiten ich es absetze und wieviel.

      Weis jemand die Unterhaltsgrenze, nach der sie die Versicherung zahlen müsste? Denn genau den Betrag -1€ würde ich
      dann versuchen abzusetzen, damit sie keine Steuern bzw. Krankenversicherung zahlen müsste, was wiederrum ich zahlen müsste,
      da ich mich dazu verpflichtet habe.

      @franziw: ich habe leider keinen Anspruch auf PKH ich verdiene natürlich zu viel.
      Da ich aber in diesem Jahr horrände Ausgaben wegen Prozesskosten, Unterhaltsrückstände, Kindergeldrückstände usw
      zu zahlen habe, bin ich praktisch Bankrott. Dies wird aber im PKH Rechner nicht berücksichtigt.
      Somit gehe ich immer weiter in Schulden. Ich verdiene viel, aber es bleibt mir am 2. des Monats nur ca 600€ übrig.

      Danke
      Tommi

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    • Hallo Tommi,

      die gesetzliche Grundlage ist mir zwar bekannt, aber es ist mir zu aufwendig, den genauen Betrag zu ermitteln. 8)

      § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB 5 Familienversicherung

      (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
      ...
      ...
      ...
      ...
      5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.
    • Hallo,

      1/7 der monatlichen Bezugsgrösse. Kann es sein, dass diese 2013 2695€ war. Somit 2695€ / 7= 385€.
      Somit sollte ich nur maximal 12x385€ absetzen, damit sie keine sozialversicherungen zahlen müsste?

      Das wäre ein gutes Argument auf das Realsplitting zu verzichten und es über die aussergewöhnlichen Belastungen abzusetzen oder?

      Das wären ja nur 4620€, tatsächlich hat sie TU von ca 14000€ von mir bekommen.
      Oder habe ich das falsch ausgerechnet?

      Gruss
      tommi
    • Hallo Forum,

      weis jemand wie hoch der Beitragssatz für Kranken und Pflegeversicherung für eine nicht erwärbstätige getrennt lebende Frau ist?

      Denn nach meinen Recherchen, müsste meine Rechnung (siehe letzter Beitrag) ungefähr stimmen, und ich würde dann für 2014 die Krankenversicherung nachzahlen müssen, da sie mitversichert war, und somit nun kein Anspruch darauf hatte.

      Kann es sein dass Krankenversicherungen dazu noch Strafgelder aussprechen, weil man ja nachzahlen muss?

      Danke
      Tommi
    • Hi edy,

      danke, es sind ca 160€, wenn ich bedenke dass ein Student ca. 80€ bezahlt ists das schon sehr viel.

      Ist da Pflegeversicherung dabei? Die ist doch auch Bestandteil der Familienversicherung auf die sie ja dann kein Recht hat.

      Dann werde ich wohl nur ca. 4000€ absetzen können, obwohl ich das 4fache an Unterhalt gezahlt habe.

      Danke
      TM
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