Hallo Clint,Clint schrieb:
Ihre ganze Familie lebt in Serbien, aber die Oma zusammen mit Tochter und Enkel hier in einer 30qm Wohnung und qualmen das Kind voll. Kenn mich mit dem Ausländerrecht nicht aus. Benötigt die Oma als Bürgerin eines EU-Beitrittskandidaten eine Aufenthaltsgenehmigung? Wovon lebt die Oma eigentlich?
Es sind abwechselnd entweder Oma oder Opa in der Wohnung. Staatsbürger Serbiens, Bosniens usw können sich ohne Visum 3 Monate in Deutschland aufhalten.
Natürlich finanziert die KM Oma / Opa und wer auch immer da ist, undzwar von dem Unterhalt den ich schwer verdient habe. Darauf hat ja keiner Einfluss, sie kann ja mit dem Geld machen was sie will.
Das ist ja auch alles nicht verwerflich dass jemand da ist, ich finde es ja sogar gut, denn es tut dem Kind bestimmt gut, denn soziale Kontakte hat die KM hier auch nicht. Und ich weis dass sich die Oma und Opa gut um das Kind kümmern. So heftig es sich anhört, aber diesem Kind verdanken sie das viele Geld dass sie von mir bekommen.
Das schlimme ist nur, dass sie alle in dieser kleinen Wohnung dahin vegetieren, um das maximale was sie sparen können in die Heimat zu schicken, und darunter leidet natürlich mein Kind.
Wem sollte ich diese Überbelegung der Wohnung melden? Dem Vermieter (der dann nichts tut wenn es ihm egal ist), dem Wohnungsamt oder einfach der Polizei?
Gruss
Tommi
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