Hallo Forum,
seit 8 Monaten lebe ich nach dem Auszug meiner Frau getrennt. Ich bin 66 Jahre alt, Rentner und bewohne mit meiner einzigen erwachsenen Tochter mein Einfamilienhaus,dessen Alleineigentümer ich bin. Das Haus habe ich vor der Eheschließung gekauft. Es wurde ein halbes Jahr nach Eheschließung fertiggestellt. Seitdem wohnen wir in diesem Haus. Die Hypothek wurde überwiegend in der Ehezeit abbezahlt.
Zur Zeit läuft immer noch das Verfahren wegen Trennungsunterhalt.Meine Anwältin hat unter Beachtung des Selbstbehalts für mich ausgerechnet: 1100,- Euro für mich und 400,- Euro für meine Ehefrau. Dabei ist berücksichtigt, daß mir ein angemessener Wohnwert in Höhe von 350,- Euro angerechnet wird und ich noch 800,- Euro monatlich für die Hypothek bezahle. Soweit ist das ok. Ab Dezember entfällt die Hypothek, weil das Haus dann bezahlt ist. Jetzt befürchte ich natürlich, daß ich diese freiwerdenden 800,- Euro nahezu komplett an meine Frau weitergeben muß und sich meine Situation dadurch praktisch nicht verbessert. Meine Anwältin meinte jedoch, daß dem nicht so sei. Ich müsse lediglich 3/7 von diesen 800,- an meine Frau weitergeben. Das kommt mit merkwürdig vor und ich vermute, daß sie hier falsch liegt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat dazu eine Meinung?
Dann ist da noch das Problem Wohnvorteil/ Zugewinn. Wenn ich den Scheidungsantrag stelle, dann wird mir ab Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite der volle Wohnwert angerechnet.Das ist natürlich sehr schmerzlich und schafft finanzielle Probleme, so daß es zweifelhaft ist ob ich meine Immobilie halten kann um sie später meiner Tochter zu überlassen. Ich hatte den Gedanken, daß ich mein Haus jetzt während der Trennung einfach an meine Tochter verschenke, um so der Wohnwert-Anrechnung zu entgehen. Ich vermute aber, daß das nicht möglich ist, weil ich - noch nicht- ohne Zustimmung meiner Frau über mein Vermögen im Ganzen verfügen darf. Das ist wohl erst nach rechtskräftiger Scheidung möglich.Liege ich da richtig?
Unabhängig davon hätte ich Probleme, wenn ich nach dem Verschenken an meine Tochter Zugewinn an meine Frau bezahlen muß. Dafür müßte ich nämlich das Haus belasten.Mein Haus kann ich aber nicht belasten, wenn ich es verschenkt habe. Nach rechtskräftiger Scheidung werde ich wohl darüber mal mit einem Notar und einer Bank reden müssen. Hat jemand eine Idee wie dieses Problem angegangen werden kann?
Naja, und dann ist da noch das Thema Zugewinn. Klar ist, daß ich ein möglichst hohes Anfangsvermögen und eine möglichst niedriges Endvermögen haben muß. Das Anfangsvermögen kann ich kaum beeinflussen. Beim Endvermögen sehe ich Möglichkeiten. Z.B. könnte ich mir ein "Darlehen" von meiner Schwester geben lassen und glaubhaft darlegen, daß ich dieses Geld sinnvoll ausgegeben und nicht verschwendet habe.Mein Konto könnte ich vor dem Scheidungsantrag überziehen und mir z.B. von meiner Anwältin vorab eine Kostennote ausstellen lassen. Ich müßte dann allerdings belegen, wo das Geld geblieben ist. Das könnte schwierig werden; mal sehen. Es wäre schön, wenn hierzu jemand hilfreiche - legale - Tipps geben könnte.
Viele Grüße
Hajo
seit 8 Monaten lebe ich nach dem Auszug meiner Frau getrennt. Ich bin 66 Jahre alt, Rentner und bewohne mit meiner einzigen erwachsenen Tochter mein Einfamilienhaus,dessen Alleineigentümer ich bin. Das Haus habe ich vor der Eheschließung gekauft. Es wurde ein halbes Jahr nach Eheschließung fertiggestellt. Seitdem wohnen wir in diesem Haus. Die Hypothek wurde überwiegend in der Ehezeit abbezahlt.
Zur Zeit läuft immer noch das Verfahren wegen Trennungsunterhalt.Meine Anwältin hat unter Beachtung des Selbstbehalts für mich ausgerechnet: 1100,- Euro für mich und 400,- Euro für meine Ehefrau. Dabei ist berücksichtigt, daß mir ein angemessener Wohnwert in Höhe von 350,- Euro angerechnet wird und ich noch 800,- Euro monatlich für die Hypothek bezahle. Soweit ist das ok. Ab Dezember entfällt die Hypothek, weil das Haus dann bezahlt ist. Jetzt befürchte ich natürlich, daß ich diese freiwerdenden 800,- Euro nahezu komplett an meine Frau weitergeben muß und sich meine Situation dadurch praktisch nicht verbessert. Meine Anwältin meinte jedoch, daß dem nicht so sei. Ich müsse lediglich 3/7 von diesen 800,- an meine Frau weitergeben. Das kommt mit merkwürdig vor und ich vermute, daß sie hier falsch liegt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat dazu eine Meinung?
Dann ist da noch das Problem Wohnvorteil/ Zugewinn. Wenn ich den Scheidungsantrag stelle, dann wird mir ab Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite der volle Wohnwert angerechnet.Das ist natürlich sehr schmerzlich und schafft finanzielle Probleme, so daß es zweifelhaft ist ob ich meine Immobilie halten kann um sie später meiner Tochter zu überlassen. Ich hatte den Gedanken, daß ich mein Haus jetzt während der Trennung einfach an meine Tochter verschenke, um so der Wohnwert-Anrechnung zu entgehen. Ich vermute aber, daß das nicht möglich ist, weil ich - noch nicht- ohne Zustimmung meiner Frau über mein Vermögen im Ganzen verfügen darf. Das ist wohl erst nach rechtskräftiger Scheidung möglich.Liege ich da richtig?
Unabhängig davon hätte ich Probleme, wenn ich nach dem Verschenken an meine Tochter Zugewinn an meine Frau bezahlen muß. Dafür müßte ich nämlich das Haus belasten.Mein Haus kann ich aber nicht belasten, wenn ich es verschenkt habe. Nach rechtskräftiger Scheidung werde ich wohl darüber mal mit einem Notar und einer Bank reden müssen. Hat jemand eine Idee wie dieses Problem angegangen werden kann?
Naja, und dann ist da noch das Thema Zugewinn. Klar ist, daß ich ein möglichst hohes Anfangsvermögen und eine möglichst niedriges Endvermögen haben muß. Das Anfangsvermögen kann ich kaum beeinflussen. Beim Endvermögen sehe ich Möglichkeiten. Z.B. könnte ich mir ein "Darlehen" von meiner Schwester geben lassen und glaubhaft darlegen, daß ich dieses Geld sinnvoll ausgegeben und nicht verschwendet habe.Mein Konto könnte ich vor dem Scheidungsantrag überziehen und mir z.B. von meiner Anwältin vorab eine Kostennote ausstellen lassen. Ich müßte dann allerdings belegen, wo das Geld geblieben ist. Das könnte schwierig werden; mal sehen. Es wäre schön, wenn hierzu jemand hilfreiche - legale - Tipps geben könnte.
Viele Grüße
Hajo