Umzug in eine grössere Wohnung einklagen

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    • Clint schrieb:

      Ihre ganze Familie lebt in Serbien, aber die Oma zusammen mit Tochter und Enkel hier in einer 30qm Wohnung und qualmen das Kind voll. Kenn mich mit dem Ausländerrecht nicht aus. Benötigt die Oma als Bürgerin eines EU-Beitrittskandidaten eine Aufenthaltsgenehmigung? Wovon lebt die Oma eigentlich?
      Hallo Clint,

      Es sind abwechselnd entweder Oma oder Opa in der Wohnung. Staatsbürger Serbiens, Bosniens usw können sich ohne Visum 3 Monate in Deutschland aufhalten.
      Natürlich finanziert die KM Oma / Opa und wer auch immer da ist, undzwar von dem Unterhalt den ich schwer verdient habe. Darauf hat ja keiner Einfluss, sie kann ja mit dem Geld machen was sie will.

      Das ist ja auch alles nicht verwerflich dass jemand da ist, ich finde es ja sogar gut, denn es tut dem Kind bestimmt gut, denn soziale Kontakte hat die KM hier auch nicht. Und ich weis dass sich die Oma und Opa gut um das Kind kümmern. So heftig es sich anhört, aber diesem Kind verdanken sie das viele Geld dass sie von mir bekommen.

      Das schlimme ist nur, dass sie alle in dieser kleinen Wohnung dahin vegetieren, um das maximale was sie sparen können in die Heimat zu schicken, und darunter leidet natürlich mein Kind.

      Wem sollte ich diese Überbelegung der Wohnung melden? Dem Vermieter (der dann nichts tut wenn es ihm egal ist), dem Wohnungsamt oder einfach der Polizei?

      Gruss
      Tommi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ThomasMüller ()

    • Hallo T.M.,

      Wann warst du das letzte mal in der Heimat deiner Frau?

      Wo geht das Geld in Serbien hin? Wird es etwa in den Ausbau eines Hauses gesteckt?

      Dann würde natürlich zusätzlich die Gefahr eines Umzuges (Mutter+Kind) nach Serbien bestehen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Leute,

      eine Frage zur Überbelegung der Wohnung:

      Frau und Kind leben in einer kleinen 1 Zimmer Wohnung. Es ist permanent Oma oder Opa abwechselnd für 3 Monate auch in der Wohnung.
      Das wissen wir ja bereits.

      Nun das neueste: Auf dem Briefkasten steht noch ein weiterer Name einer männlichen mir unbekannten Person (serbischer Name).

      Wenn auf dem Briefkasten dieser zweite Name steht, ist diese Person beim Einwohnermeldeamt auf diese Wohnung gemeldet?
      Wenn ja, haben wir hier offiziell 2 Erwachsene und ein kleines Kind in einer 1 Zimmer Wohnung, zuzüglich die Oma oder der Opa.

      Was soll ich unternehmen, soll ich zuerst zur Polizei gehen? Was würde die Polizei hier tun?

      PS: Es handelt sich um kein Loft, Penthouse oder eine 100qm 1 ZW. Es ist ein Plattenbau mit 20 Stockwerken und irgendwo da ist eine kleine Bude,
      wo mein kleines Kind mit diesen Leuten leben muss.

      Vielen Dank
      Tommi
    • ThomasMüller schrieb:

      Wenn auf dem Briefkasten dieser zweite Name steht, ist diese Person beim Einwohnermeldeamt auf diese Wohnung gemeldet?

      Was soll ich unternehmen, soll ich zuerst zur Polizei gehen? Was würde die Polizei hier tun?



      Hallo Thomas,

      die Person muss nicht zwingend beim Einwohneramt gemeldet sein, nur weil der Name dort steht. Ebenso kann sie dort gemeldet sein und nicht dort wohnen.

      Die Polizei wird gar nichts machen, da ist erstmal nichts Illegales dabei, ein Schild mit einem Namen an einem Briefkasten anzubringen.

      Da würde ich eher beim Einwohnermeldeamt anfragen.


      Wie sieht eigentlich das Jugendamt die ganze Situation?
      Viele Grüße
      Nola
    • Hallo Nola,

      Ja das gleiche haben mir heute meine Freunde gesagt wie du.

      Das Jugendamt hat sie damals ja besucht und war nicht glücklich darüber dass sie in einer 1ZW wohnen,
      aber meine ex sagte dem JA sie sucht eine grössere Wohnung und es sei ja so schwer eine grössere zu finden.

      Somit hat sich das Thema fürs JA vorerst erledigt.

      Das ganze ist 1 Jahr her, sie wohnt noch immer dort.

      Das Jugendamt erfährt morgen von mir von diesem zweiten Namen am Briefkasten.

      Ich denke wenn jemand seinen Namen am Briefkasten hat, wird er zu hoher Wahrscheinlichkeit offiziell dort gemeldet sein. Das wird mein Anwalt beim EWMA prüfen.

      Ich berichte morgen was das Jugendamt zu dem ganzen sagt.

      Eins ist Fakt: das Kind lebt mit mehreren Erwachsenen in einem Zimmer.
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