Problem mit meiner Immobilie und Zugewinn

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    • Problem mit meiner Immobilie und Zugewinn

      Hallo Forum,
      seit 8 Monaten lebe ich nach dem Auszug meiner Frau getrennt. Ich bin 66 Jahre alt, Rentner und bewohne mit meiner einzigen erwachsenen Tochter mein Einfamilienhaus,dessen Alleineigentümer ich bin. Das Haus habe ich vor der Eheschließung gekauft. Es wurde ein halbes Jahr nach Eheschließung fertiggestellt. Seitdem wohnen wir in diesem Haus. Die Hypothek wurde überwiegend in der Ehezeit abbezahlt.

      Zur Zeit läuft immer noch das Verfahren wegen Trennungsunterhalt.Meine Anwältin hat unter Beachtung des Selbstbehalts für mich ausgerechnet: 1100,- Euro für mich und 400,- Euro für meine Ehefrau. Dabei ist berücksichtigt, daß mir ein angemessener Wohnwert in Höhe von 350,- Euro angerechnet wird und ich noch 800,- Euro monatlich für die Hypothek bezahle. Soweit ist das ok. Ab Dezember entfällt die Hypothek, weil das Haus dann bezahlt ist. Jetzt befürchte ich natürlich, daß ich diese freiwerdenden 800,- Euro nahezu komplett an meine Frau weitergeben muß und sich meine Situation dadurch praktisch nicht verbessert. Meine Anwältin meinte jedoch, daß dem nicht so sei. Ich müsse lediglich 3/7 von diesen 800,- an meine Frau weitergeben. Das kommt mit merkwürdig vor und ich vermute, daß sie hier falsch liegt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat dazu eine Meinung?

      Dann ist da noch das Problem Wohnvorteil/ Zugewinn. Wenn ich den Scheidungsantrag stelle, dann wird mir ab Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite der volle Wohnwert angerechnet.Das ist natürlich sehr schmerzlich und schafft finanzielle Probleme, so daß es zweifelhaft ist ob ich meine Immobilie halten kann um sie später meiner Tochter zu überlassen. Ich hatte den Gedanken, daß ich mein Haus jetzt während der Trennung einfach an meine Tochter verschenke, um so der Wohnwert-Anrechnung zu entgehen. Ich vermute aber, daß das nicht möglich ist, weil ich - noch nicht- ohne Zustimmung meiner Frau über mein Vermögen im Ganzen verfügen darf. Das ist wohl erst nach rechtskräftiger Scheidung möglich.Liege ich da richtig?

      Unabhängig davon hätte ich Probleme, wenn ich nach dem Verschenken an meine Tochter Zugewinn an meine Frau bezahlen muß. Dafür müßte ich nämlich das Haus belasten.Mein Haus kann ich aber nicht belasten, wenn ich es verschenkt habe. Nach rechtskräftiger Scheidung werde ich wohl darüber mal mit einem Notar und einer Bank reden müssen. Hat jemand eine Idee wie dieses Problem angegangen werden kann?

      Naja, und dann ist da noch das Thema Zugewinn. Klar ist, daß ich ein möglichst hohes Anfangsvermögen und eine möglichst niedriges Endvermögen haben muß. Das Anfangsvermögen kann ich kaum beeinflussen. Beim Endvermögen sehe ich Möglichkeiten. Z.B. könnte ich mir ein "Darlehen" von meiner Schwester geben lassen und glaubhaft darlegen, daß ich dieses Geld sinnvoll ausgegeben und nicht verschwendet habe.Mein Konto könnte ich vor dem Scheidungsantrag überziehen und mir z.B. von meiner Anwältin vorab eine Kostennote ausstellen lassen. Ich müßte dann allerdings belegen, wo das Geld geblieben ist. Das könnte schwierig werden; mal sehen. Es wäre schön, wenn hierzu jemand hilfreiche - legale - Tipps geben könnte.
      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      um sicher zu gehen, dass ich dich richtig verstanden habe: Du erwartest hier im Forum ernsthafte Tipps, wie du deiner Frau eigentlich zustehende Gelder entziehen bzw. verweigern kannst. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

      Du baust ein Haus und bezahlst es fast vollständig während der Ehezeit ab, d.h. deine Frau arbeitet somit zur Hälfte so hart wie du und zahlt somit zum gleichen Teil das Haus ab und als Dank soll sie davon nichts haben und du verdienst dir mit Trickerseien eine goldene Nase? Gott sei dank ist es nicht relevant, ob du als Alleineigentümer dich im Grundbuch hast eintragen lasen, denn selbstverständlich steht die Hälfte des Vermögens deiner Frau zu.

      Wie findest du folgenden Vorschlag: Du schenkst dein Haus einfach deiner Frau. Somit hast du zwar die Ehezeit hart gearbeitet, um die Hälfte des Hauses abzubezahlen (so wie deine Frau auch), aber jetzt hast du nichts mehr davon, sondern deine Frau bekommt alles. Fändest du das ok? Ich denke nicht.

      Also mein Tipp: Geh fair mit deiner Frau um, dann wird sie auch fair mit dir umgehen. Deine Frau (egal ob sie gearbeitet hat oder Hausfrau war), hat dir Arbeit abgenommen und somit steht ihr auch das während der Ehe erworbene Vermögen genauso zur Hälfte zu wie dir.

      Also einige ich dich im Guten.

      Gruß
      Der Einzelfallprüfer
    • Hallo Einzelfallprüfer,
      dein Beitrag ist leider nicht sehr hilfreich.Zu deiner Entlastung Folgendes. Du konntest nicht wissen, daß meine Frau während der Ehezeit schlicht und ergreifend faul gewesen ist. Sie hat NICHT hart gearbeitet. Selbst um Kindererziehung und Haushaltsführung mußte ich mich neben meiner anspruchsvollen Berufstätigkeit überwiegend kümmern. Die hat sich nur ein "schönes Leben " gemacht und die Glotze strapaziert.

      Bei der Trennung hat sie mich während meiner Abwesenheit regelrecht ausgeraubt. Ich rede hier von Werten im Bereich von mindesten 30.000,- Euro, die sie geklaut hat und die nachweislich mein Alleineigentum sind. Von dem übrigen Hausrat, den sie eigenmächtig entwendet hat und nicht zu teilen bereit ist will ich garnicht reden. Wertvollen Schmuck, den ich von meiner Mutter geerbt habe will sie nicht herausgeben uvm. Sämtliche Versuche von meiner Seite, eine gütliche Einigung zu erreichen sind an der Zanksucht und der Gier dieser Frau gescheitert. Selbst die Sachen meiner erwachsenen Tochter und deren zwei Hunde hat sie einfach ohne Wissen und gegen den ausdrücklichen Willen meiner Tochter mitgenommen und gibt das alles nicht heraus. Meine Tochter mußte ihre eigene Mutter deswegen verklagen!!!Nein, mit dieser Frau ist kein Gespräch möglich. Ihre Gier und ihr Egoismus sind so ausgeprägt, daß sie sogar ihr eigenes Kind einfach quittiert hat. Ein unvorstellbarer Vorgang!
      ist es da ein Wunder, wenn ich meine Rechte wahrnehmen möchte und nach LEGALEN Tipps frage?

      Gruß
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      naja, ich stelle mir da echt die Frage, wann Du enn bemerkt hast, das sie faul war!? Es gehören im Grunde immer zwei dazu. Einer der handelt, und der andere der das zuläßt. Selbstverständlich kannst Du Deinem Anwalt nach Einschätzung des zu erwartenden Kostenaufwands eine umfangreiche voaauszahzlung der zu erwartenden Kosten zukommen lassen. Du must da dan aber auch damit rechnen, dass das Verfahren dann wirklich auch soviel kostet.

      Wenn Sie derartig umfangreiches "Vermögen" mitgenommen hat, dann kölnntest Du das im Grunde im Rahmmen des Finanzausgleichs wohl anrechnen. Es stellt sih jedoch die Frage, ob der Hausrat oder die mitgenommenen Gegenstände wirklich diesen derzeitigen MArktwert haben oder nicht einfach für Dich einen ideellen Wert, der meist gefühlt höher liegt.

      Beispielsweise könntet ihr euch ja beim Schmuck darauf einigen, das Sie diesen an die Tochter rausgibt. Oder eben diesen an diese vererbt und vorher weder verkauft noch anderweitig weitergibt. Das müßte da dann vor Gericht als Verhandlungsergebnis niedergeschrieben werden, oder vom Notar beurkundet.

      Normalerweise ist es ja so, das derjenige der geht die SCheidung einreicht. Mir ist der letzliche Grund eurer Trennung ehrlich gesagt nicht ganz klar. Habt ihr euch eindfach auseinandergelebt?

      Zudem stelle ich mir die Frage, ob Sie sich während der Ehe um Arbeit bemüht hat, oder dies zumindest in Erwägung gezogen hat. Klar, sie hat den Vorteil, das sie ausgezogen ist und eben wohl einen entsprechenden Vorteil hiervon hat. Klar könntet ihr beide das Haus an eure gemeinsame Tochter weiter geben. Das Problem wird da dann sein, as wenn einer von euch in Hartz IV geht die Schenkung dann wohl Rückgängig gemacht werden kann (von Amtswegen).

      Ich denke, das es immer das selbe ist, einer oder beide sind wie und warum auch immer gekränkt und beleidigt. Der eine hat Jahrzehnte das Geld nach hause gebracht, während der andere sich um die Kinder gekümmert hat. Ok, war viellelicht bei euch nicht der Fall, aber warum hast Du nicht vorher auf den Tisch gehaut?

      Bei alledem gibt es eine gute Nachricht: Da Du schon Rentner bist, brauchst Du ihr keinen Rentenausgleich zu zahlen.

      So hart es auch klingt und es sein mag. Ihr steht ein Vermögensausgleich zu, egal wie die gemeinsame Arbeitsteilung damals war. Da Du eine Anwältin hast, kannst Du diese ja zu Deinen ideen im Rahmen einer Diskussion befragen. Nur so zu Deiner Info, ein Gutachter kann grad mal leicht so 2-x tausend Euro kosten. Sinnvoller ist, wenn man sich da dann einigt. Wenn es keine Einigung gibt, dann kann man diese über das Gericht beantragen. Derjenige, der die Klage eingeereicht hat bzw. derjenige, der den Wert bezweifelt muß da dann in Vorkasse gehen.

      Unabhängig, was ist, bzw. geschieht, bedenkt soch bitte, das der einzige der gewinnt die Anwälte sind, die egal von wem ihre Kosten erhalten. von der Gesundheitlichen Warte her ganz abgesehen.

      Viel Glück 8)

      Tipp: http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/
    • Hallo EPHESUS,
      vielen Dank für deinen hilfreichen Beitrag. Ja, ich habe es viel zu lange zugelassen, daß meine Frau sich ein schönes Leben macht, während ich mich abgerackert habe. Arbeiten gehen wollte sie nie, obwohl das gut möglich gewesen wäre und uns finanziell geholfen hätte. Sie hat sich nie um Arbeit bemüht oder eine Arbeit auch nur in Erwägung gezogen. Über Jahre gab es ständig Gezänk und Streit. Ich denke, daß ich die Ehe über Jahre nur noch wegen meiner Tochter aufrecht erhalten habe. Vielleicht hatte ich auch Angst vor den Scheidungsfolgen. Mag sein, daß das ein Fehler war. Jedenfalls bin ich jetzt froh, daß ich abgesehen von den juristischen Aktivitäten endlich meine Ruhe habe. Auch meine Tochter fühlt sich wohl bei mir. Sie hatte erheblichen Stress zu ertragen, den ihre Mutter ausgeübt hat.

      Es entspricht meinem Plan, daß ich alle Sachen, die in meinem Alleineigentum stehen beim Zugewinn berücksichtigen lassen möchte. Deine Bedenken hinsichtlich des Marktwertes teile ich. Die Sachen sind alle älter als zehn Jahre. Einen großen Teil davon habe ich mit in die Ehe gebracht. Zu dem Zeitpunkt waren die Gegenstände aber auch schon älter als zehn Jahre, so daß sie beim Anfangsvermögen wohl keine nennenswerte Rolle spielen. Ich werde mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen.
      Beim Schmuck behauptet sie ganz dreist, daß sie diesen nicht hat. Vermutlich kann ich den abschreiben, denn wie soll ich beweisen, daß sie ihn tatsächlich in ihrem Besitz hat? Ich nenne das Diebstahl.

      Zum Grund der Trennung: Auseinandergelebt hatten wir uns schon lange.Allerdings kamen dann einige Dinge hinzu, die das Fass zum überlaufen gebracht haben ( kein anderer Partner oder Straftaten). Das zu erläutern führt an dieser Stelle zu weit.
      Du mußt wissen, daß mit meiner Frau überhaupt keine Verständigung oder gar eine Einigung möglich ist. Alle meine diesbezüglichen Versuche sind gescheitert. Ich hatte ihr sogar angeboten im Beisein ihres Anwalts mit ihr zu verhandeln. Auf so etwas reagiert sie überhaupt nicht. Auch mein Hinweis, daß wir viele tausend Euros zum Fenster hinauswerfen, wenn wir uns nicht verständigen, interessiert sie nicht. Das ist für mich völlig unverständlich. Übrigens bezieht sie zur Zeit Hartz IV.
      Mit dem Verschenken des Hauses an meine Tochter werde ich wohl oder übel warten müssen bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.
      Das mit dem Rentenausgleich habe ich nicht verstanden. Wir haben 1992 geheiratet. Seit 2003 zahle ich keine Rentenbeiträge mehr. Für mich bedeutet das, daß ich die Hälfte der erworbenen Rentenansprüche aus diesem Zeitraum abgeben muß.
      Daß wir nur die Anwälte reich machen und uns selbst unnötigem Stress aussetzen, wenn wir uns nicht einigen, wird von meiner Frau leider ignoriert. Da kann ich nichts machen.

      Viele Grüße
      Hajo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • @ hajo

      @edy,

      Hajo, ich hatte das ´so v erstanden, das Du bereits eine Altersrente beziehst. Daher wird Sie keinen Rentenausgleich erhalten. Das war bei einem guten beaknnten der Fall. Der Richter fragte, ob er bereits in Rente sei. Er antwortete, das ihm dies 100.000 DM Ausgleich kosten könnte. Sie wollten sich einvernehmlich scheiden lassen. Die Scheidung wurde dann um ein Jahr verschoben .. Aber er hat sich damit den Rentenausgleich erparrt, weil er da bereits in Rente war.

      Übrigens, wenn Sie Hartz IV hat, dann wird Sie ja Prozeßkostenhilfe beantragen. Wenn Sie dad ann einen Vermögensausgleich erhält, dann ist mit Zahlung des Ausgleichs der "Hilfsgrund" entfallen

      :huh: ;) ^^ :) :D :P :rolleyes: 8|
    • Hallo,

      EPHESUS schrieb:

      Hajo, ich hatte das ´so v erstanden, das Du bereits eine Altersrente beziehst. Daher wird Sie keinen Rentenausgleich erhalten. Das war bei einem guten beaknnten der Fall. Der Richter fragte, ob er bereits in Rente sei. Er antwortete, das ihm dies 100.000 DM Ausgleich kosten könnte.
      Du schreibst von DM-Ausgleich ?

      spätestens ab 2009 dürfte sich das m.E geändert haben.

      Wird heute eine Scheidung vollzogen, muss jeder Partner die Hälfte seiner während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte, mit dem anderen teilen.

      lg edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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